Zahnärzte widersprechen Kritik des Bundesrechnungshofs
Deutschlands auflagenstärkste Zeitung ist bekanntlich weniger zimperlich: „Böse Abzocke mit unnützen Zahnspangen“ titelte die Bild-Zeitung Ende April und bezog sich dabei auf den just veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs, in dem die Prüfer den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen in Zweifel ziehen. Die Krankenkassen würden jährlich über eine Milliarde Euro für KFO-Behandlungen aufwenden, obwohl deren medizinischer Nutzen nur unzureichend erforscht sei.
„Vor allem eine fehlende Versorgungsforschung lässt es fraglich erscheinen, ob Krankenkassen kieferorthopädische Leistungen in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maß erbringen“, kritisieren die Kassenprüfer in ihrem Ergänzungsband zum Jahresbericht 2017. In der „Bemerkung Nr. 9 – Nutzen kieferorthopädischer Behandlung muss endlich erforscht werden“ prangern sie an, dass bundesweite Daten – etwa über Art, Dauer und Erfolg der Behandlungen, über die behandelten Altersgruppen, über zugrunde liegende Diagnosen sowie über die Zahl der abgeschlossenen Fälle und Behandlungsabbrüche – fehlen. Mit welchem Ziel und mit welchem Erfolg die Krankenkassen daher jährlich über eine Milliarde Euro für kieferorthopädische Behandlungen aufwenden, sei deshalb „nicht bekannt“. „Bedenklich“ sei laut Bundesgerichtshof dabei vor allem, dass unklar sei, „welche Selbstzahlerleistungen die Versicherten in Anspruch nehmen“.
Kein Einblick? Jede KFO-Behandlung wird geprüft!
Die Kritik sei „partiell nachvollziehbar, weitgehend jedoch unverständlich“, äußerte sich der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) in einer Stellungnahme. „Wir sind schon sehr überrascht davon, mit welcher Leichtigkeit der Bundesrechnungshof einem seit Langem etablierten Fachgebiet der Zahnheilkunde die Existenzberechtigung abspricht“, sagt Dr. Hans-Jürgen Köning, Bundesvorsitzender des BDK. Im Grunde nachvollziehbar sei für ihn der Aspekt, im Bereich der Kieferorthopädie existiere zu wenig Versorgungsforschung. „Aber“, sagt Köning, „der medizinische Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen steht nach unserer Auffassung keinesfalls infrage.“ Sehr wohl würden ausreichend Studien existieren, die diesen Nutzen wissenschaftlich belegen.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) versteht die Forderung nach mehr Versorgungsforschung in der Kieferorthopädie, widerspricht jedoch der pauschalen Behauptung, dass der Nutzen der kieferorthopädischen Therapie nicht gesichert sei. „Publikationen auf höchstem Evidenzniveau belegen beispielsweise, dass Fehlstellungen – vergrößerte sagittale Frontzahnstufen – unbehandelt derzeit weltweit für über 200 Millionen Verletzungen pro Jahr mit entsprechenden Folgekosten verantwortlich sind. Ebenso belegen Untersuchungen, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Frontzahntraumas bei dieser Form der Fehlstellung verdoppelt“, heißt es in einer Stellungnahme.
„Nicht nachvollziehbar“ für den BDK ist zudem die Kritik, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen kaum Einblick hätten, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen Patienten konkret versorgt werden. „Die Krankenkassen genehmigen jede kieferorthopädische Behandlung auf der Grundlage eines Behandlungsplans, in dem Diagnose, Art und Umfang der Behandlung aufgeführt sind“, betont Köning.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, bekräftigt: „Vor ihrer Entscheidung haben die Kassen die Möglichkeit, ein Gutachterverfahren einzuleiten. Die Ausgestaltung der Begutachtung ist zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vertraglich vereinbart. So werden die Begutachtungen von Gutachtern vorgenommen, die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern und den Krankenkassen einvernehmlich bestellt werden“, erläutert Eßer. Das zahnärztliche Gutachterwesen genieße bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz. „Es unterstützt insbesondere die Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität und ist für die Patienten ein seit vielen Jahren anerkanntes Verfahren.“
Zahnärzteschaft sorgt für mehr Transparenz
Außerdem hätten KZBV und BDK – unter wissenschaftlicher Begleitung der DGKFO und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) – bereits 2016 zusätzliche Transparenz und Sicherheit geschaffen: Die Vereinbarung vom 18. November 2016 zur kieferorthopädischen Behandlung bei GKV-Patientinnen und Patienten unterstreiche den „grundsätzlichen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung“, verdeutlicht Eßer. „Darüber hinaus schafft die Regelung auch Rechtssicherheit für Kieferorthopäden und kieferorthopädisch tätige Zahnärzte.“
So bekennen sich alle Kieferorthopäden und alle kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte nach der Vereinbarung dazu, den Patienten in der GKV eine zeitgemäße Vertragsleistung anzubieten, die den aktuellen Behandlungsrichtlinien entspricht und gute Behandlungsergebnisse ermöglicht. „Erst nach erfolgter Aufklärung und auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten können dann auch solche Leistungen angeboten und erbracht werden, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen“, sagt Eßer.