Regulierung ist sogar besser für den Markt!
Die Studie mit dem Titel „Aspekte der De‧regulierung bei den Freien Berufen“ wurde auf Initiative der Bundeszahnärztekammer vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im Herbst 2016 beauftragt. Jetzt legte das Institute for Competition Economics (DICE) der Universität Düsseldorf die Ergebnisse vor.
Studie zur Deregulierung
Wesentliche Ergebnisse
Marktzutritt: Eine Liberalisierung des Marktzutritts führt zumeist zu einer ineffizient hohen Anzahl an Anbietern und einer zu niedrigen Qualität der erbrachten Leistungen; insofern können Zugangsbeschränkungen ein probates Mittel zur Verbesserung des Marktergebnisses sein.
Preisuntergrenzen: Mithilfe von Preisuntergrenzen können in Märkten mit asymmetrischer Information die Qualität der angebotenen Leistungen gesichert und die Markteffizienz verbessert werden.
Produktivität: Der nicht vorhandenen Möglichkeit der Rationalisierbarkeit und Delegierbarkeit muss bei der Einschätzung der Produktivitätsentwicklung freiberuflicher Dienstleistungen Rechnung getragen werden.
Aussagekraft des OECD-Regulierungsindikators: Die der Entwicklung des OECD-Regulierungsindikators zugrundeliegenden kritischen Annahmen hinsichtlich Methodik und ökonomischen Wirkungsweisen können zu einer verzerrten Darstellung der eigentlichen Regulierungsdichte und -wirkung führen.
Auswirkung von Marktzutrittsregelungen auf Wettbewerb und Wachstum:
Die Position der EU-Kommission:
Ein vereinfachter Markteintritt und ein vergrößerter räumlicher Wettbewerb bei Freien Berufen führen zu einem besseren Marktergebnis.
Die Ergebnisse der Studie:
Zugangsbeschränkungen sind nicht per se negativ. Sie können im Fall der Freien Berufe sogar zu einer Verbesserung des Markt‧ergebnisses und zur Wohlfahrtsverbesserung beitragen. Regulierung verhindert, dass eine zu große Anzahl an Mitbewerbern existiert und stellt Qualität sicher.Einfluss von Preisuntergrenzen und regulierten Preisen auf Markt und Wettbewerb:
Die Position der EU-Kommission:
Gebührenordnungen, regulierte Preise und feste Preisuntergrenzen sollen aufgehoben werden, damit sich der Wettbewerb frei entfalten kann.
Die Ergebnisse der Studie:
Die positiven Effekte bei einer Abschaffung freiberuflicher Gebührenordnungen werden bezweifelt. Der Wegfall von Preisuntergrenzen würde zu einer massiven Qualitätsverschlechterung und Dumpingpreisen führen, da Kunden infolge der für freiberufliche Dienstleistungen typischen Informationsasymmetrie kaum über das Wissen verfügen, um die dann angebotene Qualität einer Leistung zu erkennen.Möglichkeiten/Grenzen der Produktivität:
Die Position der EU-Kommission:
Der Dienstleistungssektor ist im Vergleich zum produzierenden Gewerbe nur unterdurchschnittlich produktiv. Die Lücke muss durch eine verstärkte Regulierung geschlossen werden.
Die Ergebnisse der Studie:
Die Autoren warnen vor einem pauschalen Vergleich der beiden Sektoren speziell bei den Freien Berufen, die individuelle Dienstleistungen liefern. Es gibt es keine Vergleichbarkeit mit Waren. Auch wenn das Regulierungsniveau gesenkt wird, kann die vermeintliche Produktivitätslücke nicht geschlossen werden.Aussagekraft des OECD-Regulierungsindikators:
Die Position der EU-Kommission:
Die Kommission führt den sogenannten OECD-Regulierungsindex an, nach dem in Deutschland ein relativ hohes Regulierungsniveau herrscht. Hohe Regulierung heißt aber ineffizienter Markt.
Die Ergebnisse der Studie:
Ein höheres Regulierungsniveau könnte im Gegenteil auch mehr Effizienz im Markt zur Folge haben. Die von der OECD angelegten Kriterien werden kritisch hinterfragt. Bei föderal organisierten Staaten zieht die OECD die Regulierungsdichte nur eines Bundeslandes als repräsentativ für das ganze Land heran. Für Deutschland ist das Bayern. Das ist nicht repräsentativ und führt zu Verzerrungen.
Die BZÄK zur Studie
„Vertrauensgüter sind nicht mit marktfähigen Gütern vergleichbar“
„Als Bundeszahnärztekammer begrüßen wir ausdrücklich die Studie des BFB, da wir seit Jahren beobachten, dass die Europäische Kommission die Deregulierungsdebatte mit zum Teil ideologischen Annahmen überfrachtet“, kommentiert BZÄK-Hauptgeschäftsführer Florian Lemor die Ergebnisse. „Die Haucap-Studie ist nun die erste ihrer Art, die den Beweis antritt, dass Vertrauensgüter wie heilberufliche Leistungen nicht mit anderen marktfähigen Gütern verglichen werden können.“
Die Studie „Aspekte der Deregulierung bei den Freien Berufen“ wurde von Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Alexander Rasch und Dr. Christian Waibel vom Düsseldorfer Institute for Competition Economics (DICE) durchgeführt und im Juni 2017 vorgelegt.