vmf zur Entscheidung des Gesundheitsausschusses

„Die Ampel treibt Zahntechniker in andere Branchen!“

Der Gesundheitsausschuss hat die Forderung der Union, die zahntechnische Vergütung anzuheben, abgelehnt. Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) ist entsetzt.

Die Unionsabgeordneten hatten in ihrem Antrag gefordert, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben, die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen und eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen.

vmf-Präsidentin Hannelore König und Karola Will, Referatsleiterin Zahntechnik im vmf, sind „entsetzt über die Ignoranz der Ampel-Koalition“, denn damit bleibe die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Diese Entscheidung schränke „die freiheitliche wirtschaftliche Entwicklung in der Zahntechnik" ein, sie sei „weder gerecht noch nachhaltig" und gefährde die Versorgung der Patienten mit Zahnersatz und dessen Instandsetzung insbesondere im ländlichen Raum.

„Immer weiter in Richtung Zwei-Klassen-Medizin“

Statt Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gegen den Personalmangel – wie im Koalitionsvertrag beschlossen – zu ergreifen, treibe die Ampel Zahntechniker in andere Branchen. „Schon jetzt gefährdet der Personalmangel im Zahntechnikerhandwerk die Qualität der Gesundheit in Deutschland“, führen König und Will aus: Das mittlere Bruttoentgelt in Vollzeit liege für die Fachkräfte in der Zahntechnik mit 2.735 Euro (Stand 2021) nur knapp über der Niedriglohnschwelle.

Zahntechniker fordern neue Vergütungsregulierung

Vor dem Gesundheitsausschuss haben die Zahntechniker eine systematisch höhere Vergütung und somit eine Änderung der gesetzlichen Vergütungsregulierung gefordert. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Unionsfraktion (Drucksache 20/4884 vom 14. Dezember 2022). In der Anhörung stellten die Fachverbände Ende April heraus, dass die Betriebe unter den jetzigen Bedingungen oft nicht kostendeckend arbeiten könnten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Unionsfraktion hatte in ihrem Antrag „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen" mehr Unterstützung für das Zahntechnikerhandwerk gefordert. Im Wortlaut: „Durch die Regelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat dabei keinen originären Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb. Derzeit ist die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Löhne des Zahntechnikerhandwerks liegen weit unter den Löhnen im Handwerk. Eine angestrebte Angleichung der Löhne Ost an West ist bis heute nicht erfolgt."

Begründet wurde die Ablehnung hauptsächlich damit, dass der Antrag keine Vorschläge zur Refinanzierung der zusätzlichen Kosten enthalten hatte. „Uns ist bewusst, dass die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung konsolidiert werden müssen, doch Zahnersatz betrifft 1,5 Prozent der Gesamtausgaben“, hält der vmf dagegen.

So argumentierten die Fraktionen im Gesundheitsausschuss

Die Fraktion der SPD erklärte, dass der Antrag der Unionsfraktion nicht zu Ende gedacht sei, sondern vielmehr einzelne Verbandsforderungen unreflektiert übernehme. Überlegungen zur Kostenwirkung und zur Gegenfinanzierung durch die Beitragszahler seien in dem Antrag nicht enthalten. Ebenso werde daraus nicht deutlich, warum Zahntechniker eine isolierte Stellung innerhalb der Leistungserbringer einnähmen und warum ein isolierter Handlungsbedarf gerechtfertigt sei. Ein ernsthaftes Zukunftsproblem für das Zahntechnikerhandwerk sieht die SPD-Fraktion, sollten es die Zahntechniker versäumen, sich mit dem technischen Fortschritt im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und 3-D-Druck auseinanderzusetzen. Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag daher ab.


Die Fraktion der CDU/CSU warb um Zustimmung.
Die zahntechnischen Labore versorgten Millionen von Menschen mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz und würden so zu einem nicht unwesentlichen Teil zur zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland beitragen. Gleichzeitig drohe diesem Präzisionshandwerk der Untergang, da die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk derzeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt sei. Durch die gegenwärtige Regelung dürften die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung etwa nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit seien betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe jedoch nicht möglich. Folglich bestehe Handlungsbedarf.


Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte,
man verstehe die Situation der Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Man müsse aber den Antrag ablehnen. Grund sei vor allem die finanziell schwierige Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier seien die entstehenden hohen Kosten mit dem Nutzen für die Patienten abzuwägen. Der Antrag enthalte keine Aussagen zur Refinanzierung der Forderungen. Zahntechniker könnten außerdem aus anderen Versorgungsformen Einkünfte generieren.


Die Fraktion der FDP erklärte,
dass man die Sorgen des Zahntechnikerhandwerks ernst nehme und die bestehenden Herausforderungen verstehe. Das Zahntechnikerhandwerk leiste als Gesundheitshandwerk einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung. Gleichwohl seien die im Antrag zum Ausdruck gebrachten Forderungen mit derart hohen Kosten verbunden, dass das Solidarsystem der Krankenkassen diese derzeit nicht aufbringen könne. Die strukturellen Herausforderungen des Zahntechnikerhandwerks thematisiere der Antrag nicht. Auch biete er kein Gesamtkonzept zur Beantwortung drängender Zukunftsfragen. Im Ergebnis lehne man den Antrag daher ab.


Die Fraktion der AfD stimmte dem Antrag zu,
da dieser wichtig und richtig sei, um die Patientenversorgung in Deutschland sicherzustellen. Aktuell dürften die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Die Forderungen des Antrags seien daher zu befürworten, um marktwirtschaftlichen Verzerrungen entgegenzuwirken, den Zahntechnikern wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen und die inländische Versorgungsstruktur zu sichern.


Die Fraktion DIE LINKE. enthielt sich,
da die Vergütung der Zahntechnikerinnen und Zahntechniker in den vergangenen 20 bis 30 Jahren tatsächlich einen erheblichen Reallohnverlust erlitten habe. Große Nachwuchssorgen seien die Folge, weshalb man das Anliegen der Unionsfraktion grundsätzlich anerkenne und die Vergütung insgesamt für dringend reformbedürftig halte. Obwohl einige Vorschläge des Antrags in die richtige Richtung gingen, berücksichtige dieser die Perspektive der Patienten jedoch nur unzureichend. Vordringliches Problem sei der Zugang zu Zahnersatz. Es sei zu gewährleisten, dass Zahnersatz für alle Teile der Bevölkerung bezahlbar sei. Insgesamt enthalte sich DIE LINKE. daher.

„Der Umgang der Koalitionsparteien mit dem Gesundheitshandwerk Zahntechnik wird sich unmittelbar auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirken und an ihren Zähnen deutlich sichtbar sein“, sind sich König und Will sicher. „Damit treibt diese Politik die Gesundheitsversorgung weiter in eine Zwei-Klassen-Medizin.“

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