Gastkommentar

Schöne Bescherung

Die Zahnärzte haben ihre Hausaufgaben gemacht – jetzt sind die Politik und die Träger der Pflegeeinrichtungen am Zug, wenn es um die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen geht, meint Hans Glatzl, dgd-Redakteur Vincentz-Network, Berlin.

Kein Biss! Mümmelnde Münder, mahlende Kiefer? 75 000 Menschen in deutschen Pflegeheimen haben keine Zähne mehr, beklagt die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Untermauert werden die Zahlen mit Daten aus dem aktuellen Barmer-GEK-Pflegereport 2014. Zahnpflege und Zahnbehandlung stehen für Seniorenbetreuer im stationären Bereich offenbar ganz unten auf der To-do-Liste.

Nicht ohne Grund: Denn zum einen stellt die Zahnpflege gerade bei dementen Personen eine Herausforderung dar. Mundhygiene kostet – vor allem Zeit. Zeit, die hier im Minutentakt berechnet und bezahlt wird. Dafür gibt es keine Sterne im Imagekatalog der Hochglanz- broschüren. Und ein Praxisbesuch von Schwer-Pflegebedürftigen ist mit einem hohen Transportaufwand verbunden. Wenn die Prothese schlecht sitzt und der letzte Zahn zu langsam kaut, dann gibt es eben Brei und Suppe. Das klingt zynisch, ist aber gängige Praxis im durchorganisierten Heimalltag. So verwundert nicht, dass Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe III eine um 16,5 Prozent verringerte Behandlungshäufigkeit gegenüber Menschen aufweisen, die im familiären Umfeld leben. Der letzte Zahnarztbesuch liegt im Schnitt knapp zwei Jahre zurück. Rolf-Ulrich Schlenker, Vize-Chef der Barmer GEK, spricht hier von einer „massiven Unterversorgung“.

Bevor jedoch eilfertig der Schwarze Peter in Richtung Zahnärzte geschoben wird: Die „aktuellen“ Barmer-GEK-Zahlen stammen aus dem Jahr 2012. Die Zahnärzte haben schon 2010 das gemeinsame Konzept von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) unter dem Motto „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgelegt, das noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung aufgegriffen wurde, um die Mundgesundheit der Betroffenen zu verbessern. Seit 2013 gibt es eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand beim zahnärztlichen Hausbesuch. Die Einrichtung von mobilen Einheiten wurde vorangetrieben, Kooperationsverträge mit Heimträgern wurden ermöglicht. So engagieren sich allein in Baden-Württemberg derzeit über 900 Zahnärzte, davon 500 in der zugehenden Versorgung dieses Personenkreises, davon 75 in einem Kooperationsvertrag. Mit der geplanten Regelung nach § 22a SGB V wird das zahnmedizinische Präventionsmanagement in einen rechtlich verbrieften Anspruch gegossen.

Auch wenn die ersten Ergebnisse dazu noch nicht mit exakten Daten untermauert sind, lässt sich ein positiver Trend ausmachen. Bundesweit sind seit Inkrafttreten der Neuregelung bereits 2 000 Verträge mit Kooperationspartnern abgeschlossen worden. Die Probleme, wie fehlende Zahnarztstühle und das schwierige Behandlungsumfeld, lassen sich damit nicht von heute auf morgen beseitigen. Aber umgekehrt sollte das Bild vom zahnlos sabbernden Greis mit Schnabeltasse wohl nicht auf Dauer zum fragwürdigen Aushängeschild einer menschenunwürdigen Pflege gehören.

Die Träger der Einrichtungen sind am Zug. Vielleicht könnte hier auch eine Notenverschiebung beim Pflege-TÜV einen positiven Anreiz bilden. Liebe geht zwar auch im Pflegeheim durch den Magen, aber zuvor kommen die Zähne.

Gerade angesichts einer festlich gedeckten Weihnachtstafel wäre das für Angehörige, Pflegepersonal und Senioren eine schöne Bescherung.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.