Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern
Die erstmals nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellte S1-Leitlinie umfasst Handlungsempfehlungen für Zahnarztpraxen zum Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern, die wissenschaftlich belegt sind.
„Empfehlung: Triage von Verdachtsfällen"
Starker Konsens:
Spätestens vor Beginn der Behandlungsmaßnahmen, besser vor Betreten der Praxis per Telefon oder über einen Aushang an der Tür, sollen Verdachtsfälle herausgefiltert werden.
Typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 sollen gezielt abgefragt werden.
Fragen bezüglich potentieller Kontakte zu COVID-19-positiven Patienten in den vergangenen 2 Wochen sollen gezielt abgefragt werden
Die Messung der Körpertemperatur im Rahmen der Triage von Verdachtsfällen kann erfolgen.
Laut RKI muss jedoch von einer Vielzahl falsch positiver Ergebnisse ausgegangen werden. Zudem kann es bei fehlender Fiebersymptomatik oder Einnahme antipyretischer Wirkstoffe zu falsch negativen Ergebnissen kommen.
Abstimmung: 10/0/0 (ja, nein, Enthaltung)“
Die von der DGZMK in Zusammenarbeit mit der BZÄK, dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitete Leitlinie stützt sich auf die aktuellen Erkenntnisse der wissenschaftlichen Literatur. Sie enthält Erkenntnisse und Empfehlungen
zur zahnärztlichen Grundversorgung
zum Personal- und Patientenschutz
zur Aerosolbildung in dentalen Praxen, zur Schutzwirkung durch Masken und zu Behandlungskautelen
zur Entstehung infektiöser Tröpfchen und Aerosole
zu zahnärztlichen Notfällen bei symptomatischen und infizierten Patienten
Zum Thema Aerosole heißt es etwa, die aktuelle Evidenzlage reiche nicht aus, „um eine aerogene Übertragung mit SARS-CoV-2 im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen zu bestätigen oder auszuschließen“. Aus diesem Grund stellten „Verfahren zur Reduktion des Sprühnebels [...] grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen für das Behandlungsteam dar“. Da sich selbst durch trainierte, ergonomisch gestaltete zahnärztliche Technik eine Emission von Tröpfchen und Aerosolen aus der Mundhöhle des Patienten nicht vollständig verhindern lasse, seien zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsübertragung unumgänglich.
Bei den Empfehlungen der Leitlinie herrschte unter den zehn beteiligten Experten Einstimmigkeit.
Die S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ kann auf der Website der DGZMK (http://bit.ly/DGZMK_LL_Corona) heruntergeladen werden.