Win-win für Studierende und Niedergelassene
Das Kooperationspraxis-Konzept der Universität Dresden besteht in seiner jetzigen Form seit 2015. Es wurde unter der Schirmherrschaft von Prof. Thomas Hoffmann mit dem damaligen Präsidenten der Landeszahnärztekammer Sachsen, Dr. Mathias Wunsch, etabliert. Aktuell sind im Raum Dresden 65 Praxen als „Kooperationspraxis zur zahnmedizinischen Ausbildung“ qualifiziert.
Praxis-Fortbildungen sichern den Ausbildungsstandard
Der besondere Reiz für die Studierenden besteht darin, dass sie „echte“ Praxisluft schnuppern können. Sie sollen Behandlungsabläufe und -methoden kennenlernen und möglichst auch anwenden. Der Vorteil für die Niedergelassenen liegt zum einen in exklusiv angebotenen Fortbildungsveranstaltungen. Im Juli standen zuletzt „Notfallsituationen“ und „Fehlermanagement“ auf dem Programm (siehe Fotos).
Hintergrund ist, dass für eine Anerkennung als Kooperationspraxis bestimmte Standards erfüllt werden müssen. Diese werden vorab anhand eines entwickelten Anforderungsprofils geprüft und auch im Rahmen der Hospitation von den Studierenden regelmäßig evaluiert. Zudem muss man sich nach drei Jahren wieder neu als Kooperationspraxis bewerben.
Einige bewerben sich später als Assistenzzahnarzt
Zum anderen profitieren die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen vom akademischen Input – durch den engen Kontakt zur Uni durch die Hospitanten. Die Praxen können damit werben, dass bei ihnen „wie an der Uni“ therapiert wird. So hat die Auszeichnung „zertifizierte Kooperationspraxis“ nicht nur eine positive Außenwirkung, sondern bringt über die Studierenden einen regen Austausch über universitäre Lehrmeinungen mit sich.
Die Erfahrungen der Praxen sind dabei durchweg positiv. Bei vielen Praxen besteht sogar der Wunsch, die Praktikumszeit zu verlängern, die bislang nur eine Woche beträgt. Und: Einige Studenten haben sich später – nach dem abgeschlossenen Staatsexamen – bereits in „ihrer“ Kooperationspraxis als Assistenzzahnarzt beworben. Die Praxisinhaber, insbesondere in ländlicheren Gebieten, sehen daher zusätzlich gute Chancen, auf diesem Weg einen passenden Praxisnachfolger zu finden.
Kooperationspraxen
Hinter dem Titel „Kooperationspraxen der zahnmedizinischen Ausbildung“ verbirgt sich ein innovatives Konzept, das Dresdner Zahnmedizinstudierenden eine freiwillige, einwöchige Hospitation in einer Zahnarztpraxis im Rahmen des 10. Semesters ermöglicht.
Dabei schauen sie dem Zahnarzt nicht nur über die Schulter, sondern werden auch selbst aktiv. Gemäß ihren Fertigkeiten ist es ihnen erlaubt, unter Supervision des niedergelassenen Zahnarztes selbst Diagnostik, Prävention und sogar Therapien durchführen. Es liegt aber in der Verantwortung des Praxisinhabers, zunächst das Können des Studierenden einzuschätzen, bevor Aufgaben delegiert werden.
Das Konzept wurde nach jahrelanger Vorbereitungszeit, in der es vor allem um die Frage der Versicherung der Studierenden im Rahmen der Patientenbehandlung ging, 2015 unter der Schirmherrschaft von Prof. Thomas Hoffmann ins Leben gerufen. Es ist schließlich gelungen, über die INTER-Versicherungsgesellschaft einen Haftpflichtschutz für den Hospitationszeitraum anzubieten.
Behandlungen können zudem nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. An dem Projekt interessierte Praxen müssen sich zunächst bewerben und werden dann anhand eines in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erstellen Anforderungsprofils, das Muss- und Soll-Kriterien enthält, ausgewählt.