Münsteraner Memorandum Heilpraktiker

Heilpraktiker: Befähigen oder abschaffen?

„Wir wollten den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen!“ Um das Missverhältnis von Qualität und Befugnissen der Heilpraktiker zu korrigieren, hat ein Expertenkreis um die Münsteraner Professorin für Medizinethik Bettina Schöne-Seifert Vorschläge für eine Neuregelung des Heilpraktikerwesens erarbeitet.

Mit einem flammenden Appell wollen die Experten dem bestehenden Wildwuchs im Heilpraktikerwesen ein Ende setzen. Dazu hat sich der sogenannte „Münsteraner Kreis“ gegründet – eine interdisziplinäre Gruppe von 17 Fachleuten aus Medizin, Zahnmedizin, Ethik, Wissenschaftstheorie, Psychologie und Rechtswissenschaft. Im „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ begründen sie den aus ihrer Sicht dringenden Reformbedarf. „Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen sollte“, erklärt Schöne-Seifert. „Um es deutlich zu sagen: Wir wollten den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen.“

Laut Memorandum existieren im deutschen Gesundheitswesen zwei Parallelwelten: die Welt der akademischen Medizin und die Welt der Heilpraktiker. Während die akademische Medizin nach Evidenzbasierung und begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der überwiegend unwissenschaftlichen Gedankenwelt der Komplemen‧tären und Alternativen Medizin (KAM) verankert. Auch der Ausbildungsgang sei völlig verschieden: Während Mediziner ein langes Studium absolvieren, ist die Ausbildung zum Heilpraktiker kurz und weitgehend unreguliert. Da Heilpraktiker dennoch das Etikett „staatlich anerkannt“ bekommen, könnten Patienten leicht den – falschen – Eindruck gewinnen, es handle sich bei Medizinern und Heilpraktikern um gleichwertige Alternativen. Ein klarer Fehlschluss, wie das Memorandum unterstreicht. Wo die Grenzen verlaufen, sei für viele Patienten nicht erkennbar.

Das Memorandum macht eines deutlich – es geht nicht nur um Heilpraktiker, sondern auch um Ärzte und Zahnärzte: Es gibt sehr viele Ärzte, die KAM‧-Verfahren anbieten. Während Ärzte nicht als Heilpraktiker fir‧mieren dürfen, gilt dies nicht für Zahnärzte, Psychologen oder Physiotherapeuten. Sie können ihre Befugnisse durch eine Zusatzzulassung als Heilpraktiker ausweiten. Den Experten ist es ein Dorn im Auge, dass Heilpraktiker-Zahnärzte – ebenso wie Heilprak‧tiker-Physiotherapeuten – grundsätzlich auch Nieren- und Herzprobleme behandeln dürfen.

Vier Lösungswege

Um das Missverhältnis von Qualität und Befugnis (der Heilpraktiker) zu korrigieren, ohne dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patienten einzuschränken, schlagen die Experten vier Optionen vor:

Die Beschränkungslösung

Diese Strategie würde darin münden, Heilpraktikern weitere ärztliche Tätigkeiten zu verbieten. Dies hatte auch der Deutsche Ärztetag im Mai 2017 für den Bereich der Onkologie sowie für Injektionen und Infusionen gefordert.

Die arztzentrierte Lotsenlösung 

Eine strikte Unterwerfung an ärztliche Weisung. Das würde den Heilpraktikern aber faktisch ihre Patienten entziehen, denn aus Sicht der wissenschaftsorientierten Medizin gibt es keine Indikation für Verschreibungen von Alternativmedizin.

Die Abschaffungslösung

Der staatlich geschützte Beruf des Heilpraktikers wird annulliert. Als Vorbild sehen die Experten die Neustrukturierung der Zahnheilkunde im Zahnheilkundegesetz von 1952. Damals wurde der Ausbildungsberuf des Dentisten zugunsten des akademisch ausgebildeten Zahnarztes abgeschafft. Eine Streichung des Heilpraktikerberufs habe den Vorteil, die bizarre Qualitätslücke zwischen qualitätsgesicherter ärztlicher Gesundheitsversorgung und bloß Gefahrenabwehr‧-kontrolliertem Heilpraktikerwesen nach‧haltig zu schließen, argumentieren die Experten.

Die Kompetenzlösung

Andie Stelle des bisherigen Heilpraktikers tritt ein Fach-Heilpraktiker mit wissenschaftsorientierter Ausbildung und staat‧licher Prüfung. Fach-Heilpraktiker sollte (nur) werden können, wer bereits eine Ausbildung in einem speziellen, nicht-akademischen Gesundheitsfachberuf absolviert hat.

Die Experten betonen, dass sie die Abschaffungs- und die Kompetenzlösung favorisieren. Die Herausforderung bestehe dann darin, damit um‧zugehen, dass bereits zugelassene Heilpraktiker noch für lange Übergangszeiten tätig wären.

Dr. Hans-Werner Bertelsen

„Entweder Heiler oder Zahnarzt“

Welche Gefahren sehen Sie, wenn Zahnärzte als Heilpraktiker arbeiten?

Aus eigener – auch leidvoller – Erfahrung weiß ich, dass Heilpraktiker-Zahnärzte esote‧rische Erklärungsmodelle für banale odontogene Entzündungen angeben, um mithilfe von induzierten irrationalen Ängsten „Leistungen“ zu verkaufen. Die hämatogene Streuung von Keimen wird als „Fernwirkung“ mystifiziert. Diese „Herde mit Fernwirkung“ werden dann mit geheimen Energiemeridianen und Chakren verklebt und gedeutet. Analog dazu müsste ein Add-on-Neurologe dem Patienten erklären, die Zecke habe ihn mitten in den Gehirn-Meridian gebissen. Daher rührten jetzt seine Spätausfälle. Er habe aber Glück, dass er bei einem Heilpraktiker-Neurologen gelandet sei. Denn er werde jetzt den zugehörigen Meridian kinesiologisch neu bependeln und dem Patienten vom Hirntechniker eine neue Hemisphäre aus viel besserem Material anfertigen lassen. Und natürlich wird vorab eine kostenpflichtige Materialtestung mit Elektroakupunktur durchgeführt. 

Zu oft musste ich miterleben, dass ins‧besondere Tumorpatienten auf dieses Geschäfts‧modell hereinfallen und sich von ihrem Leid „freikaufen“ möchten. Viele Menschen in emotionaler Not liefern sich völlig aus. Es ist das Gebot einer ethisch orientierten ärztlichen Grundhaltung, diese Menschen zu schützen.

Welche Forderungen ergeben sich für die Zahnmedizin?

Wenn Sie sich die Aussagen des Memorandums ansehen, so sehen wir den „Add-on-Heilpraktiker“ durchaus differenziert. Für Physiotherapeuten bietet die Fortbildung zum Heilpraktiker in unserem Abrechnungssystem die einzige Möglichkeit, selbstbestimmt – zum Beispiel bei harm‧losen Rückenschmerzen oder Zerrungen – tätig zu werden, ihr wirtschaftliches Überleben ist vom Rezept des Orthopäden abhängig.

Für uns Zahnärzte sieht die Welt komplett anders aus. Wir sind weder von Verschreibungen abhängig, noch benötigen wir als wissenschaftlich ausgebildete Berufsgruppe ein Jodeldiplom, das uns bescheinigt, in Wochenendkursen Schmalspurkenntnisse eines überflüssigen esoterischen Überbaus erworben zu haben.

In Anbetracht der aktuellen Erkenntnislage kann es nach meinem Dafürhalten nur eine Konsequenz für Add-on-Zahnärzte geben: Entweder sie bleiben auf dem esoterischen Acker und betreiben weiter Jahrmarkt‧medizin mit Handauflegen, Zuckerkugeln, Hütchenspielen und dem ganzen Programm, oder sie kehren zurück in den von ihnen studierten und examinierten Bereich logischer Plausibilität.

Ganzheitliches Arbeiten als Zahnarzt kann nur eins bedeuten: Ich behandele nicht nur den Oberkiefer, sondern auch den Unterkiefer meiner Patienten. Es bedeutet nicht, dass ich meinen Patienten groben Unfug erzähle, zum Beispiel: Ich werde sowohl Methyl-Quecksilber als auch anorganisches Quecksilber aus ihrem vergifteten Körper homöopathisch „ausleiten“.

Wenn allgemeinmedizinische Probleme auftauchen, bin ich kraft meiner universitären Ausbildung sehr wohl in der Lage, zu entscheiden oder im Zweifel den Hausarzt anzurufen. Ich benötige für seriöse Therapien weder Horoskope noch Gurus mit skurriler Deutungshoheit. Entweder Heiler oder Zahnarzt. Beides zusammen gibt zwar herrliche Satire ab, ist aber aus meiner Sicht mit seriöser Berufspolitik völlig unvereinbar.

Wer ist hier noch in der Pflicht?

Nicht nur die Add-on-Zahnärzte sollen sich entscheiden. Auch die BZÄK sollte überlegen, ob sie es den Länderkammern erlaubt, weiterhin Fortbildungskurse mit derartigen Inhalten anzubieten. Dass mit solchen Veranstaltungen der Punktestand erhöht werden kann, ist mehr als fragwürdig.

Die hier oftmals bemühte Therapiefreiheit des einen bedeutet oftmals Leid und auch Tod des anderen.

Auch die Krankenkassen sind hier in der Pflicht. Es darf keine von Vorständen diktierten Abschalteinrichtungen für eine im Gesundheitswesen gebotene logische Plausibilität geben. Die vielzitierten „Wünsche der Patienten“ können und dürfen nicht als Maßstab dienen. Gefälligkeitstherapien führen in die Irre, nicht zum Ziel.

Was soll der Vergleich mit dem Zahnheilkundegesetz von 1952?

Das Gesetz diente dazu, den Beruf des Dentisten „mit ins Boot“ zu holen. Das Modell kann uns heute ebenfalls dienen. Vorstellbar wäre, dass diejenigen Heil‧praktiker, die bereits eine profunde Ausbildung im Gesundheitsbereich haben – zum Beispiel die erwähnten Physiotherapeuten –, in einer neuen, reformierten Form eines „Gesundheitsberaters“ mitaufgenommen werden.Die Verbreitung von esoterischem Mumpitz macht die Menschen nicht gesünder, im Gegenteil – sie erhöht lediglich die ohne‧hin schon viel zu hohe Zahl der Impfgegner und der Sektendichte im Land. Lassen Sie mich schließen, mit einem Wort, das uns die Augen öffnen helfen will – mit einem Wort von Prof. Schöne-Seifert: „Wir wollen den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen!“

Dr. Hans-Werner Bertelsen, Mitglied der Expertengruppe im „Münsteraner Kreis“, ist Zahnarzt in Bremen und Mitglied im Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM).

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