Streitbare Helden
Ärzte sind Heiler und Helfer – und in höchstem Maße belastbar, gerade durch das Medizinstudium, unterstrich Dr. Ellen Lundershausen in ihrer Eröffnungsansprache am 8. Mai in Erfurt. Dies finde der Präsidentin der gastgebenden Landesärztekammer Thüringen zufolge dort ein Ende, wo es um Gefahren für das eigene Leib und Leben gehe. Auch Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, thematisierte die Reputation seines Berufsstands, indem er eine Formulierung des ebenfalls anwesenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn aufgriff. Spahn hatte in seiner Regierungserklärung die fünf Millionen Menschen im deutschen Gesundheitswesen als „Helden des Alltags“ bezeichnet. „Aber Helden sollte man auch als solche behandeln“, forderte Montgomery. Dessen ungeachtet hielt Spahn an seinem Plan fest, den „Helden“, zumindest den Kassenärzten unter ihnen, die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen.
Gesetzlich Versicherte müssen Spahn zufolge noch „zu oft“ zu lange auf einen Termin warten, weil eine Minderheit von Ärzten nicht die Mindestsprechstunden anbiete. Niemand sei gezwungen, GKV-Patienten zu behandeln: „Wer aber seinen Sitz nicht ausfüllt, tut dies auf Kosten der anderen Ärztinnen und Ärzte.“ Die Reaktion: Heftiges Gegrummel unter den 250 Delegierten. Auch die Einlassung des Ministers, dies sei kein „Generalverdacht“, konnte die Anwesenden nicht vollständig besänftigen. Beklatscht wurde Spahn hingegen, als er an „seinen“ – erfolgreichen – Kampf gegen die Einführung einer „Einheits-AOK“, wie er die Bürgerversicherung nannte, erinnerte.
Wer den Sitz nicht ausfüllt, tut dies auf Kosten anderer
Eine der Abschlusserklärungen des Ärztetages bezog sich folgerichtig auf Spahns Bemerkung: Bei den Vertragsärzten seien Arbeitszeiten von 50 Wochenstunden und mehr die Regel. Die politische Vorstellung, diese durch ein Gesetz verlängern zu wollen, sei „populistisch und besonders unter Budgetbedingungen ungeeignet und realitätsfremd“. Darüber hinaus wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass bereits heute „bis zu 25 Prozent der ärztlichen Leistungen nicht bezahlt“ werden. Auch zu den Terminservicestellen äußerte sich das Parlament der deutschen Ärzteschaft: Diese Maßnahme sei der falsche Weg, um Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen. Im Gegenteil: Mit ihren „unangemessen hohen Kosten“ entzögen derartige Verwaltungsstellen dem Gesundheitssystem Mittel, die dann für die Versorgung fehlten.
2019 tagen die ärztlichen Abgeordneten in Mainz. Dann wird Frank Ulrich Montgomery übrigens nicht mehr als Präsident der Bundesärztekammer antreten.
Marko T. Hinz
Gesundheitspolitischer Fachjournalist
Die wichtigsten Beschlüsse
Lockerung des Fernbehandlungsverbots: Paragraf 7 Absatz 4 der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung ist neu gefasst und somit der berufsrechtliche Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten geebnet. Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.
Rechtsanspruch auf die elektronische Patientenakte für Versicherte: Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens soll der Gesetzgeber mit einem zweiten E-Health-Gesetz nachsteuern, das den Anspruch der gesetzlich Versicherten auf die diskriminierungsfreie Wahl einer elektronischen Patientenakte gegenüber seiner Krankenkasse enthält. Die Abgeordneten forderten den Gesetzgeber auf, „parallele Entwicklungen von elektronischen Gesundheitsaktensystemen der Krankenkassen und damit Wildwuchs und Insellösungen“ zu unterbinden. Ferner verlangten sie eine „dauerhafte Erprobungsregion für die elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) durch die gematik zu schaffen. Kritisiert wurde, dass die gematik derzeit nach dem sogenannten Marktmodell Anwendungen der eGK einführt. Das bedeutet, dass jeder Anbieter selbst eine Testregion auswählen und ausstatten muss, um dort seinen Konnektor zu testen und eine Zulassung zu erhalten.
