Beschlüsse beim 126. Deutschen Ärztetag

Zusatzbezeichnung Homöopathie ist gestrichen

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Ärzte gestrichen. Das beschloss der 126. Deutsche Ärztetag Ende Mai in Bremen. Es fehlten wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen, hieß es zur Begründung. Und damit fehlten auch die Grundsätze, nach denen in einem kollegialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden kann.

Aktuell haben sich bereits 13 von 17 Landesärztekammern entschieden, die Zusatzbezeichnung nicht ins Landesrecht zu übernehmen. Das Ärzteparlament folgte damit dem Antrag eines Bremer Delegierten, der sich für die Streichung der „Homöopathie“ eingesetzt hatte.

Zum Hintergrund: Der 121. Deutsche Ärztetag hatte 2018 in Erfurt eine Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen – und damit den Zusatz-Weiterbildungen zugestimmt, die in der novellierten MWBO aufgenommen beziehungsweise beibehalten werden. Darunter findet sich auch die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie. Die Muster-Ordnung dient den Landesärztekammern als Vorlage. Im Zuge der Umsetzung kam es jedoch in den Ländern zu Abweichungen. Inzwischen haben die meisten Kammern – 13 von 17 – die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie nicht in ihre neue Weiterbildungsordnung übernommen. Mit der Entscheidung geht ein deutliches Signal an die restlichen Kammern, die Zusatzbezeichnung aus ihren Weiterbildungsordnungen zu streichen. Auch die informelle interdisziplinäre Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ macht sich seit Jahren für die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie stark, so etwa in ihrem „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ (2018).

Ein Affront für Ärzte

Dringend forderte Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf, die „längst überfällige Reform“ der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzugehen. Er überreichte dem Minister ein erstes gedrucktes Exemplar des zwischen Ärzten, PKV und Beihilfe und den ärztlichen Fachverbänden konsentierten Entwurfs einer neuen GOÄ mit insgesamt 5.590 beschriebenen Leistungen. Die Version sei eine geeignete Grundlage für eine neue GOÄ, so Reinhardt. Noch nicht konsentiert sei die Preisfindung, erklärte er. Reinhardt sagte, dass derzeit eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vorbereitet werde. Auf deren Grundlage solle dann die endgültige Einigung erfolgen. Seit vielen Jahren geschehe in Sachen Novellierung nichts, die Ärzte empfänden das als Affront, so der Ärztepräsident. Lauterbach versprach, den Entwurf „vorurteilsfrei” zu prüfen. Und ergänzte, die Ampel habe sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Gleichgewicht zwischen GKV und PKV nicht zu verschieben. Der Spielraum sei daher sehr eng.

| griebel@helliwood.com

 

Später im Ärzteparlament forderten die Delegierten das BMG auf, die überfällige Novelle jetzt umzusetzen. Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfe hätten hierfür in jahrelanger intensiver Arbeit einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt, hieß es in dem Beschluss. Sollte der Verordnungsgeber die GOÄneu nicht bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannter Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren.

Weitere wichtige Beschlüsse

  • Belange von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie: Dringend fordern die Delegierten die Politik dazu auf, bei allen künftigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Flächendeckende Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen müssten künftig vermieden und dürften nur in extremen Krisensituationen in Erwägung gezogen werden. Die komplexen Folgen müssten auch durch ein entsprechend komplexes Maßnahmenpaket auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene unter Einbezug medizinischer Expertise aufgefangen und vom Staat voll und nachhaltig finanziert werden.

  • Approbationsordnung rasch novellieren: Die Ärzte fordern das BMG zur Wiederaufnahme der Novellierung der Approbationsordnung auf. Ein Kernelement bilde dabei die Stärkung der Lehre. Diese müsse aber auch ausreichend finanziert werden. Die Delegierten kritisierten, dass auch fünf Jahre nach der Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 noch kein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Da auch der Bundesrat über die neue Approbationsordnung entscheidet und die Universitäten die neuen Strukturen einführen, sei ihr geplantes Inkrafttreten im Jahr 2025 gefährdet. 

  • Mehr Studienplätze: Die Ärzte appellieren an die Bundesländer, die Zahl der Medizinstudienplätze um mindestens 6.000 zu erhöhen. Dies sei notwendig, um den steigenden Versorgungsbedarf in einer Gesellschaft des langen Lebens zu decken. Zudem stehe die Ärzteschaft in Deutschland vor einer enormen Ruhestandswelle. Rund 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte würden in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheiden. Unter den Kinder- und Jugendärzten gingen zwischen 2020 und 2025 sogar ein Viertel in den Ruhestand.

  • Die konsequente Nachwuchsförderung und Neugestaltung der Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit sei Voraussetzung dafür, möglichst viele Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung zu halten. Dafür sei es erforderlich, die Zusammenarbeit von Praxen, Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens neu zu gestalten und enger zu vernetzen. 

  • Wertschätzung für Medizinische Fachangestellte (MFA): Die Delegierten fordern, den Corona-Bonus auch auf die MFA auszuweiten. Das Bundesgesundheitsministerium wurde zu einer bundesweiten Image-Kampagne zur Bewerbung des Berufsbildes MFA aufgefordert. 

  • Investitionshilfen für Klimaneutralität: Die Delegierten rufen die Politik in Bund und Ländern sowie die Krankenkassen dazu auf, den Einrichtungen im Gesundheitswesen ausreichend finanzielle Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 zur Verfügung zu stellen. Sie appellieren außerdem an die medizinischen Fachgesellschaften, Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte auszuarbeiten, wie mit den Auswirkungen der Klimakrise in den jeweiligen ärztlichen Fachgebieten umzugehen ist.

  • Gendersensible Sprache soll künftig konsequenter als bislang beachtet werden: In Anträgen sollen gendersensible Formulierungen beibehalten werden. Sie dürfen nicht länger – wie bisher – unter Verwendung binärer oder maskuliner Begriffe umformuliert werden.

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