Studenten-Demonstration zur neuen Approbationsordnung

„Neue AOZ – JETZT!“

Lange war der 18. Januar als bundesweiter Demonstrationstermin aller zahn-medizinischen Fachschaften geplant: ein Zeichen gegen die Verzögerung bei der Umsetzung der neuen AOZ. Am Ende gingen jedoch nur etwa 80 Berliner auf die Straße – aus Sicht der Veranstalter vor Ort trotzdem ein Erfolg.

„Am besten konnten wir die Studierenden aus den ersten beiden und dem sechsten Semester mobilisieren“, erklärt Mitorganisatorin Anica Schaefer (Mitte). Bei einigen anderen Kommilitonen vermisse sie die Reflexionsleistung, dass sie von einer Novellierung der Approbationsordnung selbst betroffen sind. „Das ist wirklich traurig.“ Ansonsten war man bei der Studentenvertretung Zahnmedizin Berlin zufrieden, im Gegensatz zu den anderen Standorten überhaupt Studierende mobilisiert zu haben. „Es war immerhin die erste Demonstration der Berliner Zahnis seit zehn Jahren.“

Auf vergangenen Bundesfachschaftstagungen waren wiederholt zentrale Kritikpunkte zum Referentenentwurf diskutiert worden, die der BdZM-Vorsitzende Maximillian Voß so zusammenfasst: das Fehlen einer fest im Curriculum verankerten praktischen zahnmedizinischen Grundlagenausbildung in den ersten beiden Studienjahren, die Erlaubnis für Modellstudiengänge nur in Abhängigkeit zum Modellstudiengang Medizin – und die Absicht der Politik, die Reform kostenneutral durchführen zu wollen.

Neue Verzögerung

Die Geschichte der aktuellen Approbationsordnung für Zahnärzte und ihrer Reformversuche ist lang. Mal fehlte es an Einsicht der Politik, mal an Einigkeit in der Bund-Länder-Expertengruppe. Und auch der aktuellste Reformanlauf der bald 62 Jahre alten derzeit gültigen Version – die ihrerseits nur eine Aktualisierung der Fassung von 1909 ist – verzögert sich noch einmal. Wegen einer noch ausstehenden Rechtsprüfung des Bundesjustizministeriums soll das Kabinett den überarbeiteten Referentenentwurf vom Bundesgesundheitsministerium nun voraussichtlich Ende Februar erhalten, von wo aus er bis Ende März dem Bundesrat zugeleitet werden soll. Ab 1. Mai sollen dann die betroffenen Bundesratsausschüsse zehn Tage Zeit zur Beratung haben, bis der Bundesrat am 12. Mai abstimmen könnte.

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