Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Die zweite Runde läuft: Dranbleiben!

Die erste Runde der bundesweiten Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur der vertragszahnärztlichen Praxen – das neue Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) – im vergangenen Jahr war bereits ein voller Erfolg. Der hohe Rücklauf von rund 13 Prozent ermöglicht schon jetzt belastbare Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Zahnarztpraxen. Seit Anfang September läuft die zweite Runde mit dem Ziel, die Rücklaufquote noch zu steigern, denn der weitere dauerhafte Erfolg hängt von einem hohen Rücklauf und einer regelmäßigen Teilnahme ab. Darum heißt es jetzt: Dranbleiben! Das Mitmachen bringt viele Vorteile.

In den letzten Wochen haben die KZVen und die KZBV die Zahnärzteschaft bundesweit über den Start der zweiten Runde des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) informiert. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich schon im letzten Jahr an der neuen ZäPP-Erhebung der KZBV beteiligt haben, sind erneut zum Mitmachen aufgerufen. Aber auch neue Interessenten sind willkommen und der Neueinstieg ist in jedem Jahr möglich.

Zur Erinnerung: Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare wissenschaftliche Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Zahnarztpraxen in ganz Deutschland aufgebaut. Dieses gesetzlich vorgeschriebene Kriterium ist für die KZVen wie auch für die KZBV in Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene sehr wichtig. Die Erhebung trägt maßgeblich dazu bei, die Rahmenbedingungen für die Zahnärzteschaft ständig zu verbessern.

Fragebogen und Software-Tools

Alle Praxen, die vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, haben auf dem Postweg einen Fragebogen erhalten. Insgesamt wurden erneut mehr als 37.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. Der Bogen umfasst drei Bereiche: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)  stellt den Steuerberatern dafür kostenlose Software-Tools bereit, um eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen.

Der Aufwand bring – viele – praxisrelevante Vorteile

Die KZBV und die KZVen sind sich sehr wohl bewusst, dass die Bearbeitung der Unterlagen mit nicht unerheblichem Aufwand für die teilnehmenden Zahnärzte und Zahnärztinnen verbunden ist. Doch die Teilnahme bringt praxisrelevante Vorteile:

  • Aufwandspauschale: Die Rücksendung der Unterlagen wird auch in diesem Jahr wieder mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert – gesetzliche Umsatzsteuer inklusive.

  • Feedbackberichte, Chefübericht, Finanzplanung: Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer wieder kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als individueller Praxisbericht und Chefübersicht aufbereitet sind. Die Chance: Allein dieser Prozess ermöglicht es dem Zahnarzt, sich intensiver mit seinen Praxisdaten zu befassen und seine Expertise zu vergrößern. Geboten wird ein Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation der Praxis und er dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Die Chefübersicht wird um die aktualisierten Daten der Erhebung 2019 ergänzt. Sie stellt darüber hinaus die Entwicklung der Kostenstruktur der jeweiligen Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen übersichtlich dar und kann als szenario-orientierte Finanzplanung für die kommenden Jahre eingesetzt werden.

  • Dauerhaftes Planungsinstrument: Insbesondere die Chefübersicht kann als Planungsinstrument umso besser genutzt werden, je länger die Praxen an der Erhebung teilnehmen. Nicht zu vergessen: Je häufiger man an der Erhebung teilnimmt, desto mehr Routine stellt sich ein und damit erfolgt eine Reduzierung des Zeitaufwands.

  • Praxisbericht: Auch beim Praxisbericht profitieren Teilnehmer, die in der Erhebungswelle 2018 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, von der aktualisierten Bereitstellung des Berichts, in dem die aktualisierten Daten der eigenen Praxen den regionalen Vergleichsdaten gegenübergestellt werden.

Weitere Informationen zum ZäPP stellen Ihnen Ihre KZV, das Zi und die KZBV (www.kzbv.de/zaepp) zur Verfügung. Außerdem ist in der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Nummer 030/4005-2446 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zfür Sie da. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de. Das ZäPP im Web ist unter www.zäpp.de erreichbar.

So funktioniert ZäPP

ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine wiederholte und regelmäßige Teilnahme der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Je höher der Rücklauf, desto höher ist auch die Validität der Daten. Durchgeführt wird die Erhebung von dem renommierten wissenschaftlichen Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ist ein Maximum an Datenschutz gewährleistet. Pseudonymisierung sorgt dafür, dass eine nachträgliche Zuordnung von Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen ist.

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