Elektronische Patientenakte

BMG verteidigt Opt-out im Petitionsausschuss

In einer Anhörung zur ePA im Petitionsausschuss des Bundestags verteidigten Vertreterinnen und Vertreter des BMG die geplante Einführung eines aktiven Widerspruchs (Opt-out) bei der Nutzung der Patientenakte.

Mehr als 58.100 Bürgerinnen und Bürger hatten die Petition der Allgemein- und Notfallmedizinerin Dr. Simone Connearn aus Drensteinfurt bei Münster in Nordrhein-Westfalen zwischen Juni und Juli 2023 mitgezeichnet. Am gestrigen Montag befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Sitzung mit der Eingabe.

Sorge um die ärztliche Schweigepflicht

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN)“, schrieb Connearn in ihrer Petition. In dem geplanten Wechsel zum Opt-out-Verfahren sieht sie eine Gefahr für den Datenschutz. „Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft“, argumentierte die Medizinerin. „Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!“

Gestern während der Sitzung des Petitionsausschusses führte sie zusätzlich an, dass das Opt-out-Verfahren für sie einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung darstelle.

Für das BMG überwiegen die Vorteile

Der Petitionsausschuss hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) um eine Stellungnahme gebeten. Für das Ministerium war unter anderem der Parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) anwesend. Er betonte, dass eine Opt-out-Lösung die Datengrundlage, auf deren Basis Ärztinnen und Ärzte medizinische Entscheidungen treffen können, verbessern werde. Weitere Vorteile seien, dass die Zahl unnötiger Mehrfachuntersuchungen reduziert und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten schnell erkannt werden könnten.

Die Vertreterinnen und Vertreter des BMG wiesen darauf hin, dass die Nutzung der ePA dank der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, auch künftig für alle gesetzlich Versicherten freiwillig sein werde. Dem widersprach der Münchner Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner, der im „Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht“ aktiv ist und der Connearn zur Sitzung begleitet hatte. Er sagte, dass die Opt-out-Lösung Patientinnen und Patienten „überrumpelt“. Die meisten würden nicht aktiv widersprechen, da sie von dieser Option nichts mitbekämen.

Dem entgegnete eine Mitarbeiterin des BMG, dass Versicherte „transparent und verständlich“ über die ePA und auch über ihre Widerspruchsrechte informiert werden würden. Für den Widerspruch sei eine großzügige Frist vorgesehen, die ausreichend Zeit für eine Abwägung der Entscheidung biete. Sie versicherte, dass die Widerspruchsregelungen leicht verständlich formuliert seien und der Widerspruch einfach sowie barrierefrei wahrgenommen werden könne.

So geht es weiter

Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die Stellungnahmen des BMG vom Ausschussdienst geprüft. Er erarbeitet im Anschluss Vorschläge und leitet das Ergebnis den Fraktionen im Bundestag zu. Sie prüfen den Vorschlag und legen dem Ausschuss Anträge zur weiteren Behandlung der Petition vor.

Nach Vorlage aller Anträge wird auf dieser Grundlage im Ausschuss in geschlossener Sitzung die Petition beraten und eine Beschlussempfehlung beschlossen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Petitionsausschuss entscheidet, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen und der Bundestag beschließt die Empfehlung. Oder die Prüfung ergibt, dass die Petition keinen Erfolg haben wird. So oder so: Die Entscheidung wird auf der Petitionsplattform veröffentlicht.

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