Outsourcing: Dos and Don‘ts
Outsourcing beschreibt die Abgabe von bisher intern erbrachten Unternehmensaufgaben an externe Dienstleister. Der Begriff setzt sich aus den drei Wörtern Outside, Ressource und Using zusammen. Outsourcing ist in der Betriebswirtschaftslehre eine durchaus übliche und positiv besetzte Strategie: Durch die Inanspruchnahme qualifizierter Dienstleister und Lieferanten werden Produktions- und Entwicklungskosten reduziert und indem man sich auf die Kernaufgaben konzentriert, kann man die Effizienz verbessern. Outsourcing bietet die Möglichkeit, schneller auf Veränderungen zu reagieren. Wichtig ist, dass die Schlüsselkompetenzen eines Unternehmens nicht aufgegeben werden, weil auf diese Weise eine unerwünschte Abhängigkeit vom Lieferanten entstehen könnte.
Die Schlüsselkompetenzen bleiben im Haus
Outsourcing hat in der freien Wirtschaft eine große Bedeutung. Auch im Gesundheitswesen ist Outsourcing schon lange ein fester Bestandteil der Praxisabläufe. In der Humanmedizin etwa in Form externer Labore, in der Zahnmedizin durch die Lieferung von Prothetik via Fremdlabor, bei der Reparatur der Behandlungseinheiten durch das Dentaldepot und nicht zuletzt mit Zunahme der Digitalisierung die Betreuung des Praxisnetzwerks durch externe IT-Dienstleister.
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an den niedergelassenen Praxisinhaber massiv gestiegen. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Qualitätsmanagement und die verschärften Hygiene-Anforderungen, die DSGVO-Richtlinien und nicht zuletzt die Briefe an die Erstattungsstellen der Privatpatienten. Natürlich gehört auch das Praxismanagement zu den wichtigeren Kernaufgaben eines niedergelassenen Zahnarztes. Es spricht jedoch nichts dagegen, hoch spezialisierte Teilbereiche auszulagern.
In der Betriebswirtschaft unterscheidet man Unterstützungs- und Kernprozesse, letztere tragen zur Wertschöpfung bei und sind nur sehr eingeschränkt „outsourcingfähig“. Generell gilt, in den Kernprozessen sollte der Praxisinhaber die Kontrolle behalten. Außerdem verbietet das Zahnheilkundegesetz das Outsourcing von Behandlungsleistungen. Approbierte Zahnärzte dürfen bestimmte Leistungen delegieren, allerdings nur an angestellte Mitarbeiter (Zahnheilkundegesetz § 1 Abs. 5). Der Gesetzgeber schützt damit den Patienten und setzt dem Outsourcing in einer Zahnarztpraxis gewisse Grenzen.
Beispiele für sinnvolles Outsourcing von Tätigkeitsfeldern (strategisch und operativ) einer Praxis:
Anfertigung von Dentaltechnik
Debitorenmanagement/Ausfallschutz/Ratenzahlung/Factoring
IT-Service/Netzwerk/Hardware
Qualitätsmanagement
DSGVO: Umsetzung der Datenschutzrichtlinien
Abrechnungsservice/Benchmark
Personaldienstleistungen: Suche, Auswahl, Coaching, Training, Mediation
Buchhaltung/Lohnbuchhaltung
Marketing/Kommunikation, z. B. Website, Broschüren
Strategieberatung und Schulung, z. B. bei Einführung neuer Behandlungsbausteine wie Bleaching oder Schienen-Therapie
Fazit
Gutes Outsourcing ist eine sinnvolle Ergänzung für das Praxismanagement, es führt zu einer Konzentration auf die Kernprozesse. Idealerweise werden dadurch die Effizienz im „Kerngeschäft Behandlung“ gesteigert und die Rendite erhöht.
In diesem Sinne ...
Ihr Christian Henrici
Henrici@opti-hc.de, www.opti-hc.de