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Achtung bei der Entsorgung dentaler Elektroaltgeräte

Die Entsorgung dentaler Elektroaltgeräte unterliegt strengen Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Eine illegale Entsorgung auf konventionellen Schrottplätzen kann für Praxisinhaber weitreichende Konsequenzen gemäß ElektroG nach sich ziehen.

Unsachgemäße Entsorgungspraktiken sind nicht nur umwelttechnisch problematisch, sondern bergen auch erhebliche Sicherheitsrisiken. Alte Behandlungseinheiten und Röntgengeräte können schädliche Substanzen wie Amalgam oder Beryllium enthalten, deren unsachgemäße Entsorgung gravierende Umweltgefahren darstellt.

Seit dem Inkrafttreten des ElektroG im Jahr 2005 sind Hersteller und Händler verpflichtet, Rücknahme- und Sammelstellen anzubieten. Praxen dürfen Elektroaltgeräte nicht über kommunale Sammelstellen entsorgen, sondern müssen sicherstellen, dass diese in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben ordnungsgemäß behandelt werden. Zudem ist auch nur ein spezialisierter Entsorger in der Lage, die behördlich geforderten Entsorgungsnachweise auszustellen.

Für weitere Informationen zur sicheren Entsorgung von Elektroaltgeräten wenden Sie sich an unser Expertenteam. Schützen Sie die Umwelt und Ihre Praxis!

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