„50 Cent mehr pro Stunde reichen nicht!"
Nach der ersten Verhandlungsrunde der ZFA-Tarifgehälter am 30. Juni in Hannover sagte vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite, Hannelore König: „Wir haben das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für ZFA in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe als völlig unzureichend abgelehnt.“
„Das Angebot der Arbeitgeberseite ist ein Schlag ins Gesicht aller ZFA!"
Der vmf hatte eine Erhöhung des Stundenlohns in der Tätigkeitsgruppe 1 über alle Berufsjahre von 2,50 Euro gefordert – angeboten wurden 50 bis 90 Cent. Damit können die gestiegenen Lebenshaltungskosten laut vmf "definitiv nicht kompensiert werden". Das treffe insbesondere die jungen Berufsangehörigen, die damit im Niedriglohnbereich hängenblieben. ZFA gehören laut der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeitseit 2019 zu den Engpassberufen.
„Das Angebot der Arbeitgeberseite ist ein Schlag ins Gesicht aller ZFA. Ständig hören wir, dass sie im Praxisalltag und für die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, sowie die Mundgesundheit in Deutschland unverzichtbar sind“, mahnte König. „Nun wird uns ein maximales Einstiegsgehalt von 2.310 Euro brutto und somit ein Stundenlohn von 13,67 Euro vorgeschlagen. Wer entscheidet sich bei der gegenwärtigen Fachkräftesituation dann noch für diesen Beruf? Wir fordern die Arbeitgeberseite auf, ihr Angebot zu überdenken. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag befindet sich in der Nachwirkung und behält seine Gültigkeit.“
Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 5. Oktober vereinbart, sofern bis dahin ein verbessertes Angebot vorgelegt wird, teilte der Verband mit.