Ein Bild und seine Geschichte

„The Dentist“

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Es ist ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für alle Cineasten mit einem Faible für den dentalen Arbeitsalltag: Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hebt die Indizierung des Films „The Dentist“ auf. Künftig ist der Zahnarzt-Horrorfilm von Kult-Regisseur Brian Yuznas („Alien des Grauens“, „Faces of Fear“, „Liebling, ich habe die Kinder geschrumpft“) in der ungeschnittenen Version frei verkäuflich – und passend zum Fest soll es eine Blu-ray in limitierten Mediabook-Editionen geben.

Ungewöhnlicher als der Plot des sadistischen Zahnarztes und seiner komplett entstellten Opfer ist die Historie der filmischen Verwertung. In Deutschland erschien der Film im November 1996 mit einer FSK-18-Freigabe auf VHS, jedoch um die beiden blutigsten Minuten gekürzt. Zwei Jahre später kam eine von den Behörden nicht erfasste, stark limitierte Laserdisc auf den Markt, deren Uncut-Fassung das ganze Ausmaß von Yuznas Gewaltfantasien offenbart.

Erst 2009 schritt die BzKJ (damals noch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM) ein, dafür aber umso rigoroser und setzte das Werk auf die sogenannte Liste B. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Signal, erhob Anklage und das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied schließlich am 11. August 2010, dass der Film den Straftatbestand der „Gewaltverherrlichung“ erfüllt – und fortan verschwand „The Dentist“ im Giftschrank.

Dem Engagement des österreichischen Independent-DVD-Vertriebshändlers NSM Records ist es nun zu verdanken, dass das Urteil aufgehoben wurde. Wie das Unternehmen Ende Oktober mitteilte, ist „The Dentist“ erneut von der BzKJ geprüft worden mit dem Ergebnis, dass sowohl die alte als auch eine Neuveröffentlichung nicht länger verboten sind. Bevor Sie die Blu-ray verpacken, hier noch ein Insider-Tipp: Wer den Film verschenkt, lege dem Päckchen eine amputierte Zunge bei.

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