Bessere Patientenversorgung im Blick
Eine Qualitätsoffensive hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Koalitionsvertrag angekündigt, daran möchte er auch weiterhin festhalten. Dies unterstrich Gröhe in seinem Grußwort mit Nachdruck. Der Minister: „Wir haben in Deutschland eine hochwertige medizinische Versorgung. Aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Wir haben uns in dieser Wahlperiode unter dem Stichwort Qualitätssicherung deshalb einiges vorgenommen. Damit wir die Versorgung noch stärker qualitätsorientiert ausrichten können, brauchen wir verlässliche Kriterien, an denen sich die Qualität von Diagnostik und Therapie festmachen und vergleichen lässt.“ Diese Kriterien wissenschaftlich zu erarbeiten, sei Aufgabe des neuen Qualitätsinstituts, das derzeit aufgebaut wird. Außerdem gelte, dass Qualität das entscheidende Kriterium der Krankenhausplanung sein muss. Darüber bestehe auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform Einigkeit.
Bei vielen Maßnahmen zur Gewährleistung der medizinischen Qualität sei man bereits erheblich vorangekommen, sagte er und nannte beispielhaft die neuen Richtlinien beim Risikomanagement sowie die Fehlermanagementsysteme. Gröhe: „Dies alles hat die Patientenversorgung und -sicherheit maßgeblich gestärkt.“ Allerdings müsse man die Prozesse und Ergebnisse transparenter gestalten. Die Bürger und Patienten wollten sich zunehmend über gesundheitliche Eingriffe informieren, daher müssten die Ergebnisse über getroffene Qualitätssicherungsmaßnahmen noch mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Fairness angemahnt
Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und dort für das Thema Qualitätssicherung zuständig, wies darauf hin, dass sich der G-BA von einem bereits hohen Niveau der Qualitätssicherung aus der neuen Aufgaben annehmen werde. „Wir lassen bereits jetzt schon regelhaft prüfen, ob Qualitätsindikatoren datensparsam auf Basis von Routinedaten gebildet werden können, die ohnehin bei den gesetzlichen Krankenkassen vorliegen“, so Klakow-Franck. Das bis Ende 2015 vom G-BA beauftragte AQUA-Institut würde in Kürze die ersten Befragungsinstrumente vorstellen, mit denen insbesondere auch die Qualität der Indikationsstellung aus Patientensicht beleuchtet werden soll. Je mehr Transparenz über die Ergebnisqualität medizinischer Leistungen geschaffen werden soll, gab Klakow-Franck zu bedenken, desto mehr müsse darauf geachtet werden, dass es dabei fair zugeht.
Prof. Martin Marshall vom University College London zeigte in seinem Vortrag über „evidenzinformierte Qualitätsverbesserung“ auf, was getan werden kann, um Qualitätsverbesserungen wirksamer zu fördern. Hier sei es angezeigt, dass sich Entscheider im Gesundheitswesen bezüglich Organisation und Bereitstellung medizinischer Versorgung sowohl mehr von Ergebnissen der Versorgungsforschung leiten lassen als auch untereinander stärker in einen konstruktiven Dialog treten müssen, um ein „new modell of science“ zu kreieren, so Marshall.
Der geplanten qualitätsorientierten Weiterentwicklung von Krankenhausplanung und -finanzierung widmete sich Prof. Dr. Matthias Schrappe von der Universität Köln. Eine qualitätsorientierte Versorgungsplanung und Pay for Performance könnten die strukturelle Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zwar unterstützen, die negativen Anreize der dominierenden Vergütungssysteme jedoch keineswegs konterkarieren, so Schrappe. Der ehemalige Gesundheitsweise warnte vor überzogenen Erwartungen an ein solches Vergütungsmodell. Pay for Performance sei immer integriert in die herkömmlichen Vergütungssysteme.
Zahnmedizin autark
Auf der Pressekonferenz der Tagung wies der Vorstandsvorsitzende der KZV Sachsen, Dr. Holger Weißig, darauf hin, dass die Zahnmedizin sektorspezifischen Eigenheiten unterliege und dass Qualitätssicherung als ureigenste Aufgabe des Berufsstandes erachtet werde. Mit dem etablierten Gutachterwesen (Planungs- und Mängelgutachten) gebe es in der Zahnmedizin bereits eine einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Qualitätssicherung, die schon im Vorfeld einer Therapie greife. Dieses Instrument habe sich seit vielen Jahren bewährt. Das Gutachterwesen diene der Überprüfung der Behandlungsqualität und deren Förderung in der zahnmedizinischen Versorgung. Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung könne nicht absolut im Sinne einer isolierten Betrachtung der Ergebnisqualität, sondern immer nur bezogen auf das erreichbare Optimum in der jeweiligen Patientensituation beurteilt werden (mehr siehe Interview auf zm-online.de).
Die Qualitätsmanagement-Expertin bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Franziska Diel, betonte, dass niedergelassene Ärzte bei Qualitätsmängeln bereits Abschläge in der Vergütung hinnehmen müssten. Über zufällige Stichproben würden Ärzte und deren Behandlungen begutachtet. Entdecken die Prüfer Auffälligkeiten, würden Beratungen, Auflagen und auch Honorarrückforderungen erfolgen. Im vergangenen Jahr seien 15 500 Fälle untersucht worden. Daran hätten sich 3 600 Ärzte beteiligt.
Klinikberichte oft kryptisch
Christiane van Emmerich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft betonte, dass es bei Online-Rankinglisten und Internetportalen eines Goldstandards bedürfe, welche Kriterien, welche Ergebnisse und welche Daten veröffentlicht werden können. Da sich nicht alle Ergebnisse für eine Veröffentlichung eignen, müssten sie auf Validität geprüft werden. Auch sie appellierte daran, dass die von der Regierung geplanten Krankenhaus-Rankings in einem fairen Verfahren publiziert werden.
Der Patientenvertreter Wolf-Dietrich Trenner kritisierte die Unverständlichkeit der Krankenhausreporte. Viel heiße Luft sei in ihnen enthalten: „Sie beantworten Fragen, die niemand hat.“