Wir sind keine Marionetten!
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass einige der zuletzt beschlossenen gesetzlichen Neureglungen inzwischen erfolgreich in der vertragszahnärztlichen Versorgung angekommen sind. Dazu zählen zum Beispiel die rasanten Fortschritte bei der aufsuchenden Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Für uns in der Vertragszahnärzteschaft gilt es jetzt, sich nicht auf den Erfolgen auszuruhen, sondern – gemäß unserer Konzepte – mit ganzer Kraft weiter an der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung für alle Patienten und Versicherten zu arbeiten. Dazu ist eine starke und funktionstüchtige Selbstverwaltung unerlässlich.
Genau diese ist jedoch in Gefahr. Das ernüchternde Fazit, das wir zum Ende des letzten Jahres in Bezug auf das geplante GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) ziehen mussten, bleibt weiter bestehen und wird auch die politischen Diskussionen der kommenden Wochen bestimmen. Der Rundumschlag der Politik gegen die Selbstverwaltung sitzt tief. Zwar will der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen, die im ursprünglichen Referentenentwurf des GKV-SVSG noch vorgesehen waren, nicht mehr weiter verfolgen. Insbesondere aus unserer Sicht ist das Bekenntnis zum Fortbestehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums und die Absage an eine Verlagerung zur Fachaufsicht zu begrüßen.
Dennoch enthält der Gesetzesentwurf detaillierte und schwerwiegende Eingriffe in die Arbeit der KZBV und in die Kernkompetenz unserer Vertreterversammlung, die aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt sind. Für die KZBV sind hohe Standards in der Verwaltungsorganisation und interne Transparenzpflichten eine Selbstverständlichkeit. Die zentralen Bedenken zum GKV-SVSG hat der Vorstand der KZBV in den letzten Wochen in intensiven Gesprächen mit maßgelblichen Politikern der Union und der SPD vorgetragen. Vor allem drei Regelungen erachten wir als Schwächung der Handlungsfähigkeit der Vertreterversammlung und damit der Selbstverwaltung insgesamt – sie würden die Arbeit der KZBV und ihrer Gremien in erheblicher Weise einschränken und erschweren:
Erstens: Die geplante Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der Vertreterversammlung bei haftungsrechtlicher Bedeutung des Abstimmungsverhaltens. Das stellt eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Willensbildung der Mitglieder der Vertreterversammlung dar. Der Haftungsdruck wird defensives Abstimmungsverhalten der Delegierten fördern, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit der Vertreterversammlung insgesamt gelähmt.
Zweitens: Durch enge Vorgaben für das Haushaltswesen wird die Haushaltsautonomie als wesentlicher Bestandteil der Selbstverwaltung ausgehöhlt und die Finanzplanung der Körperschaft erheblich erschwert. Das kann zu sprunghaften Schwankungen in der Höhe der Beiträge der Zahnärzte und bei den KZVen führen – eine Belastung, die die Organisationshoheit der Körperschaften massiv tangiert.
Drittens: Ein Entsandter für besondere Angelegenheiten soll unterhalb der Eingriffsintensität eines sogenannten Staatskommissars eingesetzt werden, um die Körperschaft von innen heraus lenken zu können. Dies würde den Vorstand entmachten und ihn zu einer Marionette des Entsandten degradieren.
Würden diese Regelungen umgesetzt, würde das Pendel in Richtung einer noch stärkeren Aufsicht durch das Bundesgesundheits¬ministerium ausschlagen. Um aber ihre Aufgaben adäquat erfüllen zu können, braucht die Selbstverwaltung einen Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Seit Jahrzehnten haben die Akteure der Selbstverwaltung in Kooperation miteinander und mit den Aufsichtsbehörden eine funktionierende Sicherstellung der Versorgung garantiert. Ohne Not wird nun die gesamte Selbstverwaltung auf Bundesebene unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht gestellt und die Innovationskraft der Gremien insgesamt erheblich beeinträchtigt.
Am 16.1. findet zum GKV-SVSG eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages statt. Dort wird die KZBV ihre Positionen mit Nachdruck vertreten. Das Gesetz ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Dr. Wolfgang Eßer
Vorstandsvorsitzender der KZBV