Barrierefreie Arztpraxen

An Lösungen wird gearbeitet

Ein Zahnarzt ist heutzutage mehr als „nur“ Behandler. Zum Berufsbild gehört auch eine ausführliche Beratung – über Behandlungsmöglichkeiten ebenso wie zu Prophylaxe-Maßnahmen. Offenheit für die Wünsche der Patienten und eine funktionierende Kommunikation sind dafür unabdingbar. Für Menschen mit Behinderung lässt sich dieser Anspruch jedoch oft nicht realisieren, weil die Patienten bereits an den baulichen Gegebenheiten der Praxis scheitern.

Nur wenige Stufen werden oft zur unüberwindlichen Hürde – und das, obwohl die Teilhabe von Menschen mit Behinderung inzwischen sogar rechtlich verankert ist. Barrierefreiheit ist auch für Zahnarzt- praxen ein Thema mit immer größerer Bedeutung.

Bereits 2006 wurde von der UNO-Generalversammlung in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. 2008 trat es in Kraft. Erklärtes Ziel des völkerrechtlichen Vertrags ist es, behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Unter diesem Aspekt spielt die Barrierefreiheit eine wichtige Rolle.

Vor allem öffentlich zugängliche Einrichtungen und Dienste stehen im Fokus, denn Menschen mit Behinderung soll ein generelles und gleichberechtigtes Zugangsrecht ermöglicht werden. 2011 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter dem Titel „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Der Begriff „Inklusion“ bedeutet, dass jeder Mensch in seiner Individualität gesellschaftliche Akzeptanz findet und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben. Der Ansatz geht davon aus, dass jedes Individuum gleichwertig ist und die Gesellschaft Strukturen schafft, in denen auch besondere Menschen auf ihre eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können.

Die UN-Konvention und deren Umsetzung

Bei der Umsetzung der UN-Konvention gibt der Staat in der Regel Mindeststandards vor und hilft in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die Vorgaben zu realisieren. Im Bereich der Gesundheitsdienste haben sich Bundesregierung, Bundesländer und Ärzte verpflichtet, die Anzahl der barrierefreien Praxen zu fördern. Konkret heißt es im Aktionsplan: „Alle Menschen mit Behinderungen sollen einen uneingeschränkten (barrierefreien) Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und Gesundheitsdienstleistungen haben. Dabei sind die unterschiedlichen Voraussetzungen von Frauen und Männern mit Behinderungen und deren spezifischer Bedarf – sowohl in Bezug auf Erkrankungen, Medikamente und therapeutische Versorgung als auch in Bezug auf Umgang, Assistenz und Kommunikation – zu berücksichtigen. Daher wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und der Ärzteschaft 2012 ein Gesamtkonzept entwickeln, das dazu beiträgt, einen barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken zu gewährleisten.“ Doch wie sieht es 2013 in der Praxis aus?

Barrierefreiheit – Stand der Dinge

Laut Stiftung Gesundheit bietet nur rund ein Drittel aller Arztpraxen in Deutschland zumindest kleine Vorkehrungen zur Barrierefreiheit, das sind 68 000 der etwa 220 000 niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten. „Barrierefreiheit lässt sich in der Praxis nicht so einfach umsetzen“, weiß Dr. Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Denn die vielen Formen der Behinderung machen es notwendig, eine ganze Reihe von Aspekten zu berücksichtigen. Wer seine Praxis sowohl für Hörgeschädigte als auch für sehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und Menschen mit kognitiven Problemen einrichten möchte, steht vor einer großen Herausforderung. Vielleicht sind die deutschen Praxen auch deshalb in der Summe noch weit entfernt von einer flächendeckend barrierefreien ambulanten Versorgung. Allein das Thema „leichte Sprache“ – zum Beispiel in Praxisbroschüren oder auf Formularen – ist sehr schwer umzusetzen. „Es ist nicht damit getan, Informationen kurz und prägnant zu formulieren“, erklärt Müller. „Man muss sich das eher vorstellen wie die Benutzung einer Fremdsprache.“

Aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas ist es schwierig, konkrete Kriterien zu entwickeln. Das Bundesgesundheitsministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales haben zwar Vorschriften für barrierefreies Bauen definiert, diese gelten jedoch nur für Wohnraum und sind nicht ohne Weiteres auf Praxen übertragbar. „Auch die Richtlinien, die wir auf unserer Website auflisten, dürfen nicht als Dogmen gesehen werden“, so Müller. „Sie werden notwendigerweise ständig weiterentwickelt.“

