CGM

Up to date beim E-Rezept 

Der Gesetzesentwurf, mit dem der digital gestützte Medikationsprozess als verbindlicher Standard etabliert und Zahnarztpraxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zur Nutzung des E-Rezeptes verpflichtet werden sollen, liegt vor. Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte mit Beginn des neuen Jahres apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen müssen. Andernfalls drohen Sanktionen in Form von Kürzung der Vergütung und der monatlichen TI-Pauschale. Jetzt gilt es, sich mit Blick auf die Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig auf den Start vorzubereiten und das E-Rezept auszuprobieren: Wie funktioniert das Ausstellen, steht die Komfortsignatur bereit, werden sich die Abläufe in der Praxis durch das E-Rezept verändern? Mit CGM Z1.PRO steht dentalen Teams auch für diese Neuerung in der Telematikinfrastruktur ein verlässlicher Partner zur Seite. 

Und so geht’s: Das Ausfüllen des E-Rezeptes mit CGM Z1.PRO kann über die Freitextverordnung oder über die Fertigarznei erfolgen. Bei der Freitextverordnung sind bei der Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform sowie Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit anzugeben. Die Dosierungsanweisungen können vorbelegt und zu jedem E-Rezept einfach bei der Erstellung ausgewählt werden. Mit Erstellen einer Fertigarzneiverordnung können Dentalteams mit CGM Z1.PRO Vorlagen für regelmäßig verwendete Verordnungen erstellen. Nach Auswahl eines Arzneimittels aus dem Suchdialog wird das Medikament mit den erfassten Angaben übernommen. Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte müssen keine zertifizierte Arzneimitteldatenbank für das Befüllen eines E-Rezeptes verwenden. Da CGM Z1.PRO für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen die ärztliche Abrechnung integriert hat, können diese die zertifizierte Arzneimitteldatenbank ifap praxisCENTER einsetzen, welche konform zu den Anforderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist und im zweiwöchentlichen Rhythmus aktualisiert wird. Sofern die Arzneimitteldatenbank an CGM Z1.PRO angebunden ist, erfolgt die Verordnung über einen (sogen.) Verordnungsassistenten. Die Arzneimittel werden in ifap praxisCENTER ausgewählt und in den Verordnungsassistenten übernommen.

Hierbei erkennt das CGM Z1.PRO System, ob es sich um ein Kassenrezept – also E-Rezept – oder bspw. um ein grünes Rezept handelt. Das E-Rezept kann im Anschluss signiert und an den Fachdienst gesendet und das grüne Rezept ausgedruckt werden. Sofern alle Daten erfasst worden sind, wird das E-Rezept mit Klick auf den Button ‚Versand‘ erstellt. Mit Klick auf das ZOOM-Symbol (oder F9) kann das Stylesheet visualisiert werden. Dieses zeigt alle Informationen zum Erstellten des E-Rezeptes an, welches an den Fachdienst versendet werden soll.  

Komfortsignatur optimiert Praxis-Workflow

Das E-Rezept kann auf Wunsch nur signiert und zu einem späteren Zeitpunkt aus der Historie versendet werden oder die Signatur und der Versand an den Fachdienstserver werden direkt vorgenommen. Für die Signatur empfiehlt sich die Z1 Komfortsignatur, für die einmal am Morgen die PIN einzugeben ist. Es können bis zu 250 Signaturen in maximal 24 Stunden durchgeführt werden. Die Komfortsignatur hat den Vorteil, dass die Erstellung, die Signatur und der Versand direkt aus dem Behandlungszimmer erfolgen können. Mit Unterzeichnen werden die Informationen aus der Verordnung automatisch auf den Fachdienst-Server übertragen, sodass die Apotheke später die Daten dort direkt abrufen kann.

E-Rezept einlösen – per App oder Gesundheitskarte

Patientinnen und Patienten können das E-Rezept entweder via App oder über ihre Versichertenkarte (eGK) einlösen. Per Smartphone kann das E-Rezept über eine sichere App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Dafür benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten. Die für die Einlösung des E-Rezeptes erforderlichen Zugangsdaten erhalten Patientinnen und Patienten als Papierausdruck in der Zahnarztpraxis ausgehändigt und können diese in der Apotheke einlösen. Seit dem 1. Juli 2023 lässt sich das E-Rezept zum anderen einfach mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen Patienten ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.

Detaillierte Informationen rund um das E-Rezept finden sich auch unter bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.

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