Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: 2. Gesundheitsmarkt

Was smarte Zahnmedizin mit der Zukunft zu tun hat

Christian Henrici

Die deutsche Zahnmedizin ist seit den 1960er-Jahren eine Erfolgsgeschichte. Nichts beweist das eindrucksvoller als der jährlich von der DGZMK erhobene und von der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam veröffentlichte Index für die durchschnittliche Anzahl von Zähnen mit Karieserfahrung bei zwölfjährigen Jugendlichen in Deutschland.

In den alten Bundesländern lag der DMFT in den 80er-Jahren bei über 10, jetzt ist er auf weit unter 1 gesunken. Deutschland liegt damit weltweit an der Spitze, gemeinsam mit Dänemark. Die deutsche Zahnmedizin verzeichnet durch jahrzehntelange, sorgfältige Vorsorge und Prophylaxe eine Top-Erfolgsquote, die sicher in der medizinischen Zunft ihresgleichen sucht. Das ist der hervorragenden Arbeit von mehreren Generationen von Zahnärzten in den vergangenen Jahrzehnten zu verdanken.

Die Kehrseite der Medaille

Mit der gestiegenen Mundgesundheit bei Kindern sinkt die Anzahl der behandlungswürdigen Zähne. So nahm im Zeitraum von 1991 bis 2017 im Bereich der GKV die Anzahl der jährlichen Füllungen um 46 Prozent, der Extraktionen um 30 Prozent und der Wurzelbehandlungen um 10 Prozent ab (KZBV-Jahrbuch 2018, S.95). Es ist also vollkommen richtig beschrieben, dass in den vergangenen 25 Jahren der „Brot-und Butter“-Umsatz deutlich rückläufig ist.

Eine ohne Schwerpunkt betriebene Praxis erwirtschaftet rund 50 bis 80 Prozent des Honorars mit der Kons, somit trifft dieser Rückgang die meisten Praxen an ihrer Haupt-Umsatzsäule. Weniger Extraktionen bedeuten zudem zeitgleich weniger Implantationen.

Zudem macht die demografische Entwicklung den Niedergelassenen zu schaffen. Wie schützt man die Praxis vor einer Überalterung des Patientenstamms? Welches Konzept hat eine Praxis, um junge Patienten zu einem Besuch in der Praxis zu motivieren und regelmäßig zur Vorsorge einzubestellen? Vor diesen Fragen stehen viele Niedergelassene.

Die Antworten finden sich immer im Leistungsspektrum der Praxen – und zwar bevor das Marketingbudget in fragwürdige Bewertungsportale investiert oder gar die Freiberuflichkeit ausgehebelt wird.

Die Aufgabe besteht somit darin, dass bestehende Leistungsspektrum sinnvoll zu erweitern. Doch wie? Dazu reicht ein Blick über den Tellerrand auf den sogenannten zweiten Gesundheitsmarkt, der in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist. Der zweite Gesundheitsmarkt umfasst alle gesundheitsrelevanten Dienstleistungen und Waren, die aus privaten Konsumausgaben finanziert, also nicht von einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Vollversicherung ganz oder teilweise übernommen oder durch staatliche Mittel finanziert werden.

Im Jahr 2007 war laut der Unternehmensberatung Roland Berger jeder Erwachsene bereit, durchschnittlich 900 Euro im Jahr privat für Gesundheitsthemen auszugeben. Im Jahr 2017 hatte sich diese Zahl bereits verdoppelt: 1.800 Euro pro Jahr sind die Bundesbürger bereit, aus eigener Tasche für Gesundheit, Schönheit und Wellness auszugeben (Quelle: Statista.de). Das Bedürfnis nach Gesundheit, Wellness, Jugendlichkeit steigt. 

Was sind die Wünsche der Patienten?

Gemäß einer Umfrage der Initiative proDente e. V., bei der unter anderen die Bundeszahnärztekammer Träger ist, wünschen sich 35 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer an erster Stelle „strahlend weiße, gesunde Zähne” und sind bereit, dafür Geld auszugeben. Und das Datingportal „Parship“ lässt verlauten, dass beim Flirten als Hauptursache unangenehmer Mundgeruch (87 Prozent der Nennungen) und schlechte Zähne (70 Prozent) stören.

Es ließen sich an dieser Stelle noch ein Vielzahl weiterer Statistiken anmerken. Als Schlussfolgerung ist jedoch erlaubt, dass der Zahnarzt zunehmend nicht mehr „nur“ für die Funktion des Kauorgans und für den Erhalt der Mundgesundheit zuständig ist, sondern auch für die Ästhetik und den frischen Atem.

Hier gibt die seit dem 1.1.2013 auch in Deutschland gültige EU-Kosmetikrichtlinie den Zahnärzten neue Möglichkeiten – nämlich das „Monopol“ auf Bleachingleistungen. Im Bereich ästhetische Kieferorthopädie oder Zahnersatz gilt nach wie vor die „Verschreibungspflicht“ des Zahnarztes: BEB- und BEL-Leistungen dürfen nur über einen Zahnarzt dem Patienten in Rechnung gestellt werden.

Das schützt den Patienten einerseits vor „Wild-West-Methoden“ und ermöglicht andererseits, in der Praxis zusätzliche Umsatzsäulen im Bereich 2. Gesundheitsmarkt aufzubauen. Diese wären beispielweise:

  • Bleaching

  • Ästhetische Zahnmedizin

  • Ästhetische KFO

  • Spezielle Angebote für Silver Ager

  • Angebote für pflegende Angehörige

Gerade im Bereich der ästhetischen Kieferorthopädie ist in den vergangenen Monaten eine rege Nachfrage in der Bevölkerung zu verzeichnen. Auch hier gibt es bereits sinnhafte Lösungen für den Einsatz durch niedergelassene Zahnärzte, mit denen das Leistungsspektrum der Praxis kompetent vergrößert werden kann.

Sie könnten Ihr Leistungsspektrum verändern

Die Zahnmedizin hat sich verändert und wird sich weiter verändern. Eine Anpassung des Leistungsspektrums um die Themen des zweiten Gesundheitsmarktes wird sich für die Zahnärzte in den meisten Fällen nicht vermeiden lassen. Die Lösung liegt in der smarten Zahnmedizin,. Diese bedient die Wünsche der Patienten für eine ästhetische und nachgefragte Zahnmedizin im Sinne der Praxis und im Rahmen des Gesundheitsauftrags!

In diesem Sinne…
Ihr Christian Henrici

Henrici@opti-hc.de, www.opti-hc.de

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