MDR Crashkurs – wie läuft es aktuell? Jetzt anmelden!
Neue EU-Verordnung ab 26.
Mai 2021 – Medical Device Regulation (MDR)
Die neue EU-Verordnung über Medizinprodukte trat am 26. Mai 2021 in Kraft. Wegen der beispiellosen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Europa – unter anderem für Gesundheitseinrichtungen – hat die EU das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Medizinprodukte, der sogenannten „Medical Device Regulation” (MDR), um ein Jahr, vom 26. Mai 2020 auf den 26. Mai 2021, verschoben. Die neue europäische Medizinprodukteverordnung ist auch für Zahnarztpraxen von Bedeutung. Vor allem im Bereich der zahntechnischen Sonderanfertigungen stellt die MDR weitergehende Anforderungen unter anderem an die Dokumentation, an das Risikomanagement sowie an Überwachungs- und Meldesysteme.
Das DZR – Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum reagiert auf diese neue EU-Verordnung und hat ein umfassendes MDR-Paket zusammengestellt. In einem Online-Seminar „MDR Crashkurs – wie läuft es aktuell?“ am 26.06.21 und 02.07.21 haben alle Teilnehmer*innen die Möglichkeit, alle relevanten Fragen zu den durchgeführten Änderungen beantwortet zu bekommen. Also etwa:
» Welche Anforderungen müssen Sie ab Mai 2021 umsetzen?
» Was gilt für Sonderanfertigungen und CAD/CAM?
» Was gilt für KFO und Schienen?
» Wie gestalten Sie das Risikomanagement?
» Welche Schritte und Maßnahmen sind jetzt erforderlich?
Das Seminar richtet sich dabei an
» Zahnärzte/Zahnärztinnen
» Zahnmedizinische Verwaltungsassistenten/-assistentinnen
» alle Praxismitarbeiter/-innen
» Zahntechnik-Meister/-innen
» Zahntechniker/-innen
MDR Crashkurs – wie läuft es aktuell? am 26.06.21 und 02.07.21. Jetzt
http://www.dzr.de/akademie-events
anmelden!
Abgerundet wird das Angebot durch ein
DentalCarePaket MDR-Set
. Darin enthalten sind Checklisten, Formularblöcke, Konformitätserklärungen und vieles mehr. Das Paket kann über die DZR Website unter
http://www.dzr.de/dzr-zahntechnikpur
bestellt werden.
Im MDR Crashkurs werden alle Fragen zu den seit 26.05.2021 gültigen Änderungen beantwortet. Wichtig für alle Hersteller von Sonderanfertigungen wie gewerbliche Dentallabore, Praxislabore & Zahnarztpraxen!