GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen
In Zeiten der Corona-Pandemie ist nichts mehr normal. Schon gar nicht die Preise für Hygieneprodukte und Schutzausrüstungen“, sagt Dr. Wolfgang Menke, Präsident der Zahnärztekammer Bremen und Vorsitzender des Ausschusses Gebührenrecht bei der BZÄK. „Auch in ‚normalen‘ Zeiten sind die Hygienekosten in den Zahnarztpraxen ausgesprochen hoch. Trotzdem sind die Hygienemaßnahmen als Praxiskosten eigentlich abgegolten. Das ist, gerade mit Blick auf die in die Jahre gekommene GOZ, ohnehin ein betriebswirtschaftliches Problem und sorgt dafür, dass einzelne Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden können.“
Die Zahnarztpraxis steht ihren Patienten zur Seite
Nun hat die Corona-Pandemie die Problemlösung beschleunigt. Binnen zwei Tagen haben sich der PKV-Verband und die BZÄK auf die Corona-Hygiene-Pauschale geeinigt. Die Vereinbarung trat am 8. April in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Juli 2020.
Beide Seiten sind mit dem erzielten Ergebnis zufrieden, sagt Menke: „PKV und Beihilfe haben erkannt, dass die Zahnarztpraxis ein wichtiger Baustein des Gesundheitssystems ist, die ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leistet, auch in Krisenzeiten ihren Patienten zur Seite steht und Arbeitsplätze erhält. Der Beschluss ist zugleich ein Bekenntnis, dass es richtig und wichtig ist, Zahnarztpraxen vor der Insolvenz zu bewahren, um auch nach der Krise noch eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. Mit dem Beschluss haben PKV und Beihilfe an ihre Versicherten zudem das Signal gesandt, dass sie dafür Sorge tragen, dass diese auch in der Krise adäquat und unter größtmöglichem Ansteckungsschutz zahnärztlich versorgt werden.“
Die Pauschale wird bei jeder Behandlung fällig
Da die finanzielle Hilfe schnell erfolgen soll, wird die Pauschale bei jeder Behandlung fällig. Dies sieht der Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen im Detail vor: „Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Gebührennummer 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz je Sitzung zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Nummer mit der Erläuterung ‚3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand‘ zu versehen. Dementsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.“
Menke erläutert: „Die Vereinbarung gilt für jeden einzelnen Patientenkontakt unabhängig vom Behandlungsumfang, des Umfangs der persönlichen Schutzausrüstung des Teams und des Infektionsstatus des Patienten. Sie ist in keiner Weise ein Instrument, um jetzige Umsatzeinbußen der Zahnärzteschaft oder generell die jahrzehntelange Nichtanpassung der Vergütung in der GOZ zu kompensieren. Sondern sie dient einzig und allein dem Zweck, die derzeit ausufernden Mehrkosten der Schutzausrüstung abzumildern. Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Behandlungen durch Privatpatienten ist gegenwärtig natürlich auch zurückgegangen. Es ist aber damit zu rechnen, dass bis zum Ende der Laufzeit der Beginn einer Normalisierung eintritt. Durch diese bewusst längere Laufzeit wird die Pauschale erst per Saldo ihre kostenmindernde Wirkung erzielen.“
„Die GOZ ist offen für Innovationen“
Der Beschluss der Hygiene-Pauschale ist in vergleichsweise kurzer Zeit zustande gekommen – wie genau?
Stefan Reker: Wir haben im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einvernehmlich einen Beschluss gefasst. Das Forum wurde nach der GOZ-Reform 2013 von der Bundeszahnärztekammer und dem PKV-Verband sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern eingerichtet, um im partnerschaftlichen Miteinander offene Einzelfragen der GOZ zu diskutieren und möglichst gemeinsam zu beantworten. Das hat sich jetzt einmal mehr bewährt.
Bei der GOZ bewegt sich seit Jahren trotz intensiver Verhandlungen nur wenig – warum war ein schnelles Handeln in diesem Fall möglich und wie schätzen Sie das Ergebnis ein?
Die Beteiligten des Beratungsforums kennen sich seit Jahren, die Abläufe sind eingespielt. Wir hatten zuvor bereits 33 gemeinsame Beschlüsse gefasst. Da kann man auch in Notsituationen schnell zusammen handeln. Und hier zeigt sich erneut, wie wertvoll es für die Qualität der Versorgung ist, dass die Gebührenordnung offen für Innovationen ist. Durch die Einzelleistungsvergütung und gegebenenfalls durch die Methodik der Analogziffern können wir auf neue Entwicklungen rasch reagieren.
Welches Signal will die PKV damit an die Zahnärzte senden?
Wir senden kein Signal, wir haben gemeinsam auf die Herausforderung der Corona-Krise reagiert und uns auf eine angemessene und pragmatische Lösung geeinigt, um die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand zu erstatten.
Sind Sie mit dem Beschluss zufrieden – und warum?
Das ist das Schöne an einer gemeinsam getroffenen Entscheidung: Alle Beteiligten können damit zufrieden sein, dass wir eine vernünftige Linie gefunden haben.
Mit welchen Kosten rechnet die PKV?
Der Beschluss ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Die Kosten hängen davon ab, wie viele Behandlungssitzungen bis dahin stattfinden, das kann man heute noch nicht abschätzen.
Ist eine Verlängerung der Maßnahme möglich, falls die Corona-Krise über diesen Zeitpunkt hinaus anhalten sollte?
Das Wörtchen „zunächst“ in der Laufzeit des Beschlusses zeigt an, dass wir Ende Juli die Lage neu betrachten müssen. Das Ergebnis kann heute niemand vorhersehen.
Die Fragen stellte Sivia Meixner.