BMG will Rechte von Ärzten gegenüber TI-Herstellern stärken
Ziel ist, die digitale medizinische Versorgung weiterzuentwickeln und Prozesse bei der Digitalisierung nachzusteuern.
Dabei geht es vor allem darum, die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen zu stärken und die Verbreitung zentraler Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhöhen. Das steht im Referentenentwurf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes (KHPflEG), den das BMG vorgestellt hat.
Elektronischer HBA
T-Systems tauscht alle Karten
Ältere elektronische Heilberufsausweise (eHBA) von T-Systems werden bis Mitte Dezember gegen Karten der neuesten Generation ausgetauscht. Alle Karten mit der Kennzeichnung V1.0.1 sind davon betroffen.
Die hohen Sicherheitsanforderungen können demnach künftig für Karten der Generation G2 von T-Systems nicht mehr ausreichend sichergestellt werden. Deshalb veranlasst der Anbieter nun einen Austausch. Neue eHBA werden bereits als G2.1-Karten mit einem besseren kryptografischen Verfahren hergestellt. Um auch für die schon ausgegebenen eHBA dieselbe hohe Sicherheit zu bieten, tauscht T-Systems alle eHBA der Generation G2 durch G2.1-Karten aus. Alle entsprechenden G2-Karten werden daher bis zum 15. Dezember 2022 gesperrt.
Bei den eHBA von T-Systems findet man auf der Rückseite oben rechts die Kartenversion.
Alle betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte werden von T-Systems benachrichtigt.
Wichtig: Die eHBA anderer Anbieter (D-Trust, medisign, SHC-Care) – G2 oder G2.1 – behalten ihre Gültigkeit.
Schwerpunkt des Gesetzes ist zwar, die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu verbessern und verbindliche Personalbemessungen im Krankenhaus einzuführen. Gleichzeitig will man aber mit dem Gesetzesvorhaben Erleichterungen bei der Digitalisierung auf den Weg bringen:
Änderungen bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA): Für die Gesundheits-Apps auf Kassenrezept soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun erst zum 31. Dezember 2022 Datenschutzanforderungen an die DiGA vorlegen. Die Frist ist damit um ein Jahr verlängert worden. Bis Ende 2023 sollen die Hersteller der Apps nachweisen müssen, dass sie die damit verbunden Prüfanforderungen erfüllen.
Authentifizierung von E-Rezepten: Geplant ist, dass Apotheken künftig die Authentifizierung von E-Rezepten vornehmen können.
Elektronische Patientenakte (ePA): Geplant ist, dass ab dem 1. Juli 2023 Versicherte ihre Daten auf der ePA zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen können.
Rahmenvorgaben bei TI-Systemen: KBV und KZBV soll ermöglicht werden, mit einzelnen Herstellern von Komponenten und Diensten der TI und von Primärsystemen Rahmenvorgaben zu vereinbaren, von denen die Leistungserbringer profitieren.
Diskriminierungsfreie Anbindung von Komponenten: Anbieter und Hersteller von IT-Systemen sollen bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes für die vertragsärztliche und vertragzahnärztliche Versorgung „die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste, die von der Gesellschaft für Telematik zugelassen sind“, sicherstellen. Das soll für die Anwender ohne direkte oder indirekte Zusatzkosten erfolgen.
Interoperabilität: Grundsätzlich sollen die einzelnen Komponenten und Dienste der TI so ausgestaltet werden, dass sie interoperabel sind. Dadurch soll trotz der heterogenen Anbieterstruktur von Komponenten und Diensten über verbindliche technische Normen ein funktionierendes Gesamtsystem erreicht werden.
Hürden beseitigen: Anbieter und Hersteller von Primärsystemen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Dienste und Komponenten aller Anbieter in ihr System einzubinden, ohne hierfür zusätzliche Gebühren zu verlangen.
Rahmenvorgaben vereinbaren: KBV und KZBV wird es ermöglicht, mit einzelnen Herstellern von Komponenten und Diensten der TI und von Primärsystemen Rahmenvorgaben zu vereinbaren, die für die Vertragsärzte und -zahnärzte verbindlich sind. Diese „Vertragsschlusskompetenz“ diene dazu, dass die Vertragsärzte und -zahnärzte die sich aus dem Sicherstellungsauftrag ergebenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Stellungnahmen sind Bis zum 18. August möglich
Die Verbände im Gesundheitswesen sind bis zum 18. August zu Stellungnahmen aufgefordert, die weiteren Analysen über das Gesetzesvorhaben laufen.