Finanzierungsvereinbarung zum Online-Rollout steht

So werden die Kosten erstattet!

Wer trägt welche Kosten für den Ausbau der Telematikinfrastruktur? Über diese Frage haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband debattiert – und eine Antwort gefunden: die Ausstattungs- und Betriebskosten werden durch die Krankenkassen übernommen – zumindest für das günstigste Paket.

Gesetzlich ist festgelegt, dass die KZBV, die KBV und der GKV-Spitzenverband die Finanzierung für den Aufwand regeln, der den Praxen beim Online-Rollout entsteht. Für den Abschluss dieser Vereinbarung hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Frist bestimmt: den 31.3.2017. Zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ist diese Vereinbarung jetzt in der vorgegebenen Zeit geschlossen worden.

Ein grundsätzliches Ziel der KZBV bei den Verhandlungen war es, eine umfassende Refinanzierung der technischen Ausstattung für die Zahnärzte zu erreichen und Anpassungsklauseln in der Vereinbarung zu verankern.

Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, erklärt: „Es war schwierig, Verhandlungen zu führen über einen Sachverhalt, dessen Inhalte bis dahin noch gar nicht vollständig bekannt waren. Trotzdem sind wir froh, im Rahmen des Möglichen zusammen mit dem GKV-Spitzenverband in der gegebenen Frist Vereinbarungen getroffen zu haben, die dem Zahnarzt die Begleichung der Kosten für die Erstausstattung und für die Betriebskosten ermöglicht. Die exakten Rahmenbedingungen dazu werden folgen.“

Das sind die Kernergebnisse der Vereinbarung:

  • Die Ausstattungs- und Betriebskosten werden durch die Krankenkassen übernommen.

  • Dies erfolgt auf der Basis von Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen, deren konkrete Höhe in einer separaten Vereinbarung erfolgt.

  • Der Abschluss dieser separaten Vereinbarung für die jeweilige Höhe der Pauschalen erfolgt im Nachgang zu der jetzigen Vereinbarung.

Höhe der Pauschalen noch unklar

Mit der jetzigen Vereinbarung sind die Grundsätze für die Finanzierung festgelegt. Die finale Höhe der Pauschalbeträge soll zeitlich nachgelagert in einer separaten Vereinbarung festlegt werden. Das soll spätestens zum Ende der Erprobung des Versichertenstammdatenmanagements erfolgen. Der Grund ist, dass die Kosten nicht aller Bestandteile zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abschließend bezifferbar waren.

Davon ausgenommen sind Preisvorgaben für folgende Elemente, die bereits jetzt schon vereinbart wurden:

  • Die Konnektoren: Zum Vereinbarungsabschluss war hier noch keine adäquate Preisermittlung möglich, da der Markt bisher kein Referenzangebot vorgibt. Vereinbart wurde ein Betrag von 1.000 Euro, der in die Finanzierungspauschale einfließen soll.

  • Die Kartenterminals: Auch hier gibt es kein Referenzangebot auf dem Markt. Hier soll ein Betrag von 370 Euro in die Finanzierungspauschale einfließen.

Die Vereinbarung beschreibt außerdem das komplexe Verfahren, wie die Vertragspartner die Festlegung der einzelnen Komponentenpreise und Dienste, die in die Pauschalen einfließen, zu gegebener Zeit vornehmen werden. KZBV und GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, dass die Höhe der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und der Zahnarzt damit eine vollständige Rückerstattung erhält.

Zu den weiteren Details der Vereinbarung gehören folgende Punkte:

  • Für die Erstausstattung mit den Komponenten und Diensten erhalten die anspruchsberechtigten Praxen je Standort eine Pauschale, die abhängig von der Praxisgröße gestaffelt ist.

  • KZBV und der GKV-Spitzenverband beauftragen die gematik, die durchschnittliche Dauer der Installation gestaffelt nach Praxisgröße bis Ende April 2017 zu ermitteln.

  • Sie gehen davon aus, dass durch notwendige Softwareanpassungen der Zugriff auf die Praxisverwaltungssysteme in der Regel um nicht mehr als eine Stunde unterbrochen wird.

  • Sie beauftragen die gematik, möglichst bis Ende April die Preise für den Betrieb des VPN-Zugangsdienstes zu ermitteln.

  • Für die monatlichen Kosten des laufenden Betriebes der TI leisten die Krankenkassen eine Pauschale (Standard-Betriebspaket).

Die Vereinbarung muss noch durch das BMG genehmigt werden. Zur Umsetzung der Vereinbarung erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen der KZBV und den KZVen. Vorbereitet wird außerdem eine ausführliche Information für alle Zahnärzte.

Am 1.6.2017 wird die Gesellschafterversammlung der gematik darüber beraten, wann der bundesweite Online-Rollout starten kann.

