Gastkommentar

Die richtige Balance

Es ist ein Griff ins Wespennest: Die FDP-Minister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz) und Daniel Bahr (Gesundheit) haben den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Damit werden erstmals alle Regelungen zu diesem Bereich gebündelt. Bisher sind sie in verschiedenen Gesetzbüchern verstreut und teilweise nur durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Die Ärzteschaft ist aufgeschreckt und fürchtet „amerikanische Verhältnisse“. Schließlich ist für Mediziner und andere Leistungserbringer in den USA das Risiko hoher Schadensersatzforderungen immens. Die Opposition wirft der Regierung dagegen vor, eine Mogelpackung zu präsentieren. Mit dem Gesetz verbessere sich für die Patienten gar nichts, so monieren SPD und Grüne.

Tatsächlich dürfte sich im Arzt-Patienten-Verhältnis durch das Gesetz wenig ändern – und das ist gut so. Denn das gezeichnete Bild vom rechtelosen Patienten, der sich nicht gegen Ärztepfusch wehren kann, ist völlig verzerrt. Erstens kommen schwere Kunstfehler hierzulande äußerst selten vor. Zweitens gilt schon heute in diesen Fällen eine umgekehrte Beweislast: Der Arzt muss dann nachweisen, dass der Schaden selbst bei einer richtigen Behandlung eingetreten wäre. Klar geregelt wird zudem, dass der Patient „verständlich und umfassend informiert“ wird. Das umfasst die Diagnose, Behandlungsrisiken und erforderliche Untersuchungen – all dies gehört in den Praxen und Kliniken längst zum Alltag.

Den selbst ernannten Verfechtern umfassender Patientenrechte geht es aber um viel mehr. Sie wollen in allen Fällen die Beweislast umkehren. Mediziner stünden dann unter dem Generalverdacht, falsch zu behandeln – es sei denn, sie können das Gegenteil beweisen. Dies zeugt von einem merkwürdigen Verständnis der Heilkunst. Welcher Arzt würde in einem solchen Klima des Misstrauens noch wagen, riskantere Therapien vorzuschlagen? Viele Krankheitsbilder sind zudem diffus, sodass die richtige Behandlung oftmals gar nicht auf Anhieb zu finden ist.

Absurd ist auch der Vorschlag, den Patienten Schadensersatzansprüche einzuräumen, wenn Ärzte ihnen unwirksame oder überflüssige IGeL-Leistungen empfohlen haben. Die Versicherten sind keineswegs so unmündig, wie manche Politiker tun, sondern durchaus in der Lage, sich über den Nutzen von Zusatzleistungen, die von den Krakenkassen nicht bezahlt werden, zu informieren. Dass die Nachfrage nach solchen Angeboten in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist, zeigt, dass die Patienten durchaus gewillt und in der Lage sind, für ihre Gesundheit in die eigene Tasche zu greifen. Und Versicherte, die das Gefühl haben, in einer Praxis über den Tisch gezogen zu werden, können sich wehren: Hierzulande gilt schließlich die freie Arztwahl.

Während sich die Beziehung zwischen Patienten und Heilberufen durch das Patientenrechtegesetz nicht grundlegend ändert, gilt das für das Verhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen nicht. Hier räumt der Gesetzgeber den Patienten neue Rechte ein. So müssen die Kassen künftig in engen Fristen über Anträge auf Leistungen entscheiden. Reagiert die Versicherung nicht innerhalb von drei Wochen, so kann sich der Patient künftig die Leistung selbst beschaffen und die Krankenkasse muss die entstandenen Kosten zahlen. Holt die Krankenversicherung zunächst ein Gutachten des MDK ein, so verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Diese klare Regelung verbessert die Position der Patienten deutlich. Denn die heutige Praxis ist nicht immer kundenfreundlich. Manche Kassen lassen sich – ob aus Überforderung oder Absicht – viel Zeit bei der Bearbeitung derartiger Anträge, Befürchtungen, die Krankenkassen könnten infolge der Neuregelung in Zukunft derartige Anträge eher knauseriger behandeln als heute, sind unbegründet. Denn auch für AOK, Barmer Co. gilt, dass die Versicherten abspringen können, wenn sie sich bei einer Kasse nicht gut aufgehoben fühlen. •

Dr. Dorothea Siems

Politikkorrespondentin der Welt

Berlin

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