Abrechnungsverbot gefährdet Existenz von Zahnarztpraxen!
Die KZBV unterstütze das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, stellte ihr stellvertretender Vorsitzender Dr. Karl-Georg Pochhammer klar. "Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen“, betonte er.
Fällt das PVS durch, dürfen die Praxen es mehr nutzen
Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährde jedoch die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung: „Die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen.“
Die Praxen selbst hätten keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht genug Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwendigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.
Die Terminvergabe gehört nicht in die Hände der Krankenkassen
Darüber hinaus schaffe die im GDAG vorgesehene Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten.
Pochhammer: "Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich, noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen.“
Die Stellungnahme der KZBV zum GDAG-Regierungsentwurf finden Sie auf der Website unter: KZBV - Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz.