EU-Dienstleistungspaket

Das Paket, das keiner haben will

„Neue Übergriffe der EU-Kommission“, „Berufsrecht in Gefahr“, „Massiver Eingriff in die Selbstverwaltung“: Das neue Dienstleistungspaket der EU-Kommission soll Wachstum bringen – aber erst einmal erntet es herbe Kritik.

Was soll das EU-Dienstleistungspaket?

Am 10. Januar 2017 stellte die EU-Kommission das sogenannte Dienstleistungspaket vor, das sich mit den Vorschriften und Reglementierungen von Freiberuflern beschäftigt. Damit will die Kommission neue Impulse für den Dienstleistungssektor setzen, also das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln. Dazu sollen bürokratische Hürden für Unternehmer und Freiberufler abgebaut werden – so sagt es die EU-Kommission zumindest. Kritiker werfen ihr das genaue Gegenteil vor.

Wie argumentiert die EU-Kommission?

Dienstleistungen machen etwa zwei Drittel der Wirtschaftskraft der EU aus und schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. Dennoch bleibe der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Mithilfe des Dienstleistungspakets will die Kommission daher Dienstleistern helfen, administrative Hürden zu überwinden.

Mit welchen administrativen Hürden haben Dienstleister zu kämpfen?

Ein Beispiel bringt es auf den Punkt: Ein deutscher Dienstleister, der in Frankreich vorübergehend einen oder mehrere Aufträge im Baubereich durchführen möchte, ohne sich dort niederlassen zu wollen, braucht momentan zwingend eine in Frankreich abgeschlossene Versicherung, um gegen eine zehnjährige Gewährleistungsfrist abgesichert zu sein.

Was beinhaltet das EU-Dienstleistungspaket?

Vier verschiedene Maßnahmen sind im Dienstleistungspaket gebündelt, wobei nur eine dieser Maßnahmen – ein sogenannter Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für nationale Vorschriften für Freiberufler – für die Gesundheitsberufe überhaupt relevant ist.

Warum will die EU-Kommission eine Verhältnismäßigkeitsprüfung einführen?

Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung will die Kommission mehr Transparenz für Berufsvorschriften schaffen: Die EU-Mitgliedstaaten sollen in Zukunft schon im Vorfeld prüfen, ob neue oder geänderte nationale Berufsvorschriften gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sind. Ziel ist, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen.

Die Kommission listet elf Kriterien auf, die im Zuge einer Verhältnismäßigkeitsprüfung von den Mitgliedstaaten im Einzelnen zu prüfen sind. Dazu gehören die Gefahrengeneigtheit einer Tätigkeit und deren Komplexität und die dafür erforderliche Berufsqualifikation. Zusätzlich sollen die kumulativen Effekte bereits bestehender berufsrechtlicher Vorgaben wie Fortbildungspflichten, Rechtserfordernisse, obligatorische Mitgliedschaften in Kammern und Verbänden analysiert werden.

Aus gesundheitspolitischer Perspektive wird diese Maßnahme massiv gerügt. Die Kritiker sehen hier das Subsidiaritätsprinzip gefährdet, das darauf abzielt, dass eine übergeordnete Instanz nur dann regulierend, kontrollierend oder helfend eingreift, wenn die kleinere Einheit dazu nicht der Lage ist.

Inwiefern wird das Subsidiaritätsprinzip gefährdet?

Kritiker werfen der EU-Kommission Regulierungswahn vor. In Deutschland werden Berufsvorschriften bereits geprüft – durch die Berufskammern, die Selbstverwaltung sowie die Landes- und Bundesregierung – und zwar verpflichtend auf Basis des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise des Europäischen Gerichtshofs. So dürfen Berufsregeln niemanden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes diskriminieren, sie müssen geeignet, angemessen und durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sein.

Die Kommission listet nun jedoch elf weitere Prüfkriterien auf, die – sollten sie Eingang in deutsches Recht finden – dazu führen könnten, dass bereits bestehende Berufsregeln der neuen Ver- hältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden müssen.

Nicht nur Berufskammern sind hier alarmiert, auch im Bundestag und im Bundesrat wächst der Unmut. Aus Sicht der Abgeordneten ist ein Verhältnismäßigkeitstest selbst nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Zudem weist der Bundestag darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits in Artikel 59 Absatz 3 der Berufsanerkennungsrichtlinie vorgeschrieben ist und die Kompetenz für den Erlass von Berufsrecht bei den EU-Mitgliedstaaten liegt. Der Bundesrat bestätigt dies: Aus seiner Sicht greift die Verhältnismäßigkeitsprüfung in nationale Hoheitsrechte ein.

Wie bewertet die Bundeszahnärztekammer die Verhältnismäßigkeitsprüfungt?

Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, kritisiert den Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung von künftigem Berufsrecht massiv. Er warnt davor, berufliche Regulierung generell als „Wirtschaftsbremse“ abzuqualifizeren. Dieser Weg sei falsch, so der BZÄK-Präsident. Die Ökonomie dürfe nicht zum entscheidenden Maßstab für nationales Berufsrecht gemacht werden.

Welche Fragen sind noch ungeklärt?

Der Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hinterlässt insgesamt viele ungeklärte Fragen, werfen die Gegner der EU-Kommission vor. So sollen „unabhängige Kontrollstellen“ an der Verhältnismäßigkeitsprüfung mitwirken. Offenbar traut die Kommission den Mitgliedstaaten nur bedingt zu, den Prüfauftrag ordnungsgemäß erfüllen zu können. Die Kritiker befürchten, dass durch die Verhältnismäßigkeitsprüfung ein erheblicher Begründungsmehraufwand sowie Kosten durch zusätzlich erforderliche Gutachten und Studien entstehen könnten.

Allein die große Menge an Prüfkriterien, die die EU-Kommission definiert hat, macht die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu einer Herausforderung für den nationalen Gesetzgeber.

Unbeantwortet bleibt ebenfalls die Frage, welche Rechtsfolgen an eine unterlassene beziehungsweise fehlerhafte Prüfung geknüpft sind. Die Mitgliedstaaten sind laut Entwurf nur dazu aufgerufen, die Prüfkriterien zu berücksichtigen.

Wie wird es weitergehen?

Angesichts der vielen kontroversen Detailfragen ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens frühestens Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

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