Meistens innerhalb der Familie
Wenn es bei Mittelständlern um die Nachfolge geht, wird in Deutschland zuerst meist an eine Regelung innerhalb der Familie gedacht. Dies beobachtet zumindest die Hamburger Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin Monika Born vom Verband deutscher Anwälte.
Der Vorzug einer familieninternen Lösung bestehe darin, dass die Beteiligten das Unternehmen kennen. Insgesamt gehe es dann bei der Vertragsgestaltung darum, klare Regelungen zu finden, die in der Familie konsensfähig sind. Rechtlich seien bei diesen Konstellationen neben den familien- und den erbrechtlichen Bestimmungen das Steuerrecht und in vielen Fällen auch das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen.
Doch dies ist nicht die einzige Möglichkeit, das Unternehmen an einen Nachfolger zu übergeben, so Born. Neben dem Verkauf an Dritte sei auch eine unternehmensinterne Nachfolge in Form einer Übernahme durch Mitarbeiter oder der Mitgesellschafter in Betracht zu ziehen. Außerdem könne in besonderen Fällen eine Übertragung auf eine Stiftung sinnvoll sein. Bei der Stiftung stünden der Werterhalt und die Sicherung des Lebenswerks im Vordergrund, so Born. Als Nachfolgeoption finde auch sie meist bei Familien statt. Auch hier seien vorrangig das Familien- und das Erbrecht zu beachten. Zusätzlich gelte das Stiftungsrecht der jeweiligen Bundesländer. Als Steuersparmodell seien Stiftungen nur bedingt attraktiv, weil allein die gemeinnützige Stiftung steuerbegünstigt