Uwe Eibich, Vorstand CompuGroup Medical Deutschland AG, zum Online-Rollout der eGK:

Warum können Sie die Komponenten nicht liefern?

Fehlende Zulassung für die Konnektoren, Datenschutzbedenken, umstrittener Frühbucherrabatt und drohende Sanktionen – Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland AG, zum Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Eigentlich hätte der geplante Online-Rollout zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Juli beginnen sollen. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil die Industrie die notwendigen Geräte nicht liefern konnte. Warum können Sie die Komponenten nicht liefern?

Uwe Eibich: Auf diese etwas flapsige Frage wäre die gleichermaßen flapsige Antwort: Wir konnten noch nicht liefern, weil wir noch nicht genau wussten, was wir liefern sollten.

Tatsächlich gab es Ende Juni noch einmal letzte Spezifikationsänderungen, und man kann natürlich erst dann Geräte produzieren, wenn man die finalen Spezifikationen kennt und damit Planungssicherheit hat. Inzwischen ist die Technik fertig entwickelt und unsere Produkte sind zur Zulassung bei der gematik eingereicht.

Wir sind zuversichtlich, dass das Zulassungsverfahren bei der gematik Ende September abgeschlossen sein wird. Die Vorbereitungen für eine Serienproduktion laufen bereits auf Hochtouren, und wir gehen davon aus, dass wir die Geräte ab Herbst liefern.

In einer ersten Erprobungsphase durch sogenannte friendly user wurde der Konnektor der CompuGroup in einer Testregion schon erfolgreich eingesetzt – warum gibt es dennoch keine Zulassung für den Wirkbetrieb?

Die Zulassung der Geräte in den Testregionen war allein auf die Erprobung beschränkt. Zudem weichen die Spezifikationen für den Online-Produktivbetrieb beziehungsweise Wirkbetrieb von denen in der Erprobung ab. Wie gesagt, noch im Juni gab es Änderungen.

Außerdem hat die CGM den Konnektor für den Wirkbetrieb mit einer noch leistungsfähigeren Hardware-Plattform ausgestattet. Die Zulassung für den Online-Produktivbetrieb ist daher neu durchzuführen und das gilt nicht allein für den Konnektor, sondern auch für alle anderen Komponenten, wie E-Health-Kartenterminals und den VPN-Zugangsdienst.

Sie argumentieren, Sie konnten noch keine Konnektoren vorfertigen, weil die gematik kurzfristige Änderungswünsche hatte. Welche Spezifikationsänderungen hat sie benannt?

Die letzten Spezifikationen betrafen zahlreiche Detailveränderungen sowie neue Nachweise der Leistungsfähigkeit der Geräte. Man will damit sicherstellen, dass die Geräte auch die zukünftigen medizinischen Anwendungen performant unterstützen. Auf diese Anforderungen waren wir mit einer neuen leistungsfähigeren HW-Plattform aber vorbereitet und haben zusätzlich die Programmierung optimiert.

Im Normalfall ist der Konnektor in das Praxisnetz integriert, das heißt, neben dem Lese- und Abgleichvorgang des Versichertenstammdatenmanagements kann die Praxis an allen TI-Diensten teilnehmen. Viele Anwender haben jedoch große Datenschutzbedenken. Wie können sich Zahnärzte verhalten, wenn sie mit ihren Praxisnetzwerken nicht online gehen wollen?

Natürlich kenne ich diese Befürchtungen. Daher ist es mir wichtig, eines klarzustellen: Die Telematikinfrastruktur ist kein Netz, in dem Daten gespeichert werden – die TI ist eine Datenautobahn, über die Daten hochsicher transportiert werden. In diesem geschlossenen Netz können nur identifizierte und authentifizierte Kommunikationspartner miteinander Daten austauschen. In einem aufwendigen Zertifizierungsverfahren des BSI wird abgesichert, dass Datenschutz und Datensicherheit einem sehr hohen Standard folgen.

