Praxisorganisation

Fit für das Patientenrechtegesetz

Seit dem 26. Februar 2013 gilt das Patientenrechtegesetz. Die darin enthaltenen Informations-, Dokumentations- und Gewährleistungsregelungen erfordern eine Professionalisierung der Praxisorganisation. Darauf verweist Renate Maier, Lehrbeauftragte der Justus-Liebig-Universität Gießen und Geschäftsführerin der vismed. GmbH im bayerischen Freising. So rät die Expertin Praxisinhabern etwa dazu, ein aktives Fehlermanagement zu betreiben. Fehler seien zwar von niemanden gewollt, doch bisweilen kämen sie eben vor. Hier sei es dann besonders wichtig, Vorkehrungen zu treffen, damit sie sich nicht wiederholten. Beliebtes Mittel seien Checklisten, anhand derer man Vorgänge überprüfen könne, um Fehlern vorzubeugen.

Des weiteren sollten Praxen für ein funktionierendes Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen sorgen. Maier: „Jede Beschwerde ist eine Aufforderung, etwas in der Praxis zu verbessern oder zu optimieren. Sie sollten im Team besprochen werden“. In gemeinsamen Sitzungen könne man zudem über eventuelle Verbesserungsvorschläge aus dem Team sprechen. Notfälle seien besonders kritische Situationen. Maiers Rat: „Mindestens einmal jährlich den medizinischen Notfall üben“. Dies könne intern oder in speziellen Fortbildungen geschehen. Ebenfalls könne es hilfreich sein, das Hygienemanagement auf den Prüfstand zu stellen. Die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts müssten hier unbedingt angewendet werden.

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