Schluss mit Milchzahnkaries
Pünktlich zum 25. Tag der Zahngesundheit ist die zahnärztliche Prävention für Kinder im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich gestärkt worden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte unter Auflagen einen wichtigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien.
Damit wurde aus Sicht der KZBV ein wichtiges Etappenziel erreicht, in den Richtlinien künftig vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt zu verankern. Diese enge Verbindung zahnärztlicher und ärztlicher Prävention sei laut KZBV ein wichtiger Schritt vor der Einführung weiterer zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen vor dem 30. Lebensmonat, mit deren Regelung der Gesetzgeber den G-BA bereits beauftragt hat.
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Zahnarztbesuch ab halbem Jahr sinnvoll
„Die Entscheidung ist neben dem richtigen versorgungspolitischen Signal auch ein großer Erfolg der lösungsorientierten Zusammenarbeit von Krankenkassen und Zahnärzteschaft. Bereits seit Langem haben wir uns für eine möglichst enge Kopplung von zahnärztlicher und ärztlicher Früherkennung stark gemacht. Denn nur durch einen frühzeitigen Beginn der Prävention mit Durchbruch des ersten Milchzahns lassen sich die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit der kleinen und kleinsten Versicherten etablieren“, sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des KZBV-Vorstands.
Zu vielen Eltern sei nach wie vor nicht bewusst, dass ein erster Zahnarztbesuch schon ab dem 6. Lebensmonat sinnvoll und wichtig ist. „Die neuen Verweise zum Zahnarzt werden dazu beitragen, Eltern rechtzeitig auf den notwendigen Zahnarztbesuch aufmerksam zu machen und damit Karies an Milchzähnen nach Möglichkeit zu vermeiden“, konstatiert Eßer weiter.
Der Berufsstand weiß, viele Eltern dagegen aber (noch) nicht, dass fortgeschrittene Milchzahnkaries häufig mit Schmerzen, Zahnzerstörungen und starken Entzündungen verbunden ist, die nicht selten auch mit Folgeschäden für die Entwicklung des Kiefers und für das bleibende Gebiss einhergehen. Gerade dies soll zukünftig durch den frühen Zahnarztbesuch vermieden werden.
Wann die Neuregelungen wirksam werden, hängt maßgeblich davon ab, wie zügig der G-BA das gelbe Untersuchungsheft angepasst haben wird. Fest steht: Vor 2016 ist dies nicht der Fall.