Aussetzung der dysfunktionalen Telematikinfrastrukturanbindung: Der Ärztetag fordert die Politik auf, die verpflichtende Anbindung der Arztpraxen und der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an die Telematikinfrastruktur (TI) zum Ende des Jahres 2018 auszusetzen. Ebenso müsse die Strafandrohung von Honorarabzügen zurückgezogen werden.
Psychische Erkrankungen stärker in den Blick nehmen: Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber sowie die Institutionen der Selbstverwaltung auf, sich stärker für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen einzusetzen. Um einer möglichen Stigmatisierung entgegenzuwirken, sollten Gesetzesvorhaben gestoppt werden, die eine gesonderte Speicherung der Daten psychisch Kranker zum Inhalt haben.
Neuausrichtung der Notfallversorgung: Die Delegierten forderten eine umfassende Neuausrichtung der vielerorts völlig überlasteten Notfallaufnahmen in Deutschland. Notwendig seien unter anderem mehr Personal, eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie deren sektorenübergreifende und extrabudgetäre Finanzierung. Außerdem müsse die Bevölkerung besser über die Versorgungsstrukturen in der Notfallversorgung sowie über deren Nutzung aufgeklärt werden. Der Ärztetag warnte, dass die ungesteuerte Inanspruchnahme der Notfallambulanzen in den Kliniken die ohnehin immense Arbeitsbelastung der dort tätigen Mediziner verschärfe. Daher müssten ambulante Notfallpatienten in hierfür vorgesehenen Portal- und Notfallpraxen behandelt werden. Die bereits in Ansätzen regional praktizierte unmittelbare und räumliche Zusammenarbeit von Vertragsärzten in solchen Portalpraxen mit Klinikärzten in Notfallzentren müsse weiterentwickelt werden. Kritisch sieht der Ärztetag das Konzept des Gemeinsamen Bundesausschusses für ein gestuftes System von Notfallstrukturen an Krankenhäusern, das auf Grundlage definierter Kriterien für die Notfallversorgung Vergütungszuschläge und -abschläge vorsieht.
Gleichwertiger Ausbildungsstandard für Ärzte aus Drittstaaten: Alle Ärzte aus Drittstaaten sollten durch eine Prüfung einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Mediziner verfügen, die in Deutschland die ärztliche Ausbildung absolviert haben. Der Nachweis könne durch das erfolgreiche Ablegen einer bundesweit einheitlichen Prüfung analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährleistet werden. Bislang wird über den Approbationsantrag vielfach allein anhand der Aktenlage entschieden. Entscheidend für die Gleichwertigkeit sind Diplome und Zeugnisse. Bei fehlender Gleichwertigkeit kann auch die Berufserfahrung herangezogen werden. Die Kenntnisprüfung zur Erteilung der Approbation muss nach dem Willen der Delegierten umfassendes und für den medizinischen Alltag relevantes medizinisches Wissen abprüfen und unter Aspekten der Patientensicherheit konzipiert sein. Zudem müssten gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation (Niveau C1) nachgewiesen werden.
Mehr Medizinstudienplätze: Angemahnt wird eine schnelle Reform des Medizinstudiums. Aufgrund des Ärztemangels forderten die Delegierten die Bundesländer auf, die finanziellen Mittel für eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin um bundesweit mindestens zehn Prozent bereitzustellen. Änderungsbedarf sehen die Delegierten auch beim Auswahlverfahren. Sie forderten Bund und Länder auf, bei der laut Bundesverfassungsgericht notwendigen Neuregelung der Zulassung die berufliche Vorprägung der Bewerber besonders in den Blick zu nehmen. Eingeführt werden sollte ein bundesweit einheitliches Verfahren, in das zu je einem Drittel die Abiturnote, das Ergebnis eines einheitlichen schriftlichen Tests und das Ergebnis eines standardisierten Assessmentverfahrens einfließen.