Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer

Sorgenkind Gebührenordnung

Die Zukunft der GOZ war eines der herausragenden Themen auf der diesjährigen Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer am 21. und 22. Juni in Celle. Die Schere zwischen steigenden Kosten und stagnierendem Punktwert klafft immer weiter auseinander. Die Teilnehmer waren sich deshalb darin einig, dass die Forderung nach einer grundlegenden Modernisierung der Gebührenordnung immer drängender wird.

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, die Entgelte für die zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In Paragraf 15 Zahnheilkundegesetz heißt es: „In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zu Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass eine mit den allgemeinen Preis- und Lohnsteigerungen synchronisierte Anpassung der Honorare für die zahnärztlichen Leistungen genuin zu den berechtigten Interessen der Zahnärzte gehört. Um so unverständlicher war es für die Teilnehmer der Klausurtagung, warum die Politik beharrlich eine Punktwertsteigerung in der GOZ ablehnt.

TOP GOZ

Unter der Hand wird seitens der Politik gern darauf verwiesen, die Zahnärzte könnten die gestiegenen Preise doch über die Nutzung der Steigerungsfaktoren abfangen. Aber das ist nicht die Funktion dieses Instruments der Berechnung zahnärztlicher Leistungen, und die Auswertungen der Bundeszahnärztekammer zeigen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen eine solche sachfremde Verwendung der Steigerungsfaktoren ablehnen und sehr kontinuierlich zu gleichen Faktoren abrechnen.

In seiner Präsentation wies der Vorsitzende des Gebührenausschusses der Bundeszahnärztekammer und Präsident der Zahnärztekammer Bremen, Dr. Wolfgang Menke, darauf hin, dass Tierärzte für vergleichbare Leistungen höhere Vergütungen als Zahnärzte erhalten. Eine einfache Zahnsteinentfernung bei Kleintieren wie beispielsweise bei einer Katze sei rund 30 Prozent höher bewertet als beim Menschen. Die letzte Erhöhung in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde im Jahr 2017 vorgenommen. Begründung der Bundesregierung: Die Forderung nach einer Anpassung der GOT an die wirtschaftliche Entwicklung sei berechtigt, so referierte Menke.

Beim Thema GOZ geht es aber nicht nur um die dringend notwendige Anpassung der Punktwerte. In der von der Bundeszahnärztekammer geforderten „grundlegenden Modernisierung“ sollen auch die Weiterentwicklungen in der Zahnmedizin, der Fortschritt in diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie eine Neurelationierung der Leistungen untereinander berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund begrüßten die Teilnehmer der Klausurtagung, dass die Bundeszahnärztekammer im Herbst eine Kampagne starten wird, mit der die Forderung nach einer neuen GOZ bekräftigt und stärker ins Bewusstsein der gesundheitspolitischen Akteure gerückt werden soll.

TOP Fremdinvestoren in der Zahnmedizin

Ein weiteres Thema der Klausurtagung: Fremdinvestoren in der Zahnmedizin. Die Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) seien zwar durchaus begrüßenswert, aber keineswegs ausreichend, so der einhellige Tenor der Teilnehmer. Das TSVG ziele letztlich lediglich darauf ab, quantitative Beschränkungen in den Markt einzuziehen. Darüber hinaus gelte es aber, generell der weiteren Ökonomisierung in der Zahnmedizin entgegenzuwirken. Das immer weitere Einsickern ökonomischer Steuerungsmechanismen gerate zunehmend in Konflikt mit dem Patientenwohl. Mit dem Vordringen von Kapitalinvestoren in die Zahnmedizin würden Medizin und Patientenversorgung auf die Erzielung von Renditen reduziert. Niemand könne letztlich ein Interesse daran haben, wenn künftig Gelder der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten in Steuerparadiese abwandern.

Zu den rechtlichen Möglichkeiten, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, referierte Dr. Peter Kurz, Hauptgeschäftsführer der Zahnärztekammer Hamburg. Er wies zunächst einmal darauf hin, dass sich das Umfeld für ein Vorankommen bei  dem Thema verbessert habe. Insbesondere bei den Ärzten sei inzwischen Bewegung in die Diskussion gekommen. Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages wendeten sich deutlich gegen die Ökonomisierung des ärztlichen Berufs und näherten sich der Problemanalyse und den Lösungsvorschlägen der Bundeszahnärztekammer an.

Im Hinblick auf die Fremdinvestoren-Problematik plädierte Kurz für eine Adaption von gesetzlichen Regelungen zum Fremdkapitalverbot, wie sie bereits bei anderen Freien Berufen existierten. Hier gebe es Nachholbedarf für den zahnärztlichen Bereich, die Umsetzung könne aber insbesondere dadurch erleichtert werden, dass das Thema regelungstechnisch kein „Neuland“ für den Gesetzgeber sei. Konkret sei dazu eine Änderung des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) nötig, mit der auch künftig die eigenverantwortliche, unabhängige und nicht gewerbliche Tätigkeit des Zahnarztes gewährleistet werden könne. In Anlehnung an die Regelungen anderer Freier Berufe sollten als juristische Personen organisierte Praxen oder MVZ ausschließlich von Zahnärzten betrieben werden können, die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte bei Zahnärzten liegen und Dritte nicht am Gewinn beteiligt werden. Neben weiteren Punkten sollte auch geregelt werden, dass die zahnärztliche Tätigkeit am Patienten weisungsfrei bleiben muss, um insbesondere den Einfluss betriebswirtschaftlicher Vorgaben wie Umsatz- und Gewinnziele auf die Patientenbehandlung abzuwehren. Wichtig sei auch, so Kurz, ein automatisiertes Verfahren zu etablieren, so dass die Kammern die Gesellschafterverträge juristischer Personen vor der Eintragung ins Handelsregister zur Kenntnis erhielten. Hier müssten die Kammern in den Informationsfluss eingebunden werden.

TOP Zukunft der Zahnärztekammern

Ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit der Zukunft der Zahnärztekammern in Zeiten sich ändernder politischer Rahmenbedingungen. Hierzu referierte Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Er ging insbesondere auf die Bemühungen der EU zur Deregulierung der Dienstleistungsmärkte ein. Die Europäische Kommission hält wesentliche Regelungen zu den Berufspflichten für begründungspflichtig, so Benz. Hier seien die Kammern gefordert, Wege zu finden, ihre Relevanz für die Qualität im Versorgungsgeschehen zu belegen. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer beobachte diese Entwicklung bereits seit längerer Zeit mit Besorgnis und werde sich auf der Grundlage einer Analyse der in den vergangenen Jahren im Rahmen der Klausurtagungen erarbeiteten Erkenntnisse damit gesondert auseinandersetzen.

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