Kreditvergabe

Selbstauskunft bei Banken überprüfen

Nachlässigkeit, Unwissen oder sogar Absicht? Wie auch immer: Offizielle Kreditformulare der Bankinstitute sollten Ärzte stets sorgfältig vervollständigen.

Bernhard K. versteht die Welt nicht mehr: Trotz einer langjährigen und meist angenehmen Geschäftsverbindung mit seiner Hausbank wird ihm mehr oder weniger lapidar die „Kündigung seines Überziehungskredits auf dem Praxiskonto mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen“ angedroht. So steht es zumindest in dem Schreiben, das er kürzlich von seinem Kreditgeber erhielt. Zur Begründung wird darin ausgeführt, dass K. angeblich „auf Grund irreführender und im Ergebnis falscher Angaben“ auf Bankformularen bankintern für „erhebliche Irritationen“ gesorgt habe.

Bei den erwähnten Bankformularen handelt es sich, dies hat K. mittlerweile in Erfahrung bringen können, um sogenannte „Selbstauskünfte“, die ihm von seiner Bank einmal im Jahr ausgehändigt werden und die er jeweils vervollständigt. Dabei geht es im Wesentlichen um eine aktuelle Darstellung sowohl seines Vermögens und seiner Schulden als auch seiner Einnahmen und seiner Ausgaben. Nach seiner Erinnerung hat er sich dabei stets bemüht, die jeweiligen Informationen vollständig zu übermitteln.

Nach einem mittlerweile erfolgten Gespräch mit seinem Steuerberater muss K. allerdings einräumen, dass es sich bei seinem jeweiligen Vervollständigen der Formulare wohl mehr oder weniger um ein Fortschreiben der bisherigen Zahlen aus den Vorjahren handelte. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den konkreten Anforderungen an das Zahlenmaterial, die aus dem Formular deutlich hervorgehen, gab es bei K. bisher so gut wie nicht.

Transparenz ist Trumpf

Diese offensichtliche Nachlässigkeit kann K. teuer zu stehen kommen. Immerhin hat sein Steuerberater den Grund für die deutliche Reaktion der Bank nun herausgefunden. Konkret geht es nicht um das erwähnte Fortschreiben der Vorjahreszahlen, sondern um einen Privatkredit, den K. bei einer Direktbank vor etwa einem Jahr aufgenommen hat. Während er diesen Privatkredit, für den er noch weitere vier Jahre monatliche Raten von rund dreihundert Euro aufbringen muss, einmal in der Selbstauskunft aufgeführt hat, verzichtete er in den beiden folgenden Jahren darauf.

Er war und ist nach wie vor der Meinung, dass diese private Verbindlichkeit nichts mit seiner Praxis zu tun hat. Allerdings hielt er es nicht für erforderlich, darüber mit dem für ihn zuständigen Bankmitarbeiter zu reden. Da dieser sich ebenfalls nicht meldete, war für K. die Angelegenheit nicht der Rede wert und somit – zumindest für ihn – erledigt.

Wie K. nun ebenfalls erfuhr, hat dieser Bankmitarbeiter, der das Kreditengagement von K. immerhin mehr als fünf Jahre betreute, zwischenzeitlich eine andere Aufgabe übernommen. Dem Nachfolger ist bei der Einarbeitung in die Kreditakte von K. offensichtlich aufgefallen, dass es in den Selbstauskünften der vergangenen Jahre unterschiedliche Angaben gibt. Warum trotz der langjährigen Geschäftsverbindung nun sofort mit einer Kreditkündigung gedroht wird, kann K. aber immer noch nicht nachvollziehen. Er hat daher ein Gespräch mit seinem neuen Kundenberater vereinbart, das kurzfristig stattfinden soll.

Kommunikation planen

K. sollte sich auf dieses Gespräch sorgfältig vorbereiten. So ungeschickt die Vorgehensweise des Bankmitarbeiters vor dem Hintergrund der bewährten Bankverbindung auch gewesen sein mag, in der Sache ist sie – nicht nur vor dem aktuellen Hintergrund restriktiver Kreditvergaben – durchaus nachvollziehbar. Selbstauskünfte dokumentieren schließlich nicht zuletzt das gegenseitige Vertrauen zwischen Bank und Kreditnehmer.

Das Bankinstitut sollte sich daher auf die dort angeführten Zahlen verlassen können. Immerhin lassen sie unter anderem wertvolle Rückschlüsse auf die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden als wesentlichem Maßstab seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu. Das gilt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch für Arztpraxen.

Bankensicht einbeziehen

Es ist aufgrund der Bedeutung dieser Zahlen daher durchaus üblich, die Kundendaten der Selbstauskunft beispielsweise mit den Informationen einer Schufa- oder Wirtschaftsauskunft des jeweiligen Praxisinhabers abzugleichen. Im beschriebenen Fall liegt die Vermutung nahe, dass der Privatkredit in der aktuellen Schufaauskunft nach wie vor vermerkt ist, während die Selbstauskunft diese Informationen, wie erwähnt, nur im Jahr der Kreditaufnahme enthielt. Je nach Einschätzung des zuständigen Bankmitarbeiters kann es sich bei solchen Informationsdefiziten, wie das Beispiel zeigt, also durchaus um ein ernst zu nehmendes Problem handeln.

Hinzu kommt, dass sich das Geschäftsklima zwischen mancher Bank und ihren Kunden wegen der Kreditkrise zu verändern droht. Hier sollte von beiden Seiten frühzeitig mit offenen Karten gespielt werden. Da die grundsätzliche Problematik ohnehin nicht mehr zu leugnen ist, sollten Banken und Kreditkunden die gegenseitigen Ansprüche an eine weiterhin möglichst vertrauensvolle Zusammenarbeit formulieren.

Der dargestellte Fall ist leider kein Paradebeispiel für eine solche Zusammenarbeit. Hier haben beide Vertragspartner, allerdings vor allem verursacht durch K., diesbezüg- lichen Nachholbedarf. Bankseitig sollte vor allem bei bewährten Verbindungen überlegt werden, zunächst den „kurzen Dienstweg“ zu wählen, bevor mit heftigen Konsequenzen gedroht wird. Die Zeiten, in denen Praxisinhaber fast nur dann mit ihrer Bank sprachen, wenn diese sich selbst meldete, dürften bald der Vergangenheit angehören. Vielmehr ist Eigeninitiative das Gebot der Stunde.

Michael VetterFachjournalist für Wirtschaftvetter-finanz@t-online.de

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