Vorschlag von KBV-Chef Gassen zur Patientensteuerung

100 Euro Rückzahlung für Kassenpatienten

pr
Politik
Mit einem Patientenbonus soll die Zahl unnötiger Arztbesuche von Kassenpatienten verringert werden. Diesen Vorschlag brachte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen ins Gespräch.

Gesetzlich Krankenversicherte sollen sich künftig freiwillig einen sogenannten „Stammarzt“ suchen und alle Überweisungen an andere Ärzte über ihn laufen lassen. Im Gegenzug sollen sie bis zu 100 Euro Bonus von ihrer Krankenkasse erhalten. Diesen Vorschlag machte Gassen in der BILD. Wenn sich die Versicherten im Rahmen eines Wahltarifs freiwillig von ihrer Praxis steuern lassen, sollten sie dafür belohnt werden, schlug Gassen vor. Es wäre für sie dann attraktiv, bei einer Steuerung mitzumachen. Laut Gassen könnten dadurch unnötige Arztbesuche reduziert und Kosten gespart werden.

Beitragsrückerstattung für Patienten mit „Stammarzt“

Es sei keine Seltenheit, dass ein Patient zu mehreren Haus- und Fachärzten geht, die dann ähnliche Untersuchungen durchführen, erläuterte Gassen. "Das kostet die Praxen Zeit und die Krankenkassen Geld. Gleichzeitig bedeutet das für Patienten weniger freie Termine und volle Wartezimmer.“ Gassen zu BILD: „Eine Beitragsrückerstattung für Patienten, die sich für eine solche Steuerung entscheiden, erscheint sinnvoll. Diese Belohnung könnte je nach Effektivität und Patientenverhalten vielleicht bis zu 100 Euro im Jahr betragen.“

Die Hausärzten begrüßen Bonusmodelle zur Senkung der Zahl der Arztbesuche und fordern eine rasche Einführung. „Patientensteuerung ist das Gebot der Stunde, ansonsten bewegt sich das System langsam, aber sicher in Richtung Kollaps“, erklärte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Letzte Woche hatte sich auch der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz für eine patientengerechtere und effektivere Steuerung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ausgesprochen. Ziel müsse es sein, die vorhandenen Ressourcen so effektiv, aufeinander abgestimmt und effizient einzusetzen, dass sie dem tatsächlichen Behandlungsbedarf gerecht werden, heißt es in einem dort gefassten Beschluss.

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