Erste gemeldete Ergebnisse zum Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2
Das pandemische Auftreten eines neuen Krankheitserregers und das fehlende Wissen, wie man dessen Übertragung wirksam verhindern kann, haben im März und im April zu einer großen Verunsicherung in Zahnarztpraxen und sogar zu Forderungen nach deren Schließung geführt.
Das Infektionsrisiko beim Zahnarzt ist nicht erhöht
Mittlerweile zeigt sich, dass die Schutzmaßnahmen und die zusätzlich in den Zahnarztpraxen ergriffenen Maßnahmen offensichtlich äußerst effektiv sind [Meng et al., 2019]. Die derzeit vorliegenden Berichte geben ebenfalls keine Hinweise für ein erhöhtes Infektionsrisiko im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen [Dadlani, 2020; Nardone et al., 2020]. Auch der in der Praxis routinemäßig eingesetzte Mund-Nasen-Schutz (MNS) erweist sich als ein wirksamer Schutz.
Schon mit dem Auftreten von SARS-1 konnte in verschiedenen Studien gezeigt werden, dass sowohl MNS als auch Atemschutzmasken in der Lage sind, deren Träger vor dem Corona-Virus zu schützen [Jatzwauk, 2006]. Weitere Informationen zur Wirkung von Schutzmaßnahmen und den sich daraus ergebenden Empfehlungen für die zahnärztliche Praxis finden Sie in der kürzlich erschienenen S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ unter www.bzaek.de – Berufsausübung – Sars-CoV-2 – Risikomanagement oder unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-046.html .
Gerade unter den derzeitigen Bedingungen steigender Infektionszahlen ist es weiterhin wichtig, die Entwicklungen des Infektionsgeschehens genau zu beobachten und auch die internationalen Entwicklungen und Erfahrungen dazu heranzuziehen.
Erste Ergebnisse – acht auswertbare Meldungen – aus dem anonymen Online-Meldebogen über Infektionen in der Zahnarztpraxis liegen jetzt vor: Sieben Fälle wurden von Zahnärzten oder Zahnärztinnen gemeldet, eine Erkrankung von einer Stuhl- beziehungsweise Prophylaxeassistenz. Vier der Infektionsgeschehen waren auf private Kontakte zurückzuführen, zwei auf unbekannte Kontakte und zwei fanden durch Praxispersonal statt.
In sechs der acht Praxen kam es zu keiner Infektion von weiteren Personen in der Praxis. Auffällig ist, dass in beiden Praxen, in denen eine Infektion weitergegeben wurde, keine angeordneten kontaktreduzierenden Maßnahmen durchgeführt wurden.
In fünf Fällen wurde die Praxis durch das Gesundheitsamt zeitweise geschlossen, in einem Fall geschah dies aus Eigenverantwortung.
Ein Teil der Meldenden hatte in der Meldung den Freitext genutzt, um die Vorgehensweise des zuständigen Gesundheitsamts zu schildern. Hier scheinen seitens der Behörden – dies hatten auch Telefonanrufe zwischen März und Mai hier im Haus gezeigt – sehr heterogene und nicht immer nachvollziehbare Entscheidungen getroffen worden zu sein.
So können Sie Infektionen melden
Die BZÄK hält die Möglichkeit zur Meldung von Infektionen in Zahnarztpraxen werden weiter vor. Meldung und Auswertung der Daten erfolgen anonym, Rückschlüsse auf einzelne Praxen können nicht gezogen werden.
Den Link zur Meldung erhalten Sie von Ihrer Zahnärztekammer. Den Ansprechpartner zu COVID-19 finden Sie unter:https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/ansprechpartner.html - external-link-new-window.
Speichern Sie den Link und beantworten Sie die Fragen pro Infektionsereignis pro Praxis, wenn Sie oder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in der Zahnarztpraxis mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder waren.