KZBV und BZÄK zu Behandlungsfehler-Statistik

Aus Fehlern lernen

Falsche Diagnose, verwechselte Medikamente,verspäteter Therapiebeginn: Für das Jahr 2014 weist der Medizinische Dienst derKrankenversicherung (MDK)556 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus.Kein Grund zur Sorge, sagen KZBVund BZÄK. Denn insgesamtzeigt die Statistik: DieInstrumente zahnärztlicherQualitätsförderungsind zuverlässig.

„Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem muss man alle vorhandenen Zahlen betrachten“, erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Jährlich gibt es in der Zahnmedizin rund 90 Millionen Behandlungsfälle allein bei GKV-Patienten – gemessen an dieser Gesamtzahl seien 556 bestätigte Behandlungsfehler eine „äußert geringe Quote, betont auch Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Dies sei ein Beleg dafür, dass in Praxen seit langem bewährte Systeme des Qualitätsmanagements und der Fehlervermeidung zuverlässig etabliert sind.

Bereits im vergangenen Jahr haben KZBV und BZÄK gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen. „Wo Menschen arbeiten, lassen sich Fehler nie völlig vermeiden“, sagt Eßer. Zentrale Aufgabe des Berufsstandes sei es daher, vorhandene Mechanismen zur Fehlervermeidung fortlaufend zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler weiter zu verringern.

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Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler

Insgesamt gingen über 14 600 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern im vergangenen Jahr bei den Krankenkassen ein. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter des MDK den Verdacht der Patienten. „Von einer Entwarnung kann demnach keine Rede sein“ sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), „Die Zahl der begutachteten Behandlungsvorwürfe ist anhaltend hoch.“ Im vergangenen Jahr haben mehr Patienten bei ihrer Krankenkasse einen Verdacht auf Behandlungsfehler geltend gemacht als in den Vorjahren. Die Zahl der entsprechenden Gutachten stieg um gut 2.000 Fälle auf 14.663 an.

Die meisten Vorwürfe drehten sich dabei um chirurgische Eingriffe. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Ein Beispiel dafür: Die Situation eines ansonsten gesunden Patienten nach einem unfallbedingten Knochenbruch. „Wenn der Bettnachbar mit der gleichen Verletzung nach der Operation viel schnellere Fortschritte macht und der eigene Heilungsverlauf trotz identischem Trainingsprogramm verzögert ist, entsteht leicht der Verdacht, dass bei der Behandlung etwas schiefgelaufen sein könnte“, erläutert Zobel.

Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich jedoch nicht in der Chirurgie, sondern in der Pflege (57,8 Prozent von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin (39,2 Prozent von 1 419 Fällen), der Allgemeinchirurgie (27,5 Prozent von 1 642 Fällen) sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (27 Prozent von 1 144 Fällen). 77 Prozent der festgestellten Fehler beruhen dabei darauf, dass eine indizierte Maßnahme entweder gar nicht oder falsch durchgeführt wurde, erläutert Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit MDS: „Weitere Fehler bestanden im Umsetzen einer falschen Maßnahme. Beispielsweise wurde ein Medikament verordnet, obwohl es aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll war oder eine bekannte Allergie dagegen vorlag. Daneben gibt es Fälle in denen zwar eine korrekte Maßnahme eingeleitet wurden, aber zu spät.“

„Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren“, räumt MDS-Vize Gronemeyer ein. Es sei zudem von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil „Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind. Zum anderen sind Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, macht Zobel deutlich.

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Die Frage ist nicht „wer“, sondern „wo und warum“

„Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehler im Krankenhaus, in der Arztpraxis und in der Pflege. Die Frage ist, wie kann den Geschädigten geholfen werden und was können wir tun, um künftig Fehler zu vermeiden?“, fragt Gronemeyer. Es gehe dem MDK nicht so sehr um die Frage: Wer hat einen Fehler gemacht? Sondern: Wo ist der Fehler passiert? Was war das für ein Fehler und warum ist er passiert? „Uns geht es um einen offenen Umgang mit Fehlern, damit die Patienten entschädigt werden. Zudem müssen die Fehler systematisch analysiert werden, damit sie in Zukunft vermieden werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Umstände zum Fehler geführt haben“, erläutert Gronemeyer.

Transparenz entstehe vor allem dadurch, dass Fehler landesweit erfasst und dokumentiert werden. In Ländern wie den USA, England oder Irland sind dazu sogenannte Behandlungsfehlerregister verbindlich vorgeschrieben. „In Deutschland gibt es derzeit keine übergreifende systematische Erfassung und Dokumentation von Behandlungsfehlern“, erläutert Gronemeyer und spricht sich für ein solches System aus. „Mit einem Behandlungsfehlerregister könnte man im Idealfall auch feststellen, ob Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern in der Praxis tatsächlich erfolgreich sind.“

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