Neues Gesetz verschärft Straftatbestand

Frankreich bestraft rigoros Gewalt gegen Ärzte

Auch in Frankreich häufen sich körperliche und verbale Übergriffe auf das Gesundheitspersonal: Endlich kommt nun ein Gesetz, das die Sanktionen verschärft und den Straftatbestand der Beleidigung erweitert.

Der Text wurde am 14. März in erster Lesung von der Nationalversammlung einstimmig verabschiedet. Mit dem Vorschlag will die Regierung den im September 2023 vorgelegten nationalen Plan zur Sicherheit von Gesundheitsfachkräften in ein Gesetz gießen – das heißt, im Strafgesetzbuch die Strafen fürGewalttäter gegen Ärzte und ihre Teams verschärfen sowie um den Straftatbestand der Beleidigung erweitern. Die Regelungen gelten auch für Gesundheitseinrichtungen und Labore. Derzeit wird das Gesetz vom Senat gelesen.

Keine Nachsicht gegenüber Gewalttätern

Das Gesetz besteht aus drei Hauptartikeln: Artikel 1 erhöht die Strafen für Gewalt gegen das Personal von Gesundheitseinrichtungen. Angriffe, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Tagen führen, werden mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldbuße von 75.000 Euro bestraft. Attacken, die keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, werden mit drei Jahren Freiheitsstrafe und 45.000 Euro Geldbuße sanktioniert. Erhöht werden auch die Strafen für den Diebstahl medizinischer Ausrüstung in einer Gesundheitseinrichtung: Darauf stehen künftig eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Geldbuße von 75.000 Euro.

Artikel 2 weitet die Straftat der Beleidigung auf alle Mitarbeitenden von Gesundheitseinrichtungen und freiberufliche Angehörige der Gesundheitsberufe aus. Beleidigungen werden dabei mit einer Geldstrafe von 7.500 Euro geahndet.

Artikel 3 ermöglicht dem Arbeitgeber, im Falle von Gewalt oder Drohungen gegen einen seiner Angestellten mit dessen Einverständnis als Nebenkläger aufzutreten und Strafanzeige zu erstatten. Auf Vorschlag der Regierung stellten die Abgeordneten klar, dass in einem Dekret festgelegt werden muss, welche Organisation befugt ist, für betroffene Freiberufler eine entsprechende Beschwerde einzureichen.

Derzeit werden Drohungen und körperliche oder verbale Angriffe gegen das Gesundheitspersonal bereits mit drei Jahren Haft und 45.000 Euro Geldstrafe geahndet, Todes- und Morddrohungen mit fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Geldstrafe.

Gewalt, Morddrohungen, Beleidigungen, Belästigungen, Sachbeschädigung ...

In Frankreich werden täglich etwa 65 stationär oder ambulant tätige Gesundheitsberuflerinnen und Gesundheitsberufler Opfer verbaler oder körperlicher Angriffe am Arbeitsplatz. So wurde im Juni 2023 eine Zahnarzthelferin in einer Praxis in der Bretagne von einem Patienten angefahren. Im nordostfranzösischen Reims starb eine Krankenpflegerin in einem Krankenhaus nach einer Messerattacke. Im Jahr davor erschütterte der Messerangriff auf einen Zahnarzt und seine Assistentin in Indre-et-Loire die Branche. Die Unsicherheit und das Gefühl der Bedrohung nehmen auch in Frankreich bei Zahnärzten und Zahnärztinnen zu.

38 Prozent der Gesundheitsfachkräfte weltweit erleben körperliche Gewalt

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2022 werden 38 Prozent der Gesundheitsfachkräfte weltweit im Laufe ihrer Karriere Opfer körperlicher Gewalt. Vor allem Pflegekräfte und Personal, das direkt an der Patientenversorgung beteiligt ist, sowie Mitarbeiter der Notaufnahme und Sanitäter, sind gefährdet,

Das Observatoire National des Violences en Milieu de Santé (ONVS) sammelt seit 2005 auf freiwilliger Basis Meldungen zu Gewalttaten gegen Personen und zu Sachbeschädigungen in französischen Gesundheitseinrichtungen. Die Daten belegen über alle Sektoren seit mehreren Jahren fast 20.000 Gewaltmeldungen pro Jahr, was etwa 30.000 Personen- und 5.000 Sachbeschädigungen pro Jahr entspricht.