Zu berücksichtigende Kriterien

Barrierefreiheit beginnt bereits mit den PKW-Stellplätzen: Mindestens ein Behindertenparkplatz muss vorhanden sein. Außerdem sollte die Praxis ebenerdig liegen oder durch einen Aufzug erreichbar sein, der natürlich rollstuhlgerecht und für Menschen mit Behinderung bedienbar sein muss. Hinzu kommen ein stufenloser Eingang zur Praxis (im Ausnahmefall ist auch ein stufenloser Nebeneingang akzeptabel) und ertastbare Bodenelemente für Sehbehinderte und blinde Menschen.

Die Praxis selbst sollte für Rollstuhlfahrer gut befahrbar und der Anmeldetresen stellenweise abgesenkt sein, damit eine Kommunikation auf Augenhöhe möglich ist. Für die Behandlung selbst ist es notwendig, dass die Untersuchungsmöbel höhenverstellbar und flexibel (zum Beispiel Armlehnen wegklappbar) sind. Auch ein behindertengerechtes WC sollte in der Praxis vorhanden sein. Wer Praxis- und Infobroschüren auslegt, muss nicht nur auf eine gut lesbare Schrift achten, sondern möglichst auch Exemplare in „leichter Sprache“ bereitstellen. Wünschenswert wäre ebenfalls, dass Mitarbeiter der Praxis die Kommunikation mittels Gebärdensprache beherrschen.

Schon dieser Auszug von Richtlinien macht deutlich, wo die Schwierigkeiten liegen: Eine Praxis, die über ertastbare Bodenelemente für Sehbehinderte verfügt, kann nur schwer gleichzeitig rollstuhlgerecht sein. Und welcher (Zahn-)Arzt oder welche Arzthelferin lernt in der Ausbildung die Gebärdensprache?

Konzertierte Aktion der Mediziner

Ein weiterer Aspekt ist die Kostenfrage. Hier werden die Mediziner momentan noch im Ungefähren gelassen. Förderprogramme sind zwar vorgesehen, aber aufgrund der parlamentarischen Strukturen braucht die Bereitstellung Zeit. Es ist eher unwahrscheinlich, dass noch in dieser Legislaturperiode finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, bemängelt daher das Tempo der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Vier Jahre nach dem Beschluss des Bundestages sei das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung weiter auf Trennung ausgerichtet, heißt es in einer Presseerklärung. „Noch immer müssen die Menschen der Unterstützung folgen, anstatt die Unterstützung dem Menschen folgen zu lassen“, so Hüppe.

In einer gemeinsamen Aktion haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zusammengetan. Sie unterbreiteten der Bundesregierung den Vorschlag, über Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Mediziner bei der Umgestaltung ihrer Praxen zu unterstützen, da „größere Umbaumaßnahmen mit sehr hohen Investitionskosten verbunden und deshalb nicht immer einfach umsetzbar“ seien. Der stellvertretende Vorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Hindernisse abgebaut werden, die Menschen vom Praxisbesuch abhalten. Wir brauchen Barrierefreiheit. Wir haben daher den Gesetzgeber gemeinsam mit anderen Organisationen im Gesundheitswesen aufgefordert, Förderprogramme zum barrierefreien Um- und Neubau von Praxen aufzulegen.“ Am 09. September dieses Jahres treffen sich die ärztlichen und zahnärztlichen Spitzenorganisationen, um bei einer Veranstaltung Projekte, die zum Thema entwickelt wurden, vorzu stellen und zu diskutieren.

Servicebroschüre der KBV

Ohne gesetzliche Rahmenbedingungen, konkrete Strukturen und Fördermittel ist es für Zahnärzte schwierig, Barrierefreiheit in ihren Praxen zu realisieren. Die Problematik ist den zuständigen Stellen bekannt: Es finden Fachgespräche statt, Initiativen und Projekte werden angestoßen. Die KBV gibt Ärzten mit der Servicebroschüre „Barrieren abbauen“ in kompakter Form Tipps, wie sie ihre Praxis noch stärker auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen einstellen können (siehe Infokästen). „Dabei geht es nicht allein um den räumlichen Zugang und die baulichen Voraussetzungen, sondern vielmehr auch um das Verstehen der Patienten und das Eingehen auf ihre speziellen Bedürfnisse“, betont KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Diese reichen von der räumlichen Ausstattung über die richtige Ansprache der Patienten bis hin zur behindertengerechten Internetseite der Praxis. Interviews und Erfahrungsberichte von Ärzten sowie Checklisten und Kontaktadressen runden die Broschüre ab. Auch Zahnärztekammern halten auf Landesebene vielerorts Informationen bereit, die für Interessierte von Belang sein können.

