Die klinisch-ethische Falldiskussion

Vernachlässigung eines sechsjährigen Jungen

Heftarchiv Zahnmedizin
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Dominik Groß
Diese Kasuistik beschäftigt sich mit der zunehmenden Vernachlässigung eines sechsjährigen Patienten nach der Trennung der Eltern und greift das Thema „Intervention bei häuslicher Gewalt“ aus den zm 12/2012 auf.

Der Fallbericht:

Dr. AG, niedergelassene Zahnärztin in einem Vorort von Stuttgart, sorgt sich seit einiger Zeit um Lukas, einen sechsjährigen Patienten, der vor vier Jahren zum ersten Mal in ihre Praxis kam: Seit eineinhalb Jahren wird der Junge wiederholt kurzfristig zur Schmerzbehandlung in der Praxis vorstellig; meistens handelt es sich um kleine akute Zahnfleischabszesse, (tiefe) kariöse Läsionen oder Aphthen. Die vereinbarten regulären Termine werden demgegenüber nicht wahrgenommen. Der kleine Patient leidet an den Folgen einer durch falsches Ernährungsverhalten bedingten Early Childhood Caries. Keiner der wenigen noch verbliebenen Milchzähne ist kariesfrei und die Mundhygiene des Patienten ist absolut insuffizient. Der Vater des Jungen hat sich vor zwei Jahren von der Mutter getrennt und ist mit seiner neuen Lebensgefährtin nach Greifswald gezogen. Er schien bis zur Trennung für die – schon damals suboptimale, aber noch einigermaßen befriedigende – Zahnpflege des Kindes zuständig zu sein und begleitete dieses auch zu den Zahnarztterminen. Die Mutter weist nach Einschätzung der Zahnärztin eine geistige Minderbegabung auf. Sie scheint mit der Erziehung und Betreuung von Lukas überfordert. Wiederholte Bemühungen, die Mutter in den Bereichen Ernährung und Mundhygiene zu schulen, werden von dieser gekontert mit Sätzen wie „Hab ihm doch schon tausendmal gesagt, er soll sich die Zähne putzen, aber er macht es einfach nicht“ oder „Er weiß ganz genau, dass Schokolade ungesund ist, aber er isst sie trotzdem“. Häufig folgt der kategorische Hinweis, dass sie nicht die Kraft habe, sich jeden Tag um „all diese Dinge“ zu kümmern. Auf die Frage der Zahnärztin, ob sie sich nicht Hilfe von außen holen wolle, reagiert die Mutter jedoch uneinsichtig. AG fürchtet um die bleibenden Zähne, macht sich aber auch grundsätzliche Sorgen um die weitere Entwicklung des Kindes, das neben Zeichen einer Fehlernährung (keine regelmäßigen warmen Mahlzeiten, Untergewicht) auch Hinweise auf eine zunehmende Verwahrlosung (schmutzige Kleidung, geringe Körperhygiene, leicht filzige Haare, Hautveränderungen) zeigt. Die Zahnärztin hat zunehmend das Gefühl, dass es medizinisch und ethisch geboten wäre zu handeln. Doch welches Vorgehen ist angemessen?

• Soll sie den Druck auf die Mutter erhöhen?

• Soll sie den Vater als zweiten Erziehungsberechtigten in Greifswald kontaktieren und, wenn ja, heimlich oder nach Ankündigung gegenüber der Mutter?

• Soll sie den Kinderarzt anrufen und sich mit ihm austauschen?

• Wenn ja: Braucht sie dafür die Erlaubnis der Mutter?

• Oder soll sie das zuständige Jugendamt einschalten? Wenn ja: Muss sie dies der Mutter ankündigen?

• Und wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der ärztlichen Schweigepflicht?

Dominik Groß und Karin Groß

Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik GroßDr. med. Kirsten BrukampInstitut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Universitätsklinikum der RWTH AachenWendlingweg 2, D-52074 Aachen

gte-med-sekr@ukaachen.de

Dr. med. dent. Karin GroßPraxisklinik für ZahnheilkundeAm LuisenhospitalBoxgraben 99, 52064 Aachenkdgross@arcor.deDr. med. dent. Jens KaschubaEppendorfer Landstr. 139a20251 Quickbornjens@drkaschuba.de

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