Barrierearme zahnärztliche Versorgungslandschaft

Inspirierende Musterpraxis

216873-flexible-1900
sf
Der Bau einer barrierearmen oder sogar barrierefreien Zahnarztpraxis ist zweifelsfrei wie jede größere bauliche Maßnahme eine Herausforderung. Am Ende danken es einem aber die Patienten. Im Münsterland wurde gerade eine barrierefreie Praxis fertiggestellt. Frank Opper, Architekt und Sachverständiger für barrierefreies Bauen, kommentiert die Ergebnisse anhand von Bildern.

Das Thema Barrierefreiheit sollte in den Arztpraxen noch stärker verankert werden, als das bisher der Fall ist. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Rahmen einer aktuellen Auswertung seines Arztbewertungsportalswww.vdek-arztlotse.de. Von den 196 000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten, die in dem Arztportal registriert sind, gaben lediglich 21 610 – rund elf Prozent – an, mindestens drei von zwölf Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen. Abgefragt wurden dabei Aspekte wie:

• Ist die Praxis ebenerdig oder hat sie einen Aufzug?

• Ist die Praxis rollstuhlgerecht?

• Ist das WC barrierefrei?

• Gibt es spezielle Behindertenparkplätze?

• Sind die Stühle/Liegen verstellbar?

• Gibt es Orientierungshilfen für Sehbehinderte?

Wenngleich der politische Druck zu mehr Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen zunehmend wächst, ist es für die einzelne Niederlassung nicht immer so einfach, diese umzurüsten, wenngleich das die Politik verstärkt fordert.

Initiativen von KZBV und KBV

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat im Schulterschluss mit der ärztlichen Spitzenorganisation KBV bereits am 9. September 2013 auf der Gemeinschaftstagung „Barrieren abbauen“ für eine barrierefreie medizinische Versorgung sensibilisiert. Dabei wurden entsprechende Maßnahmen und Initiativen vorgestellt und gemeinsam mit Betroffenen und Kassenvertretern diskutiert. Die Veranstalter waren sich einig, dass ein Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Menschen unabhängig von ihrem individuellen Handicap das gemeinsame Ziel sein muss.

Doch dieses Ziel stellt den einzelnen Niedergelassenen mitunter vor große Herausforderungen. Abhängig davon, ob er eine Praxis neu baut oder aber eine Bestandspraxis umbaut, können im Einzelfall abweichende Vorschriften gelten (siehe Kasten Seite 88).

Orte für Barrieren

In einer Praxis gibt es, abhängig vom Han-dicap des Patienten, ganz unterschiedliche Barrieren (siehe auch Titelgeschichte „Tipps zur Seniorenpraxis“, zm 08/2012).

Barrieren im Bereich Sehen

So gibt es neben Barrieren im Bereich der Fortbewegung, die meist Umbaumaßnahmen in der Praxis erfordern, noch solche, die das Sehen betreffen. Beispielsweise haben stark seheingeschränkte Menschen große Schwierigkeiten mit der Orientierung.

Auffällige Hinweisschilder und Leitsysteme sollten farblich kontrastreich gestaltet sein. Richtig gefährlich wird es, wenn Glastüren nicht gekennzeichnet sind, so dass Patienten dagegenlaufen können.

Barrieren im Bereich Hören und Sprechen

Wenn die Kommunikation nur in Gebärdensprache möglich ist, im Praxisteam aber niemand diese Fähigkeit erworben hat, ist ein Dolmetscher notwendig. Dessen Anwesenheit kann allerdings dazu führen, dass ganz unbewusst dieser anstelle des Patienten in den Mittelpunkt der Behandlung rückt, warnt die KBV. Das könnte wiederum den Patienten irritieren. Menschen mit Hörbehinderung haben aber laut Sozialgesetzbuch I das Recht, bei der ärztlichen Behandlung die Gebärdensprache zu verwenden. Die Kosten in der ambulanten Behandlung übernehmen in der Regel die Krankenkassen, wobei das vor dem Besuch geklärt werden sollte. Eine alleinige Klärung seitens der Zahnarztpraxis kann hier von den Patienten allerdings wohl nicht erwartet werden.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.