Zukunftsträchtige Projekte

Die Stiftung Gesundheit widmet sich ebenfalls dem Thema Barrierefreiheit. Sie erhebt nicht nur statistische Zahlen und beleuchtet Trends, sondern betreibt Forschung und arbeitet an verschiedenen Projekten. Dazu gehört etwa das Projekt „Barrierefreie Praxis”, das die Arzt-Auskunft der Stiftung um Informationen zum Grad der Barrierefreiheit ergänzt. Menschen mit Behinderung können darüber gezielt nach barrierefreien Arztpraxen suchen. Im Rahmen des Projekts „einfach teilhaben“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde zudem eine vollständig barrierefreie Arztsuche auf Basis der Arzt-Auskunft entwickelt und in das Angebot integriert. Das Projekt “namo – nahtlos mobil” soll diese Auskunft bald mit Fahrgastinformationssystemen verknüpfen, damit ältere Menschen und Menschen mit Behinderung die Fahrt zu medizinischen Versorgungseinrichtungen barrierefrei planen können. Für Zahnärzte dürfte das Projekt „Praxistool Barrierefreiheit“ von besonderem Interesse sein. Hierbei geht es um die Entwicklung eines Systems, mit dem Barrierefreiheit individuell umsetzbar werden soll. Gefördert wird die Entwicklung des Tools vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Durch einfache Abfragen werden Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ziele des Praxisinhabers ermittelt, so dass ein klares Bild der individuellen Situation entsteht. Auch Wünsche des Zahnarztes werden hierbei berücksichtigt. Im Abschlussbericht enthält der Praxisbetreiber dann neben Basiswissen zur Barrierefreiheit auch Infos über Fördermittel und eine Liste von Dienstleistern, die das konkrete Projekt fachgerecht umsetzen können – etwa zertifizierte Architekten oder Handwerksbetriebe. Derzeit ist das Praxistool in der Entwicklungsphase. „Bis zur Verfügbarkeit wird es sicher noch zwei bis drei Jahre dauern“, so der Vorstandsvorsitzende Müller.

Gesellschaftliche Strukturen ändern sich nicht von heute auf morgen. Inklusion ist ein Ziel, das nur durch Umdenken und praxisnahe Umsetzung erreicht werden kann. Solange allerorts strukturelle Hemmnisse zu überwinden sind und Veränderungen auch an finanziellen Ressourcen scheitern, ist der Weg dahin noch steinig. Dennoch arbeiten Ministerien, Verbände und Vereinigungen nach Kräften daran, die Entwicklung voranzutreiben. Daher wird es in absehbarer Zukunft für (Zahn-)Ärzte einfacher, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Und durch die nötige Sensibilität und oft nur geringe bauliche Veränderungen kann Inklusion schon jetzt in vielen Praxen ermöglicht werden.

Dagmar KloseFachjournalistin für Gesundheit und SozialesHarfelder Weg 1848301 Nottuln

Info

Infobroschüre im Internet

Online findet man die Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter:www.kbv.de/barrieren-abbauen.html

Info

Praxisrundgang

Mit der Routine des Praxisalltags hat sich möglicherweise eine gewisse Betriebsblindheit eingeschlichen, so dass manches nicht mehr auffällt. Ein bewusster Rundgang außerhalb des Tagesgeschäfts kann hilfreich sein, die eigene Praxis mit anderen Augen zu sehen. Besonders sinnvoll ist es, dabei nicht allein zu bleiben, sondern einen betroffenen Patienten mitzunehmen. Möglicherweise hilft bei dem Rundgang auch der Blick eines weiteren Experten. So können zum Beispiel Ergotherapeuten hinzugezogen werden, um die Praxisausstattung unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit auf ihre Alltagstauglichkeit zu prüfen.

Wenn es allerdings um die Umgebung geht, kann vieles nicht allein entschieden oder einfach verändert werden. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, die Hausverwaltung, Nachbarn, Kollegen, die im gleichen Gebäude praktizieren, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Als Ratgeber können auch Vereine, Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen oder wissenschaftliche Einrichtungen einbezogen werden.

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