Wie die Zahnärztegewerkschaft Union dentaire bestätigt, wurden dem ONVS im Jahr 2021 insgesamt 19.328 Fälle von Gewalt gemeldet, wobei das medizinische Personal 84 Prozent der Opfer ausmachte. Die Taten reichen dabei von verbalen Angriffen bis hin zu physischer Gewalt und der Bedrohung mit Waffen. Die Hauptgründe für die Attacken sind demnach Vorwürfe in Bezug auf eine Behandlung (51,4 Prozent) sowie die Verweigerung der Behandlung (21,2 Prozent). Für die Zahnmedizin liegen bislang keine extra Daten vor.

Das Gesundheitspersonal muss sich im Job sicher fühlen

Eine im Februar 2023 durchgeführte Umfrage des französischen Gesundheitsministeriums ergab, dass das Gesundheitspersonal im Vergleich zur restlichen Erwerbsbevölkerung Im Job doppelt so oft Beleidigungen und körperliche oder verbale Gewalt erfährt. Insgesamt 37 Prozent der Beschäftigten in Krankenhäusern geben an, regelmäßig körperlichen Angriffen ausgesetzt zu sein.

Die Gefahr lauert in der Stadt

2023 registrierte die „Beobachtungsstelle zur Sicherheit von Ärzten“ (L’observatoire de la sécurité des médecins) mit 1.244 Angriffen eine Zunahme der Gewalt gegen Medizinerinnen und Mediziner um 23 Prozent, „ein beispielloses Ergebnis seit der Gründung dieser Behörde“, wie die Verfasserinnen und Verfasser schreiben. Zum 20. Mal in Folge hatte die französische Ärztekammer (Conseil national de l‘Ordre des médecins) ihre Auswertung zur Sicherheit von Ärzten veröffentlicht. Zum Vergleich: 2021 wurden 1.009 und 2003 nur 638 Vorfälle gezählt.

Der Großteil der Vorfälle ereignete sich mit 56 Prozent in den Städten, 21 Prozent in ländlichen Gebieten und 19 Prozent in den Vororten. Besonders betroffen waren demnach Ärzte in den Regionen Hauts-de-France und Auvergne-Rhône-Alpes sowie im Großraum Paris. Am sichersten war es in Burgund und auf Korsika.

Die Mehrzahl der Betroffenen waren mit 56 Prozent Ärztinnen. Unterschieden nach Fachgruppen standen die Hausärzte an vorderster Front: Sie waren zu 71 Prozent Opfer von Attacken und Vorfällen wie dem Diebstahl von Rezepten oder Berufsausweisen. Ihnen folgten Psychiater, Kardiologen und Gynäkologen.

Bei mehr als zwei Dritteln der Fälle ging es um verbale Angriffe in Form von Beleidigungen und Drohungen. Besonders häufig wurden Patienten aggressiv, wenn Ärzte sich weigerten, ein bestimmtes Medikament zu verordnen oder einen Patienten krankzuschreiben. Auch ihre Partner oder Begleiter flippten manchmal aus. Unzufriedenheit mit der Behandlung, die Weigerung, ein Rezept oder eine Bescheinigung zu fälschen oder eine zu lange Wartezeit waren ebenfalls häufig Gründe. warum Patienten ausrasteten.

Bemerkenswert: Von den 1.244 Angriffen leiteten nur 31 Prozent der betroffenen Ärztinnen und Ärzte rechtliche Schritte ein.

Ende Mai hatten die Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Podologen und Hebammen als Reaktion auf das geplante Gesetz eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie an „ihr starkes und dauerhaftes Engagement für die Sicherheit aller von ihnen vertretenen Gesundheitsfachkräfte erinnern, unabhängig von ihrem Status: unabhängig oder angestellt".

Die Angehörigen der Gesundheitsberufe müssten sich im Job sicher fühlen. „Die Verteidigung dieses Sicherheitsgefühls zu einer Zeit, in der die Gewalt gegen Pflegekräfte ständig zunimmt, gehört voll und ganz zu der vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabe der Selbstverwaltung, die die Einführung dieser Strafrechtspolitik begleiten muss."

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