Endspurt
Noch etwas über drei Wochen bis zur Bundestagswahl (und hier in Berlin auch bis zur Abgeordnetenhauswahl) und in den Wahlprognosen sind die Abstände zwischen den Parteien munter zusammengeschmolzen. Allerdings bieten die aktuellen Umfragen – von denen es bis zur Wahl sicher noch zehn oder mehr geben wird – kaum verlässliche Aussagen. Irgendwie scheint (fast) alles möglich. Alte Gewissheiten kann man getrost vergessen. Frustrierend ist dabei, dass vom politischen Spitzenpersonal, das sich zur Wahl stellt, kaum verwertbare konkrete Aussagen kommen. Offenbar will sich niemand angreifbar machen. Man hat den Eindruck, dass selten so viele Phrasen gedroschen wurden wie vor dieser Wahl. Dabei gibt es mehr als genug Probleme, auf die es konkrete Antworten bräuchte. Aber anscheinend will man die Bürgerinnen und Bürger mit allzu viel Realität in Coronazeiten nicht unnötig belasten. Bleibt zu hoffen, dass es im Wahlkampf-Endspurt vielleicht doch noch etwas aussagekräftiger wird.
Keine Wahl mehr haben die Bürgerinnen und Bürger von Afghanistan. Der schlagartige Zusammenbruch der bisherigen Regierung hat ein politisches und humanitäres Desaster hinterlassen, unter dem die Menschen dort in vielfältiger Weise zu leiden haben. Die Frage wird sein, in welcher Form dort künftig noch humanitäre Hilfe möglich sein wird – auch im zahnärztlichen Bereich. Aktuell konnten wir dies noch nicht recherchieren, werden aber an diesem Thema dran bleiben.
Dran bleiben wir auch an den Folgen der Flutkatastrophe, die Mitte Juli Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern heimgesucht hat. Dass sich die Zerstörungen nicht binnen weniger Wochen würden beseitigen lassen, war abzusehen. Aber damit nicht gilt, aus den Augen, aus dem Sinn, werden wir den Wiederaufbau mit Blick auf die zahnmedizinische Versorgung weiter begleiten.
In unserer Titelgeschichte beschäftigen wir uns dieses Mal mit der Frage, bis zu welchem Schwierigkeitsgrad Generalisten eine endodontische Behandlung selbst durchführen können und ab wann der Patient besser zum Spezialisten überwiesen werden sollte. Dazu haben die Autoren vom Landesarbeitskreis für Endodontie und zahnärztliche Traumatologie Sachsen auf der Basis der Richtlinie der American Association of Endodontists (AAE) aktuelle Empfehlungen zur Fallbeurteilung erarbeitet. In unserem CME-Fall befassen wir uns außerdem mit der Frage, wie nach einer Schädigung des Nervus alveolaris inferior während der Osteotomie retinierter Weisheitszähne mit einem Nervus-suralis-Transplantat die Sensibilität des Nervs wiederhergestellt werden kann. Und in unserer MKG-Fallvorstellung zeigen wir daneben eine besondere Art von Wildtierunfall.
Dass Zahnärztinnen und Zahnärzte durch ihre Arbeit oft körperliche Beeinträchtigungen im wahrsten Sinne des Wortes erleiden, ist zwar durchaus bekannt, aber Rücken- oder Nackenschmerzen, steife Gelenke, schwere Beine und haltungsbedingte Kopfschmerzen werden gerne mal als notwendiger Teil der Arbeit hingenommen. Dass es auch anders geht, zeigen wir in unserem Artikel, der sich mit Yoga für Zahnärzte beschäftigt. Und nein, Sie müssen nicht im Lotussitz auf dem Praxisboden sitzen, die Übungen können problemlos in den Arbeitsalltag eingebunden werden und helfen dabei, dass das eigene Wohlbefinden nicht auf der Strecke bleibt.
In zm-starter begleiten wir den jungen Gründer Philipp Tavrovski weiter auf seinem – nicht ganz einfachen – Weg in die Niederlassung. Außerdem beleuchten wir das sogenannte Imposter- oder „Hochstapler“-Syndrom, an dem rund 90 Prozent der Medizinstudierenden leiden. Was sich dahinter verbirgt? Lesen Sie rein.
Viel Spaß bei der Lektüre
Sascha Rudat
Chefredakteur