COVID als Berufskrankheit: Kaum Verdachtsfälle unter Zahnärzten
Insgesamt 19.774 COVID-19-Verdachtsfälle unter den neun Millionen Versicherten wurden der BGW bis zum Jahresende 2020 gemeldet – die meisten aus Kliniken (9.005 bei 770.000 Vollbeschäftigten) und aus Pflegeeinrichtungen (6.819 bei mehr als einer Million Vollbeschäftigten). Das Infektionsrisiko ist offenbar in diesen Bereichen am höchsten, vor allem weil die hier tätigen Personen längeren und intensiven Kontakt zu COVID-Erkrankten haben. Im zahnmedizinischen Sektor wurden hingegen nur 85 Verdachtsfälle bei rund 240.000 Vollbeschäftigten gemeldet.
Stark reduziertes Risiko durch Schutzmaßnahmen
Gut 78 Prozent der COVID-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit von der BGW anerkannt. Das sind 12.312 der 15.666 entschiedenen meldepflichtigen Verdachtsanzeigen. In Haus- und Facharztpraxen gab es 1.038 Meldefälle unter 481.000 Vollbeschäftigten, in der Kinderbetreuung 480 Fälle unter 544.000 Vollbeschäftigten und 262 Verdachtsmeldungen aus sonstigen Bereichen, wie Heilpraktikerpraxen, Apotheken, Kosmetikstudios und Friseure, unter zusammen 616.000 Beschäftigten.
Laut BGW sind die Zahlen deutliche Hinweise darauf, dass sich das Risiko im Behandlungsalltag mit geeigneten Hygiene- und Schutzmaßnahmen reduzieren lässt. So blieb die Zahl der Verdachtsfälle im Herbst weit hinter den Infektionszahlen der Allgemeinbevölkerung in der ersten Welle im Frühjahr. Allerdings sei auch klar, dass mit den hohen allgemeinen Ansteckungszahlen auch das Risiko für die Mitarbeiter im Gesundheitsdienst steigt. Die Infektionserhöhung entwickele sich zudem aus der Arbeitsbelastung, teilte die BGW mit.