Für Zahnarztpraxen, die dennoch nicht online gehen wollen, kann das „Stand-alone“-Szenario eine Lösung sein, das einen Zugang zur TI ohne die Einbindung in das Praxisnetz erlaubt. Da aber die Praxen oft auch Komponenten einsetzen, die einen Online-Zugang erfordern, beispielsweise Telefonie oder Medizingeräte, empfehlen wir, die passende Konfiguration des Praxisnetzwerks mit einem unserer zertifizierten Partner abzustimmen.
###more### ###title### Netzanbindung der Versichertenkarte ###title### ###more###

Der Gesetzgeber hat in § 291 a SGB V Absatz 2b das Stand-alone-Szenario festgeschrieben. Dort heißt es, dass die Dienste zur Online-Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK „auch ohne Netzanbindung an die Praxisverwaltungssysteme der Leistungserbringer online genutzt werden können“. Hier wird von logischen und physikalischen Trennungen gesprochen. Inwiefern unterscheiden sich denn die beiden Systeme?

Beim Stand-alone-Szenario mit physischer Trennung erfolgt die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten an einem separaten Kartenterminal und Konnektor mit Netzzugang, die nicht mit dem Zahnarztinformationssystem verbunden sind. Für dieses Szenario werden jedoch ein zweites Kartenterminal und ein zweiter Konnektor benötigt, um die Daten der eGK auch mit der Zahnarztsoftware einzulesen.

Beim Stand-alone-Szenario mit logischer Trennung sind Zahnarztinformationssystem und Online-Welt durch den Konnektor voneinander separiert. Dazu braucht man keinen zusätzlichen Konnektor und kein zusätzliches Kartenterminal, sondern die Trennung wird innerhalb des Konnektors geschaltet beziehungsweise durch eine entsprechende Konfiguration des Praxisnetzwerks erreicht.

Welche Komponenten werden neben dem Konnektor außerdem benötigt? Können die alten Kartenlesegeräte weiterhin verwendet werden?

Neben dem Konnektor benötigt die Praxis einen VPN-Zugangsdienst, um durch das Internet in die TI zu gelangen, sowie einen DSL-Internet-Zugang. Außerdem wird mindestens ein stationäres E-Health-Kartenterminal gebraucht. Die heutigen Kartenlesegeräte – stationär und mobil – können in der TI nicht eingesetzt werden, da diese Geräte keine Online-Funktionen unterstützen.

Sie bieten den Praxen ein Gesamtpaket für die Anbindung an – darin enthalten ist auch ein VPN-Zugangsdienst. Was ist mit den Angeboten, die derzeit am Markt existieren? Können diese nicht weiter genutzt werden?

Der VPN-Zugangsdienst ermöglicht der Praxis den Zugang zur TI. Der VPN-Zugangsdienst wurde ebenso wie die Konnektoren und die E-Health-Kartenterminals speziell für die TI neu entwickelt. Auch der VPN-Zugangsdienst wird durch die gematik zugelassen. Die CGM hat einen solchen Dienst ebenfalls entwickelt und bietet ihn mit dem TI-Frühbucherpaket an.

Wenn Sie für Ihre Geräte die Zulassung und Zertifizierung erhalten haben, wie schnell können Sie dann die Produktion aufnehmen?

Die Vorlaufzeiten für die Serienproduktion betragen heute rund vier bis fünf Monate. Diese Zeiten werden im Wesentlichen durch die langen Lieferzeiten für die Bauteile bestimmt. Hier haben wir allerdings bereits vorgesorgt. Die Serienproduktion kann jedoch erst beginnen, wenn die Geräte die Zulassung der gematik erhalten haben. Wenn nun alles reibungslos läuft, werden wir im Herbst dieses Jahres liefern können.

Wenn Sie ab Herbst 2017 liefern würden, wann könnten dann alle Praxen versorgt sein – angenommen Sie bleiben alleiniger Anbieter?

Nach aktueller Gesetzeslage besteht eine Frist zur Einführung der TI mit VSDM-Funktionalität bis zum 30. Juni 2018. Ab Herbst 2017 bleiben dann nur rund neun Monate zur Ausstattung aller Arzt- und Zahnarztpraxen. Diese Situation mag das Ministerium dazu bewogen haben, über die Möglichkeit einer Fristverlängerung nachzudenken. Jetzt ist der 31. Dezember 2018 im Gespräch.