Verhandlungen bei den Ärzten gescheitert

Während bei KZBV und den Kassen die Vereinbarung in trockenen Tüchern ist, sind die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Erstausstattung der Arztpraxen für die Telematikinfrastruktur gescheitert. Nach mehreren Runden wurden die Verhandlungen ohne Ergebnis beendet. Jetzt soll Ende April das Bundesschiedsamt entscheiden. Auch hier hätte man sich nach den Vorgaben des BMG bis zum 31.3. 2017 entscheiden müssen.

Strittig sind vor allem die Kosten für den Konnektor, aber auch für die Kartenlese- geräte und die Installation in den Praxen. Presseberichten zufolge weigern sich laut KBV die Kassen, die vollen Kosten für den Konnektor zu übernehmen. Das betrifft zumindest das Gerät, das derzeit in der Test- region Nordwest erprobt wird. An diesem Konnektor sind jedoch auch noch Anpassungen für den Wirkbetrieb notwendig. Was dieses von der gematik für den flächen- deckenden Rollout zugelassene Gerät dann kosten wird, ist noch nicht bekannt. Die Kassen wollen sich am niedrigeren Preis für ein Gerät orientieren, das frühestens ab 2018 zur Verfügung steht.

Zum Hintergrund

Laut E-Health-Gesetz (§ 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V) müssen spätestens ab 1. Juli 2018 alle Vertragsärzte und -zahnärzte an die TI im Gesundheitswesen angeschlossen sein. Dann sind sie verpflichtet, die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu prüfen und zu aktualisieren. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Honorarkürzungen.

Dazu hat die gematik, die Betreibergesellschaft für die Telematik-Infrastruktur, die Umsetzung des bundesweiten Online-Rollouts Stufe 1 (ORS1) geplant: Die Anbindung der Praxen an ein Netz, über das perspektivisch alle Leistungserbringer ihre Daten sicher übertragen sollen. In einem ersten Schritt sollen die Online-Prüfung und die Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK erfolgen. In einer zweiten, späteren Phase sollen Infrastrukturelemente wie die qualifizierte elektronische Signatur und die Verschlüsselung von Daten hinzukommen.

Für den Online-Rollout benötigen Ärzte und Zahnärzte drei Komponenten: Konnektoren, onlinefähige Kartenlesegeräte und einen VPN-Zugangsdienst zur TI.Für den Online-Rollout Stufe 1 laufen – nachdem bekanntlich jahrelange Verschiebungen und Verzögerungen unter erheblichem Verschulden der Industrie ins Spiel kamen – endlich die Testverfahren für die Online-Prüfung der eGK. Die Erprobung betrifft im zahnärztlichen Bereich etwa 125 Praxen, durchgeführt von dem Konsortium Strategy&, CompuGroup Medical und KoCoKonnektor in der Testregion Nordwest (Nordrhein-Wesfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) seit Dezember 2016.

Da der Auftragnehmer T-Systems, der die Erprobung in der Testregion Südost durchführen sollte, nach mehreren Verzögerungen aktuell einen Zeitplan vorgelegt hat, der deutlich hinter der vom Gesetzgeber festgelegten Frist für das Ende der Erprobung liegt, hat die gematik beschlossen, auf diese Erprobung zu verzichten. T-Systems hat aber mitgeteilt, dass geplant wird, die Erprobung dort auf eigene Kosten ab Mitte November 2017 durchzuführen.

Die Zeit drängt, denn die Fristen des E-Health-Gesetzes sind fest vorgegeben: Ab dem 30.6.2017 soll der flächendeckende, bundesweite Rollout starten und alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sukzessive eingebunden werden. Endpunkt ist der 30.6.2018. Es ist jetzt schon klar, dass dieser Zeitraum viel zu kurz und nicht zu schaffen ist. Nach einhelliger Meinung der Experten sind für den Rollout mindestens zwei Jahre erforderlich. Da zertifizierte Kartenterminals nach heutiger Einschätzung frühestens im August zur Verfügung stehen werden, wird der Rollout auch nicht früher starten können.

Besonders brisant ist, dass das Gesetz auch Sanktionen für die Haushalte von KBV, KZBV und dem GKV-Spitzenverband vorgesehen hat, falls diese – wohlgemerkt ohne eigenes Verschulden – es nicht schaffen sollten, die vorgegebenen Fristen für den Aufbau der TI einzuhalten. So droht bei Fristüberschreitung im Falle der KZBV, dass deren Haushalt ab 2017 auf das Volumen von 2014 minus ein Prozent gekürzt wird. Für die KZBV wird damit die Verantwortung für eine Verzögerung des Rollouts an völlig falscher Stelle verortet.

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