Z-QMS

Jetzt mit amtlichen Gütesiegel

Das Zahnärztliche Qualitätsmanagementsystem (Z-QMS) erfüllt die Standards nach DIN EN 15224:2012. Wie die Landeszahnärztekammer Hessen mitteilt, hat dies die durch den TÜV-Rheinland mit der Überprüfung betraute Zertifizierungsgesellschaft LGA InterCert bestätigt. Zuvor sei bereits die Konformität von Z-QMS mit der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 geprüft und durch das TÜV-Siegel bestätigt worden.

Die neuere Norm DIN EN 15224 zeige zwar viele Übereinstimmungen mit DIN EN ISO 9001, gehe jedoch in entscheidenden Punkten speziell auf Anforderungen des Gesundheitswesens, insbesondere in den Bereichen Patientensicherheit und Risikomanagement ein. „Für die zahnärztlichen Praxen in den Ländern, die Z-QMS zur Verfügung stellen, bedeutet die Konformitätserklärung vor allem Sicherheit: Die Praxen brauchen nur noch ein System, mit dem sie alle Anforderungen abdecken können“, so Dr. Wolfgang Klenner, Vizepräsident der LZK Hessen. „Praxen, die Z-QMS nutzen, stehen für eine auf den Patienten ausgerichtete Versorgung“, betont Dr. Peter Mohr, Vize- präsident der LZK Rheinland-Pfalz.

Z-QMS wurde als Qualitätsmanagementsystem von Zahnärzten für Zahnärzte in Kooperation der Landeszahnärztekammern Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen entwickelt. Neben den genannten Körperschaften stellen auch die Zahnärztekammern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Saarland ihren Mitgliedern Z-QMS zur Verfügung.

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