Wir hatten ja ursprünglich für den Rollout einen Zeitraum von 1,5 Jahren vorgesehen. Das haben wir immer als sportlich aber machbar eingeschätzt. Durch die neuen Spezifikationen hat sich der Zeitraum wieder verkürzt. Ich denke, es wäre fair gegenüber den Ärzten, wenn man wirklich bis zum 31. Dezember 2018 verschiebt. Damit ließe sich wenigstens der ursprüngliche Zeitrahmen wiederherstellen – und alle hätten die Chance, nicht in die Sanktionen hineinzulaufen.

Ich gehe nicht davon aus, dass wir alleiniger Anbieter in diesem Markt bleiben. Allerdings sind wir im Moment als erster Anbieter auf dem Markt und möchten unseren Kunden die Produkte so frühzeitig wie möglich anbieten, damit sie von der bestmöglichen finanziellen Förderung profitieren können.

De facto können Sie derzeit noch keine Komponenten liefern, locken aber bereits mit Frühbucherrabatten – wie passt das zusammen?

Um so viele Praxen auszustatten, braucht es eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Auch wenn wir die Geräte erst im vierten Quartal liefern, wollten wir die Zeit bis dahin nicht ungenutzt verstreichen lassen. In dieser Zeit können unsere Technikspezialisten die Bedarfe der Praxen klären und eventuelle Konfigurationen der Praxisnetze vornehmen. Das spart dann Zeit bei der späteren Lieferung und bereitet die reibungslose Inbetriebnahme der Geräte vor. Es ist doch klar, dass es mit den Terminen zum Jahresende hin knapp wird und für die Förderung zählt die tatsächliche Inbetriebnahme.
###more### ###title### Überholte Technik? ###title### ###more###

Vor wenigen Tagen fragten sich manche Pressevertreter, ob die eGK schon vor dem Aus steht. Der Vorsitzende der AOK Bayerns, Helmut Platzer, äußerte sich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass es „unsicherer denn je“ sei, wann die eGK, die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Und Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur: „Wenn man mit Fachleuten redet, hört man, das sei eine Technik, die eigentlich schon überholt ist.“ Wie reagieren Sie auf solche Meldungen?

Es gab schon immer Kritik an der TI. Im Übrigen habe ich hier nur Kritik gehört und keine konstruktiven Vorschläge, wie denn die Alternativen aussehen sollen. Wir sollten aber nicht vergessen, dass das enorme Sicherheitsniveau sowie die Sicherstellung der Authentizität der Daten in der TI modernste Technologie sind.

Ich denke deshalb, dass mit der Einführung der TI ein entscheidender Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens erfolgt und die Grundlage für viele neue Anwendungen geschaffen wird. Würde man heute davon wieder Abstand nehmen und sich nach Alternativen umsehen, so würden wir die Digitalisierung für viele weitere Jahre verschieben. Das kann ernsthaft niemand wollen.

Wie gut sind die Zahnarztpraxen auf die Herausforderungen der Telematikinfrastruktur vorbereitet?

Dies ist nach unserer Einschätzung sehr unterschiedlich. Zum einen ist vielfach unklar, was mit der TI auf die Praxen zukommt. Hier können wir sagen, dass sich die Praxisabläufe kaum ändern. Zum anderen ist zu klären, ob das Praxisnetz entsprechend vorbereitet ist. Dafür haben wir einen „TI-ready-Check“ erarbeitet, der in den Zahnarztpraxen durchgeführt werden kann und Handlungsempfehlungen auf Basis der jeweiligen Praxisbegebenheiten gibt. In den vergangenen Wochen haben wir mehr als 500 Mitarbeiter zu zertifizierten TI-Spezialisten ausgebildet, um die Praxen zu beraten und die notwendige Technik zu installieren.

Telematikinfrastruktur

Der aktuelle Stand

Nach den bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben muss ab dem 1. Juli 2018 das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in allen Praxen möglich sein – gelingt dies nicht, droht den Praxen ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. 

Da die Industrie die Komponenten jedoch erst ab Herbt 2017 zur Verfügung stellen kann, ist der verbleibende Zeitraum von weniger als einem Jahr extrem eng, um alle Praxen mit der neuen Technik auszustatten. Deshalb haben sich die KZBV und die KZVen für eine Fristverlängerung eingesetzt. Dieser Forderung will das Bundesgesundheitsministerium nachkommen und hat nun eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr – also bis zum 31. Dezember 2018 – auf den Weg gebracht. Die Fristverlängerung ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.

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