4.331 Kooperationsverträge für Pflegeheime
Der Auswertung zufolge steht statistisch in jedem dritten Pflegeheim ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmenvereinbarung zur Verfügung, die KZBV und der GKV-SV bei der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Jahr 2014 unter Mitwirkung der Träger von Heimen und Verbänden der Pflegeberufe getroffen hatten.
„Die wachsende Zahl von Verträgen ist Ausdruck von Akzeptanz und Notwendigkeit dieses wichtigen Versorgungsangebots“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Es gewährleistet die koordinierte vertragszahnärztliche und pflegerische Betreuung von besonders vulnerablen Patienten, um die sich der Berufsstand schon lange verstärkt kümmert. Im Fokus steht die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Folgeerkrankungen lassen sich durch eine verbesserte Mundgesundheit verhindern, Essen und Sprechen wird erleichtert. Das wirkt sich positiv auf soziale Teilhabe aus. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv.“
„Vorsorge ist besser als heilen – dies gilt ganz besonders für die Zahngesundheit“, ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbands: „Dank der Zusammenarbeit von Pflegeheimen und Kooperationszahnärzten wird die Versorgung der Heimbewohner immer besser. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie beispielsweise immobile oder demenziell Erkrankte profitieren von der regelmäßigen und präventionsorientierten Versorgung der Zähne direkt in den Pflegeheimen. Bei vielen Heimbewohnern können durch diese Vor-Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahnschmerzen oder Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden. Dass die Zahl der Kooperationsverträge stetig steigt, zeigt zudem, dass alle Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen.“
Abdeckungsgrad von 30 Prozent
Derzeit gibt es bei anhaltend konstanter Zunahme dem Evaluationsbericht zufolge bundesweit über 4.300 Verträge. Das entspricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018 entfielen 89 Prozent der Besuche auf Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung. Diese aufsuchende Versorgung ermöglicht die Teilhabe an bedarfsgerechter, zahnärztlicher Betreuung.
Die bislang festzustellende dynamische Entwicklung bei der Zahl der Kooperationsverträge könnte dem Evaluationsbericht zufolge aktuell dadurch verstärkt werden, dass mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz der Abschluss eines solchen Vertrags für Pflegeeinrichtungen verbindlicher ausgestaltet worden ist. Seit dem 1.1.2019 sind die Einrichtungen verpflichtet, einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf einen Kooperationsvertrag mit dafür geeigneten vertragszahnärztlichen Leistungserbringern zu schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung zur Sicherstellung einer ausreichenden zahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung einen Vertrag innerhalb von drei Monaten zu vermitteln. Dieser Umstand wird im Rahmen der Analyse der für das Jahr 2019 aufzubereitenden Zahlen Berücksichtigung finden.