KZBV und BZÄK kritisieren GDAG

Wo bleibt der Mehrwert?

Grundsätzlich unterstützen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, ABER ...

Das Gesetz müsse am Ende zu einem spürbaren Mehrwert für die Zahnärzte und ihre Patienten und damit zu einer besseren Versorgung führen. Wichtig sei, dass die damit einhergehenden Maßnahmen zudem technisch ausgereift, erprobt und – wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch – in realistischer Weise umsetzbar sind. Die geplante Ausweitung der Aufgaben der Digitalagentur lehnen beide Organisationen ab, sofern die Selbstverwaltung daran nicht beteiligt ist oder diese Prozesse gar in die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung eingreifen.

Fällt das PVS durch, dürfen die Praxen es nicht mehr nutzen

In dem Zusammenhang rügte die KZBV besonders das im GDAG vorgesehene Zertifizierungsverfahren für die Abrechnungs-Praxissoftware, das für die Praxen auf ein Abrechnungsverbot hinauslaufen und damit deren Existenz gefährden könne: Fällt die Software durch, dürfen Zahnarztpraxen sie nämlich nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen, erläuterte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer das Prozedere. Die Praxen selbst hätten keinen Einfluss auf die Umsetzung der Regelungen durch die Software-Hersteller. Und infolge der vorgegebenen Frist nicht genug Zeit, um den Dienstleister zu wechseln.

Aus der gematik wird die Digitalagentur für Gesundheit

Die gematik soll zur Digitalagentur für Gesundheit ausgebaut „und ihre Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformationen im Gesundheitswesen und in der Pflege gestärkt“ werden. Sie soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Zukunft effektiver steuern, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG), das im Bundeskabinett am 17. Juli beschlossen wurde.

Ein großer Mehraufwand für alle Beteiligten

Darüber hinaus schaffe die beabsichtigte Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen großen Mehraufwand für alle Beteiligten.

Die Player im Gesundheitswesen sagen unisono: „Die Befugnisse gehen zu weit!“

Gesundheits- und Technikexperten begrüßen die Initiative zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, finden den Gesetzentwurf zur Gründung einer Digitalagentur in Teilen aber problematisch. Kritisch gesehen werden die Fristsetzungen mit Sanktionen und die umfassenden Kompetenzen eines solchen Konstrukts. Die geplante Doppelrolle als Akteurin einerseits und Regulierungsbehörde andererseits wurde in der Anhörung vielfach moniert. Zwar sei eine starke Instanz notwendig, um die Digitalisierung effektiv voranzubringen, etwa die elektronische Patientenakte (ePA), die Kompetenzen der neuen Agentur gingen aber womöglich zu weit. Hier die konkreten Kritikpunkte:

  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte vor unrealistischen Fristsetzungen und Sanktionen. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass die Neuregelungen eine bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit und die Entlastung der Leistungserbringer von Bürokratie bringen werden. Die Sanktionierung der Krankenhäuser und Industrie würde voraussichtlich nur zu einer Kostensteigerung führen.

  • Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortete gesetzliche Änderungen, um die „offensichtlichen Defizite der Telematikinfrastruktur (TI)“ anzugehen. Die unveränderte Anteilsmehrheit von 51 Prozent bei der künftigen Digitalagentur durch das BMG sei aber kritisch zu sehen. Diese Entscheidungsstruktur bilde nur unzulänglich eine von allen Betroffenen breit getragene Entwicklungs- und Umsetzungsstrategie ab.

  • „Positive Ansätze sind zwar durchaus vorhanden, aber der Gesetzentwurf atmet noch immer den Geist offenkundigen Misstrauens gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Nach wie vor finden sich Sanktionsdrohungen gegen Ärzte und Psychotherapeuten. Sie müssen gestrichen werden – und zwar ohne Wenn und Aber," hieß es dazu von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

  • Der GKV-Spitzenverband tadelte, dass der nötige Mittelbedarf überwiegend aus Beitragsmitteln aufgebracht werden müsse. Zudem sollten Kompetenzen, Aufträge für die Entwicklung und den Betrieb von Komponenten und Diensten der TI zu vergeben, gesetzlich normiert auf zentral und einmalig vorhandene Systeme beschränkt werden. Der Verband warnte vor einem Interessenkonflikt, weil die Digitalagentur an der Zulassung von Komponenten beteiligt sei. Dies werfe grundlegende Fragen zur Konzeption auf.

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßte, dass die Digitalagentur mit einem neuen Mandat sicherstellen soll, dass Standards eingehalten und Nutzungshürden zur Steigerung der Wirksamkeit digitaler Anwendungen beseitigt werden. Jedoch müssten Aufgaben, mit denen die Digital­agentur beauftragt wird, einschließlich der Fristsetzungen, auch künftig vom Gesetzgeber festgelegt werden. Eine Selbststeuerung der Digitalagentur sei nicht akzeptabel.

  • Negativ äußerte sich auch der Branchenverband Bitkom. Vorgesehen sei, dass die Digitalagentur als Marktakteur und Regulierungsinstanz agieren könne. Diese Doppelfunktion führe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Durch die staatliche Kontrolle zentraler IT-Komponenten entstünden Monopole, die das Risiko flächendeckender Ausfälle erhöhten.

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