KZBV kritisiert neuen Einlöseweg für das E-Rezept
Grundsätzlich begrüßt die KZBV den neuen Einlöseweg für das E-Rezept, weil es einen weiteren voll-digitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht“, und habe sich deshalb ursprünglich auch für den Card Link eingesetzt, teilte die KZBV mit. Da dabei jedoch das Sicherheitsniveau abgesenkt wurde, stimmte sie jetzt gegen den Beschluss: Anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen, müssen die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden.
Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte Mitte März mit ihrer BMG-Stimmenmehrheit die Spezifikationen für das Software-Modul „eHealth-CardLink (eH-CL)“ beschlossen. Damit können E-Rezepte über das Smartphone in Apps von Apotheken und Versandapotheken mit der Gesundheitskarte ohne PIN eingelöst werden. Der Card Link soll bei der mobilen Nutzung des E-Rezepts als Übergangstechnologie befristet zum Einsatz kommen.
Trotz aller Sicherheitsbedenken hat das BMG das Verfahren durchgeboxt!
„Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, stellte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, fest.
Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt vom Card-Link-Verfahren betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an der Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig sind, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.
Auch die ABDA warnt vor der Technik
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnt davor, die Technik in der Arzneimittelversorgung verfügbar zu machen: „Das Card-Link-Verfahren bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle! Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung darf nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden“, betonte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Unverständnis zeigte Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“