Novellierung der Ausbildungsverordnung für ZFA

Eine neue Basis für bessere Berufsperspektiven

21 Jahre nach der letzten Novellierung tritt am 1. August 2022 eine neue Verordnung über die Berufsausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Kraft. Sie ist Ergebnis von zwei Jahren Abstimmungsarbeit.

Im Konsensverfahren haben die Sozialpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF), ver.di und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien in den vergangenen beiden Jahren intensiv daran gearbeitet, die Ausbildungsverordnung zu modernisieren, informiert die BZÄK in einer Mitteilung. Die neue Verordnung wurde nun am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Schwerpunkte der Anpassungen sind zum einen neue Standardberufsbildpositionen, die für alle nach dem BBiG geregelten Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. „Zusätzlich war es notwendig, die Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA auszubauen”, erläutert Karin Becker-Oevermann, VmF-Vizepräsidentin. „Kommunikation ist entscheidend für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten. ZFA müssen auf Erwartungen und Wünsche der Patienten und Patientinnen eingehen und dabei soziale, psychische und somatische Kontextfaktoren berücksichtigen. Diese Kompetenzen müssen besonders beim Umgang mit Menschen mit Behinderung, besonderen Unterstützungsbedarfen, bei Risikopatienten, Kindern und bei ängstlichen Personen beherrscht werden.”

Inhalte, deren Niveau in der ZFA-Berufsausbildung deutlich erweitert wurden, betreffen neben der Assistenz bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen das Durchführen von Hygienemaßnahmen, das Aufbereiten von Medizinprodukten, das Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse. Aber auch im Bereich des Qualitätsmanagements und der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen sowie im berufsbezogenen Umgang mit einer fremden Sprache – in der Regel in Englisch – waren Anpassungen notwendig geworden.

„Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, wie anspruchsvoll dieser Beruf auch in Zukunft bleibt“, erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im VmF und ergänzt: „Das ist wichtig. Denn auf dieser Grundlage bauen sich Abschlüsse auf, die auf Länderebene gesetzlich geregelt sind, so zum Beispiel als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP), als Dentalhygienikerin (DH) beziehungsweise als Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement (FZP).” Sylvia Gabel appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen, diese Aufstiegsfortbildungen zu absolvieren, um auch die Perspektiven in diesen Beruf zu nutzen.

„ZFA sind ein essenzieller Bestandteil jeder Zahnarztpraxis, ohne sie würden die Praxen gar nicht funktionieren”, so Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, BZÄK-Vorstandsreferent für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. „Durch die Fortbildung zur ZMP oder DH können sie sich noch mehr in die Praxisabläufe einbringen, Zahnärztinnen und Zahnärzte entlasten und den Patientinnen und Patienten zu einer besseren Mundgesundheit verhelfen. Daher ist es wichtig, die Ausbildungsverordnung aktuell zu halten und an die derzeitigen Erfordernisse anzupassen. Das ist mit der jetzigen Novellierung sehr gut gelungen.”

BZÄK und VmF rufen die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, die neue Ausbildung mit Leben zu füllen, verstärkt für eine Ausbildung in diesem Beruf zu werben und so für gut aus- und fortgebildeten ZFA attraktive Perspektiven aufzuzeigen.

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