Diese Regeln gelten für die Zahnärzte in Europa
Zusammenfassung:
Europaweit zeichnet sich ein Trend ab, Zahnarztbehandlungen nur noch in Notfällen zuzulassen. Dabei gehen die Länder unterschiedliche Wege, teils in Form behördlicher Anordnungen, teils in Form von Empfehlungen der entsprechenden zahnärztlichen Verbände bzw. Kammern. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten sind
noch im Findungsprozess. Was die Kompensation betrifft, so gibt es derzeit nur allgemeine Regeln für Selbstständige oder KMU, unter die auch Zahnarztpraxen fallen würden. Die in Aussicht gestellten Beträge sind vergleichsweise niedrig und stets gedeckelt.
Behördliche Anordnungen zur Schließung von Zahnarztpraxen und Sicherstellung der Notfallversorgung gibt es in: Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Slowenien und der Schweiz. Empfehlungen bzw. Forderungen, die Praxis zu schließen, gibt es von Verbänden bzw. Kammern in: Belgien, Bulgarien, Estland, den Niederlanden und Spanien.
Vgl. ferner die Zusammenstellung auf zm-online: www.zm-online.de/news/gesellschaft/zahnaerzte-sind-weltweit-an-der-grenze/
Quelle: BZÄK