Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatenmanagement

Diese Anwendungen bringen endlich Mehrwert!

Der Startschuss ist gefallen: In der Region Westfalen-Lippe startete im März ein rund achtwöchiger Feldtest zu den ersten medizinischen Anwendungen „elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ und „Notfalldatenmanagement (NFDM)“.

Ziel ist, die Anwendungen mithilfe von 74 Arztpraxen, 15 Apotheken und einem Krankenhaus in einem realen Versorgungsumfeld zu erproben. Der elektronische Medikationsplan sowie das Notfalldatenmanagement sind für die Patienten freiwillige Anwendungen. Einmal angelegt und befüllt werden die Datensätze eMP und NFDM auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und stehen dann auch anderen (zahn-)ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie Apotheken und Krankenhäusern zur Verfügung – sofern vom Patienten das Einverständnis auf Zugriff erteilt wurde.

Wenn die Praxis ein Medikament verschreibt

Der auf der eGK gespeicherte Datensatz des eMP umfasst zum Beispiel Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen sowie Kommentarfelder zum interdisziplinären Informationsaustausch der beteiligten Heilberufsangehörigen.

Diese Daten können automatisiert zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS) genutzt werden. Dies wird dann interessant, wenn die Zahnarztpraxis im Rahmen der Behandlung ein Arzneimittel verschreiben will. Konkret könnte sie dann etwa das zu verordnende Antibiotikum direkt auf Wechsel- und Nebenwirkungen mit dem bestehenden Krankheits- und Medikationsbild des Patienten abgleichen – zusätzliche Sicherheit für die behandelnde Praxis und den Patienten. Außerdem kann bei jeder neuen Verordnung das entsprechende Präparat im eMP abgelegt werden, so dass weiterbehandelnde Mediziner stets aktuelle Informationen über die Medikation ihrer Patienten nachvollziehen können.

Der Notfalldatensatz (NFD) kann in der Zahnarztpraxis in Notfallsituationen schnell und sicher Zugriff auf notfallmedizinische Informationen geben, so dass direkt und gezielt Maßnahmen ergriffen werden können, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden.

Ein zusätzliches Mittel zur Diagnosestellung

Außerdem – und das ist wesentlich häufiger der Fall und damit nutzbringender – kann der NFD als zusätzliches Hilfsmittel und Informationsfundus zur Anamnese, Diagnostik und Therapiefindung hinzugezogen werden, da er unter anderem Angaben zu gestellten Diagnosen, zur aktuellen Medikation, zu Allergien oder Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (wie hausärztliche Versorgung) und besondere Hinweise enthält.

Ab etwa Mitte 2020 sollen die Anwendungen eMP/AMTS und NFDM für Zahnarztpraxen verfügbar sein. Die Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband bildet auch die Grundlage für die Erstattungen, die die Zahnarztpraxen für die notwendige Aufrüstung der Praxis-IT erhalten: Die Updates von Konnektor / Integration der Module ins PVS werden mit einmalig 530 Euro finanziert; zur monatlichen Betriebskostenpauschale gibt es zusätzlich 1,50 Euro – vorausgesetzt die Praxis bestätigt ihrer KZV, dass sie die erforderlichen Anpassungen zur Nutzung der beiden Anwendungen vorgenommen hat.

Für weitere Informationen hat die KZBV Leitfäden zu den Anwendungen eMP und NFDM erstellt.

Ein Benefit für die Praxis

Zahnarztpraxen nehmen an den Feldtests nicht teil. Es ist aber geplant, die Anwendungen, sobald sie im Wirkbetrieb sind, bezüglich der Prozesse in den Praxen zu evaluieren. Hier werden dann auch circa 30 Zahnarztpraxen einbezogen, um den Ablauf der Prozesse weiter zu optimieren.

„Ich finde es richtig, dass wir Zahnärzte mit ins Boot geholt werden, so dass wir die Möglichkeit haben, unsere Erfahrungen aus der Praxis weiterzugeben und aktiv zu Optimierungen beizutragen“, betont der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. „Am Ende des Tages sorgen wir dafür, dass die Digitalisierung für die ohnehin schon exzellente zahnärztliche Versorgung einen Mehrwert bietet.“

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