ZäPP-Abgabetermin bis Ende Januar 2020 verlängert

Mitmachen lohnt sich!

Seit Anfang September läuft die zweite Runde der bundesweiten Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur der vertragszahnärztlichen Praxen – des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP). Die ursprüngliche Frist für die Einreichung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen (30. November) ist nun verlängert worden. Neuer Termin: 31. Januar 2020. Teilnehmen lohnt sich! Denn: Ihre Daten tragen zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung bei.

Das Zahnärzte-Praxis-Panel ist die bundesweite Datenerhebung zur wirtschaftlichen Situation und zu den Rahmenbedingungen in Zahnarztpraxen. Mehr als 38.000 Praxen haben dafür bereits einen Fragebogen erhalten. Haben Sie auch bereits Post vom Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) bekommen? Dann sind Sie herzlich eingeladen, bei der Erhebung mitzumachen.

Zur Erinnerung: Ziel des Zahnärzte-Praxis-Panels ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datenbasis über die Rahmenbedingungen vertragszahnärztlicher Tätigkeit und für die Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung zu schaffen, die als Argumentationsbasis in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen herangezogen werden kann. Hierfür ist eine hohe Beteiligung der Vertragszahnärzte an der Befragung notwendig. Das Zi hat am 11. November 2019 an diejenigen Zahnarztpraxen ein Erinnerungsschreiben geschickt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Erhebung teilgenommen haben.

Vier praxisrelevante Vorteile

Der Fragebogen umfasst drei Bereiche: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) stellt den Steuerberatern dafür kostenlose Software-Tools bereit, um eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen.

Die KZBV und die KZVen sind sich sehr wohl bewusst, dass die Bearbeitung der Unterlagen mit nicht unerheblichem Aufwand für die teilnehmenden Zahnärzte und Zahnärztinnen verbunden ist. Doch die Teilnahme bringt auch praxisrelevante Vorteile:

  • Vorteil 1 – die Aufwandspauschale:

Die Rücksendung der Unterlagen wird mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert – gesetzliche Umsatzsteuer inklusive.

  • Vorteil 2 – Feedbackberichte, Chefübersicht, Finanzplanung:

Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer wieder kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als individueller Praxisbericht und als Chefübersicht aufbereitet sind. Die Chance: Allein dieser Prozess ermöglicht es dem Zahnarzt, sich intensiver mit seinen Praxisdaten zu befassen und seine Expertise zu vergrößern. Geboten wird ein Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation der Praxis und damit zugleich ein Kontroll- und Planungsinstrument. Die Chefübersicht wird um die aktualisierten Daten der Erhebung 2019 ergänzt. Sie stellt darüber hinaus die Entwicklung der Kostenstruktur der jeweiligen Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen übersichtlich dar und kann damit als Szenario-orientierte Finanzplanung für die kommenden Jahre eingesetzt werden.

  • Vorteil 3 – ein dauerhaftes Planungsinstrument:

Insbesondere die Chefübersicht kann als Planungsinstrument umso besser genutzt werden, je länger die Praxen an der Erhebung teilnehmen. Nicht zu vergessen: Je häufiger man an der Erhebung teilnimmt, desto mehr Routine stellt sich ein, damit erfolgt eine Reduzierung des Zeitaufwands.

  • Vorteil 4 – der Praxisbericht:

Auch beim Praxisbericht profitieren die Teilnehmer, die in der Erhebungswelle 2018 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, von der aktualisierten Bereitstellung des Berichts, in dem die aktualisierten Daten der eigenen Praxen den regionalen Vergleichsdaten gegenübergestellt werden.

Wertvolle Übersicht über die eigene Praxis

Gerade die Praxisberichte bieten für die ZäPP-Teilnehmer einen wertvollen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation der eigenen Praxis sowie eine Möglichkeit zum Benchmark mit regionalen Vergleichsdaten. Enthalten sind dort auch Kennzahlen zur Patienten- und Leistungsstruktur, zu Inhaber(n) und Beschäftigten, zu Finanzdaten sowie zu strukturellen Angaben der Praxis wie zum Beispiel der Praxisgröße und den dazugehörigen Kosten (siehe Grafik). Eine regelmäßige Teilnahme ermöglicht den Vergleich der eigenen Praxis im Zeitverlauf und erhöht nochmals die Aussagekraft der Praxisberichte. Ein Vergleich mit Bundeswerten wäre zwar theoretisch möglich, ist aber aufgrund der großen Spannbreite unter den KZVen wenig zielführend.

Weitere Informationen zum ZäPP stellen Ihnen Ihre KZV, das Zi und die KZBV zur Verfügung. Auf www.kzbv.de/zaepp gibt es die aktuellen FAQ. In der Erhebungsphase erreichen Sie die Treuhandstelle des Zi unter der 030/4005-2446 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Oder schicken Sie eine E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de. Das ZäPP finden Sie unter www.zäpp.de.

Hohe Repräsentativität der Erhebung 2018

  • In der ZäPP-Stichprobe gibt es 82,3 Prozent Einzelpraxen und 17,7 Prozent Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Zum Vergleich: Von allen Praxen in Deutschland sind 82,4 Prozent Einzelpraxen und 17,6 Prozent BAG. Die Struktur von Stichprobe und Grundgesamtheit ist also nahezu identisch.

  • Ähnlich sieht es bei den angestellten Zahnärzten aus: In der ZäPP-Stichprobe gibt es durchschnittlich 0,26 angestellte Zahnärzte je Praxis. In allen Praxen Deutschlands beträgt die durchschnittliche Anzahl angestellter Zahnärzte 0,27.

  • Auch beim Alter gibt es eine hohe Übereinstimmung: Das Durchschnittsalter der Praxisinhaber liegt in der ZäPP-Stichprobe bei 52,2 Jahren. Für alle Vertragszahnärzte in Deutschland beträgt das Durchschnittsalter 52,7 Jahre.

  • Bezieht man zusätzlich die angestellten Zahnärzte ein, liegt das Durchschnittsalter aller Zahnärzte in der ZäPP-Stichprobe bei 50,2 Jahren, im Unterschied zu 50,6 Jahren in Deutschland insgesamt.

  • Die bereits in den Rohdaten ausgezeichnete Repräsentativität wird zusätzlich erhöht durch ein komplexes Hochrechnungsverfahren, das sich auf Daten der KZVen stützt.

Statement Martin Hendges

„Jetzt gilt es, diese Rücklaufquote zu festigen!“

„Im vergangenen Jahr konnten wir eine Rücklaufquote von fast 13 Prozent verbuchen – ein toller Erfolg. Jetzt gilt es, diese Rücklaufquote zu festigen und ZäPP zu einer dauerhaften Erfolgsgeschichte zu machen. Von daher wünsche ich uns auch für die Befragung in diesem Jahr wieder eine gute Beteiligung und ermuntere ausdrücklich auch diejenigen Praxisinhaber zur Teilnahme, die im vergangenen Jahr nicht dabei waren. Es lohnt sich – für Sie und für den gesamten Berufsstand!“

Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV

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